Einzelzulage 2024, der Zahlungskalender von Juli bis Dezember – idealista/news

Mit einer aktuellen Nachricht dieInps hat die Termine für mitgeteilt Zahlung desEinzelscheck von Juli bis Dezember 2024. Daher sind die Tage, an denen Familien mit unterhaltsberechtigten Kindern die Höhe der fälligen Leistung erhalten können, bereits bekannt. Darüber hinaus stellte das Institut in der gleichen Mitteilung die neuen Funktionen im Online-Service zur Antragstellung für die Einmal- und Universalbeihilfe für verwitwete Familien vor. Lassen Sie uns alles herausfinden, was es zu wissen gibt.

Wann kommt der Einheitszuschuss von Juli bis Dezember 2024?

Wie erwartet sind die Termine für die Anerkennung der Einmalzulage von Juli bis Dezember bereits bekannt. Lassen Sie uns herausfinden, wie der von INPS bereitgestellte Zahlungskalender für die zweite Hälfte des Jahres 2024 aussieht:

  • 17., 18., 19. Juli 2024;
  • 16., 19., 20. August 2024;
  • 17., 18., 19. September 2024;
  • 16., 17., 18. Oktober 2024;
  • 18., 19., 20. November 2024;
  • 17., 18., 19. Dezember 2024.

Wie bereits üblich erfolgt die Auszahlung der ersten Rate der Leistung in der letzten Woche des Monats, der auf die Einreichung des Pauschalzuschussantrags folgt. Am selben Tag erfolgt die Gutschrift der fälligen Ratenbeträge im Falle einer Leistungsanpassung, sei es als Gutschrift oder als Belastung.

Neuigkeiten zum Antrag auf Alleinerziehendezulage für verwitwete Eltern

Im Falle der Einreichung eines neue Frage Bei einer Alleinerziehenden-Familie mit der Begründung „anderer verstorbener Elternteil“ schlägt das Verfahren vor, ein weiteres Feld mit der Steuernummer des verstorbenen Elternteils auszufüllen, um den Anspruch zu überprüfen.

In der Hypothese von Antrag bereits eingereicht Wenn der Antragsteller aufgrund des Todes des anderen Elternteils aus einer Alleinerziehendenfamilie ausscheidet, wird er mit einer gesonderten Mitteilung über die Möglichkeit der Integration informiert, um von der Erhöhung zu profitieren.

Die Integration mit der Steuernummer des verstorbenen Elternteils kann durchgeführt werden, indem man auf den Abschnitt „Bereits eingereichte Anträge einsehen und verwalten“ zugreift, den Punkt „Ändern“ und dann „Tabelle“ auswählt.

Für den Fall, dass ein Elternteil stirbt während der Dienst genutzt wirdübernimmt das Institut automatisch den Antrag des hinterbliebenen Elternteils und erkennt die Erhöhung weiterhin für beide berufstätigen Elternteile an.

Bitte denken Sie daran von dem 1. Juni 2023 „Die Erhöhung wird im Falle eines alleinerziehenden berufstätigen Elternteils zum Zeitpunkt der Antragstellung, wenn der andere verstorben ist, für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren nach diesem Ereignis im Rahmen des Anspruchs auf die Zulage anerkannt.“

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