Trapper Baby Gang aus dem Gefängnis entlassen, wieder unter Hausarrest – Nachrichten

Trapper Baby Gang aus dem Gefängnis entlassen, wieder unter Hausarrest – Nachrichten
Trapper Baby Gang aus dem Gefängnis entlassen, wieder unter Hausarrest – Nachrichten

Baby Gang verlässt das Gefängnis und kehrt zum Hausarrest zurück und nun will er über den Verteidiger erreichen, dass auch diese Maßnahme fallen gelassen wird, da sein wichtigstes Konzert, das letzten Mai im Forum in Assago hätte stattfinden sollen, auf Dezember verschoben wurde und er auf der Bühne stehen möchte.

In der Zwischenzeit für die Trapper mit fast 3 Millionen Followernder heute erst 23 Jahre alt geworden ist und es innerhalb weniger Monate war Protagonist von Kriminal- und Justiznachrichten, sondern auch eines musikalischen Aufstiegs mit anderen Jungs in seiner „Crew“, kam eine günstige Bestimmung des Mailänder Prüfungsgerichts. Die Richter gaben der Berufung des Anwalts Niccolò Vecchioni statt, nachdem das Berufungsgericht Ende April die Vorsichtsmaßnahme für den Sänger mit zwei Verurteilungen wegen Raub und anderen Straftaten ersten Grades verschärft hatte, weil er währenddessen unter Hausarrest stand Festnahme mit elektronischem Armband, hatte „Fotos auf Instagram“ veröffentlicht, auf denen er „dargestellt war, wie er eine gefälschte Waffe in die Kamera hielt“. Es gab auch Marihuana, auch dies eine „Reproduktion“, eine „Requisite“.

Gestern nahm der 23-Jährige, der mit renommierten Rappern wie Fabri Fibra und Marracash zusammenarbeitet, in Begleitung von Strafvollzugsbeamten des Gefängnisses Busto Arsizio an der Anhörung teil und kam zu Wort: „Es ist, als hätte man einen Schauspieler mitgenommen, der …“ macht einen Actionfilm und fügt ihn ein.“ Der Wahlkreis Galli-Buzzanca-Alonge stimmte ihm zu.

Auch wenn der „Inhalt“ der Fotos und Videos zur Bewerbung seiner Songs „negativ“ sei, heißt es in der Bestimmung, und „bedeutet“, dass „er nie die Absicht hatte, sich zu distanzieren, und offenbar weiterhin ein Bild von sich selbst pflegen will.“ „in eine unerlaubte Lebensführung eingefügt“, im konkreten Fall seien sie „auf seine „Ausdrucksentscheidungen“ im Rahmen „der Ausübung der Arbeitstätigkeit zurückzuführen, zu deren Ausübung er befugt war“.

Die Richter akzeptierten die Feststellungen des Verteidigers und erklärten, dass der 23-Jährige, der die Spitze der Streaming-Charts erreichte, „nach und nach“ für „Fotoshootings, die Produktion von Videoclips“ zugelassen worden sei und seine Mitarbeiter und Mitarbeiter treffen könne „mit Dritten kommunizieren“ sowie das Verlassen seiner Wohnung zur Arbeit.

Innerhalb von zwei Jahren Baby Gang, mit a wegen Schießerei zu 5 Jahren und 2 Monaten Haft verurteiltEr verbrachte mehrere Male im Gefängnis und unter Hausarrest und stand in den letzten Monaten unter der Verpflichtung, dort zu bleiben. Ende Januar hatte das Berufungsgericht die Maßnahme jedoch bereits verschärft, indem es ihn unter Hausarrest stellte, weil er einen Schuss abgefeuert und dabei einen Bekannten verletzt hatte. Die Verteidigung stützte sich auf Notwehr, da der junge Mann versucht hatte, durch das Fenster in sein Haus einzudringen. So sehr, dass der Oberste Gerichtshof diese Verschärfung vor zwei Tagen aufgehoben hat und es eine zweite Anhörung zu diesem Thema bei der Überprüfung geben muss. Unterdessen kam es Ende April zu einer weiteren Verschärfung der Haftstrafe, die heute abgesagt wurde und den Musiker zur Rückkehr nach Hause veranlasste.

Für die Überprüfung ist die „Art und Weise“, in der das Büro des Generalstaatsanwalts „die Überprüfung“ durchgeführt hat, die zu Babys Antrag auf Gefängnisstrafe führte, nicht einmal „klar“: Es wurden lediglich „Screenshots“ seiner Instagram-Profilbilder erstellt. Es sei nicht einmal „bewiesen“, dass diese Inhalte „von ihm physisch verbreitet“ worden seien, auch weil, so die Verteidigung, sein Manager für die Veröffentlichung in den sozialen Medien verantwortlich sei.

Für den 23-Jährigen wird es im Juli zwei Berufungsurteile geben. In einem der Prozesse wird auch sein Freund Simba La Rue angeklagt, der ebenfalls in die sogenannte „Fehde zwischen Fallenstellern“ verwickelt war. Auch für Baby Gang wurde eine besondere Überwachung beantragt, die Anhörung ist für September angesetzt.

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