Stromsäulenbonus 2024, letzte Anwendungstage – idealista/news

Es verbleiben noch ein paar Tage, um das einzureichen Anfrage für die Elektrosäulenbonus 2024 von Fachleuten und Unternehmen. Konkret laufen die Antragsfristen am 20. Juni 2024 um 17.00 Uhr ab. Dabei handelt es sich um eine Kapitaleinlage des Ministeriums für Umwelt und Energiesicherheit, die von Invitalia verwaltet wird. Lassen Sie uns herausfinden, was es ist, wer Anspruch darauf hat und wer den Antrag stellen kann.

Was ist der elektrische Säulenbonus?

Der Elektrosäulenbonus 2024 Für Unternehmen und Gewerbetreibende handelt es sich um einen Anreiz, der eingeführt wurde, um den Kauf und die Installation von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge durch Unternehmen und Gewerbetreibende zu unterstützen. Das Budget beträgt 87,5 Millionen Euro und teilt sich wie folgt auf:

  • 70 Millionen für den Kauf und die Installation von Ladeinfrastrukturen im Gesamtwert von weniger als 375.000 Euro durch Unternehmen;
  • 8,75 Millionen für den Kauf und die Installation von Ladeinfrastrukturen mit einem Gesamtwert von mindestens 375.000 Euro durch Unternehmen;
  • 8,75 Millionen für die Anschaffung und Installation von Ladeinfrastruktur durch Profis.

Wer hat Anspruch auf den Stromsäulenbonus 2024?

Bis zum 20. Juni 2024 können Unternehmen und Gewerbetreibende den Stromsäulenbonus 2024 beantragen. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Anforderungen an Unternehmen

Unternehmen jeder Größe, die in allen Branchen und in ganz Italien tätig sind und über die folgenden Voraussetzungen verfügen, können den Stromsäulenbonus 2023 beantragen:

  • haben ihren Sitz in Italien;
  • aktiv und im Handelsregister eingetragen sind;
  • sie befinden sich nicht in Schwierigkeiten im Sinne der Ausnahmeregelung;
  • sind bei INPS oder INAIL registriert und haben eine reguläre Beitragsposition, wie sie sich aus dem Single Contribution Regularity Document (DURC) ergibt;
  • Ich komme meinen Steuerpflichten nach;
  • nicht Gegenstand eines Insolvenzverfahrens sind und sich nicht in einem Insolvenz-, Liquidations-, einschließlich freiwilligen Liquidations-, Kontrollverwaltungs-, Vergleichs- oder Vergleichsstadium oder in einer anderen gleichwertigen Situation gemäß der geltenden Gesetzgebung befinden;
  • nicht in den Genuss eines Gesamtbetrags der De-minimis-Beihilfe gekommen sind, der zusammen mit der Höhe der im Rahmen dieser Maßnahme gewährten Vorteile dazu führt, dass die in der De-minimis-Verordnung festgelegten Höchstgrenzen überschritten werden;
  • keinen anderen öffentlichen Beitrag für die Kosten erhalten oder beantragt haben, die durch den in dieser Maßnahme vorgesehenen Beitrag gedeckt werden;
  • unterliegen keinen Disqualifikationsstrafen gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Gesetzesdekrets vom 8. Juni 2001, Nr. 231;
  • keine Beihilfen erhalten und anschließend nicht zurückgezahlt oder auf einem Sperrkonto eingezahlt haben, für die eine Rückforderungsanordnung anhängig ist, nachdem die Europäische Kommission zuvor entschieden hatte, dass die Beihilfe rechtswidrig und mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar ist;
  • mit der Rückzahlung fälliger Beträge im Zusammenhang mit den Rücknahmebestimmungen von Leistungen auf dem Laufenden sind.

