Die 730 ist nicht mehr Mondflugzeug, verfügt aber über 152 Seiten Anleitung – Neuigkeiten

Die 730 ist nicht mehr Mondflugzeug, verfügt aber über 152 Seiten Anleitung – Neuigkeiten
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Das Modell 730 ist kein Mondmodell mehr, verfügt aber laut CGIA immer noch über 152 Seiten Anleitung. Ein Arbeitnehmer oder Rentner, der medizinische, schulische, sportliche, universitäre Ausgaben usw. zurückerhalten möchte, kann dies unabhängig tun, ohne auf ein Café zurückgreifen zu müssen. Es gibt jedoch ein Problem: Um Fehler zu vermeiden, müssen Sie vor dem Aufrufen der Website der Agentur der Einnahmen die Anweisungen sorgfältig lesen, die in diesem Jahr 152 Seiten umfassen, 8 mehr als im Jahr 2023.

Es ist jedoch zu beachten, dass ab diesem Jahr die Art und Weise der Abgabe der Erklärung deutlich einfacher sein soll. Wer die vereinfachte Methode nicht nutzen möchte, wird wie gewohnt vorgehen. Die Fristen für Irpef-Steuerzahler sind: Ab dem 30. April ist es möglich, über die elektronischen Dienste der Agentur der Einnahmen auf die vorgefertigte Erklärung zuzugreifen.
Die vorgefertigte Erklärung wird im reservierten Bereich des Steuerzahlers veröffentlicht; Bis zum 15. Juni übermitteln die Steuereinbehaltungsstellen, das Caf oder die Fachleute, an die sich die Steuerzahler bis zum 31. Mai gewandt haben, die vorbereiteten Erklärungen elektronisch an die Agentur. Die Frist vom 15. Juni kann auf den 29. Juni, auf den 23. Juli, auf den 15. oder 30. September verschoben werden, je nachdem, ob der Steuerzahler innerhalb der jeweiligen Fristen Kontakt mit der Quellensteuerstelle, dem Caf oder dem Fachmann aufgenommen hat: vom 1. bis 20. Juni, ab dem 21. Juni bis 15. Juli, vom 16. Juli bis 31. August und vom 1. bis 30. September; ab Juli werden die Quellensteuerbeträge die geschuldeten Beträge als Steuern einbehalten oder Rückerstattungen vornehmen; bis zum 25. Oktober. Es gibt eine Frist für die Zusendung der Ergänzung 730/2024; Im November wird die Quellensteuerstelle die fälligen Beträge als zweite oder einzelne Vorauszahlungsrate in Bezug auf Irpef und Pauschalsteuer einbehalten.
Im Jahr 2024 gab es 625 Steuerermäßigungen (Abzüge, Abzüge, Steuergutschriften), im Jahr 2018 waren es 466 (+34,1 %).

Diese 625 Ausgabenposten garantieren allen Steuerzahlern einen Steuernachlass, der in diesem Jahr fast 105 Milliarden Euro beträgt.
Im Vergleich zu 2018 (damals waren es 54,2 Milliarden) hat sich der wirtschaftliche Nutzen in absoluten Werten fast verdoppelt (+93,6 %). Allein die Irpef-Steuerzahler (Arbeitnehmer und Rentner) können einen wirtschaftlichen Vorteil genießen, der auf Steueraufwendungen in Höhe von 57,5 ​​Milliarden Euro im Jahr 2024 zurückzuführen ist (55 % des Gesamtbetrags).

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