Anforderungen an Fachkräfte

Allerdings können Gewerbetreibende, die folgende Voraussetzungen erfüllen, den Stromsäulenbonus 2024 beantragen:

  • in der letzten an die Agentur der Einnahmen übermittelten Umsatzsteuererklärung einen Umsatz aufweisen, der nicht unter dem Wert der Ladeinfrastruktur liegt, für die der in dieser Maßnahme vorgesehene Beitrag beantragt wird. Für Gewerbetreibende, die die Flatrate-Regelung anwenden, darf der Wert der Ladeinfrastruktur 20.000 Euro nicht überschreiten;
  • die von der Europäischen Kommission für rechtswidrig oder unvereinbar erklärten Beihilfen weder erhalten noch später zurückgezahlt oder auf einem Sperrkonto eingezahlt haben;
  • mit der Rückzahlung fälliger Beträge im Zusammenhang mit den Rücktrittsbestimmungen von Leistungen auf dem Laufenden sind;
  • sind über die Zahlung der Sozialversicherungs- und Sozialbeiträge auf dem Laufenden;
  • Ich komme meinen Steuerpflichten nach;
  • keine andere öffentliche Zuwendung für die Kosten erhalten oder beantragt haben, die durch die in diesem Dekret vorgesehene Zuwendung gedeckt werden.

So funktioniert der Elektrosäulen-Bonus

Der Elektrosäulenbonus 2024 Für den Kauf und die Installation einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge können Kosten erforderlich sein. Verschiedene Arten des Einkaufens können erleichtert werden, darunter:

  • Kauf und Implementierung von Ladeinfrastruktur;
  • Anschluss an das Stromnetz gemäß dem Anschlussvoranschlag des Netzbetreibers, maximal 10 % der gesamten förderfähigen Kosten für die Lieferung und Umsetzung der Ladeinfrastruktur;
  • Entwurfs-, Bauleitungs-, Sicherheits- und Prüfkosten, bis zu einem Höchstbetrag von 10 % der gesamten förderfähigen Kosten für die Lieferung und Implementierung der Ladeinfrastruktur.

In jedem Fall sind beispielsweise Aufwendungen für:

  • Zölle, Steuern und Abgaben jeglicher Art;
  • Beratung jeglicher Art, mit Ausnahme der unter Buchstabe c) genannten;
  • Land und Gebäude;
  • Kauf anderer als der vorgesehenen Dienstleistungen, auch wenn diese für die Anlage von Nutzen sind;
  • Bau-, Bau- und Betriebsgenehmigungen.

Für den Kauf und die Installation von Ladeinfrastrukturen im Gesamtwert von weniger als 375.000,00 Euro durch Unternehmen. Dabei handelt es sich um den Kauf und die Installation von Ladeinfrastruktur durch Fachkräfte, deren Umsatz nicht unter dem Wert der Ladeinfrastruktur liegt.

Für Gewerbetreibende, die die Pauschalregelung anwenden, darf der Wert der Ladeinfrastruktur 20.000,00 Euro nicht überschreiten (der Umsatz kann in Zeile VE50 aus der letzten an die Agentur der Einnahmen übermittelten Umsatzsteuererklärung abgezogen werden).

So beantragen Sie den Ladesäulenbonus

Um den Antrag auf den elektronischen Kolumnenbonus einzureichen, ist es notwendig, über das öffentliche digitale Identitätssystem (SPID), den elektronischen Personalausweis (CIE) oder die National Services Card (CNS) auf den neuen persönlichen Bereich der Invitalia-Website zuzugreifen. Sie haben bis zum 20. Juni 2024, 17:00 Uhr Zeit.

Sobald Sie den persönlichen Schreibtischbereich betreten haben, können Sie das Incentive auswählen, für das Sie sich bewerben möchten, oder über den Service „Sprechen Sie mit mir“ weitere Informationen anfordern und anschließend über das entsprechende Dropdown-Menü „Elektrische Ladestationen“ auswählen und ausfüllen Der Antrag in seiner Gesamtheit: Für den Abschluss ist der Besitz einer aktiven zertifizierten E-Mail-Adresse (PEC) erforderlich.

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