Der Arbeitgeber kann Telepass nicht zur Überwachung seiner Mitarbeiter nutzen – QuiFinanza

Der Arbeitgeber kann Telepass nicht zur Überwachung seiner Mitarbeiter nutzen – QuiFinanza
Der Arbeitgeber kann Telepass nicht zur Überwachung seiner Mitarbeiter nutzen – QuiFinanza

Das Kassationsgericht hat festgestellt, dass die über Telepass erfassten Daten aus disziplinarischen Gründen nicht verwendet werden dürfen. Dieses Urteil folgt auf die Berufung eines Unternehmens gegen eine frühere Entscheidung des Berufungsgerichts, die die Entlassung eines Arbeitnehmers aufgehoben und das Arbeitsverhältnis für beendet erklärt hatte, wobei auch eine Entschädigung für den Arbeitnehmer vorgesehen war.

Der Fall des reisenden Technikers

Dem betreffenden Arbeiter, einem reisenden Techniker, wurde die Nichteinhaltung von Eingriffen bei Kunden vorgeworfen, die nicht gemäß den angegebenen Zeiten und Methoden erfolgt seien. Die angeblichen Unregelmäßigkeiten wurden vom Arbeitgeber anhand der Geolokalisierung des dem Techniker zugewiesenen Handgeräts und der vom Telepass erfassten Autobahnmautdaten überprüft. Für die Richter war jedoch Diese Daten konnten nicht verwendet werdenda sie durch ein nicht autorisiertes System zur Überwachung des Arbeitnehmers ohne seine Zustimmung erworben wurden.

Fernbedienung über Telepass

Das hat der Oberste Gerichtshof klargestellt der Telepass es sei auf Initiative des Arbeitgebers am Firmenwagen des Arbeitnehmers angebracht worden. Dieses Gerät ermöglicht die Aufzeichnung von Autobahnfahrten und bietet dem Arbeitgeber die Möglichkeit, die Aktivitäten des Arbeitnehmers auch posthum fernzusteuern. Diese Kontrolle dient zwar auch der Missbrauchsprävention, ist aber unzulässig ohne vorherige Zustimmung und korrekte Information des Arbeitnehmers.

Die Möglichkeit, den Telepass zu deaktivieren, ist unerheblich

Der Oberste Gerichtshof hielt auch das Argument des Beschwerdeführers für irrelevant, dass der Arbeitnehmer den Telepass hätte deaktivieren können. Die theoretische oder praktische Möglichkeit, sich der technischen Kontrolle zu entziehen, rechtfertigt die Verwendung der gesammelten Daten nicht, wenn der Arbeitnehmer nicht ausreichend über die Verwendungsmethoden der Kontrollinstrumente und -verfahren gemäß den geltenden Vorschriften informiert wurde.

Die Frage der Zustimmung des Arbeitnehmers

Schließlich wurde das Argument, dass die Zustimmung des Arbeitnehmers für die Nutzung von Telepass-Daten nicht erforderlich sei, da es sich um ein Arbeitsgerät handele, als unzutreffend erachtet. Der Oberste Gerichtshof bekräftigte, wie wichtig es sei, das zu respektieren Regelungen zur Transparenz und präventiven Information gegenüber dem Arbeitnehmer, die ohne diese Garantien erhobenen Daten unbrauchbar machen.

Können Mitarbeiter per GPS überwacht werden?

Gemäß dem Beschäftigungsgesetz gilt: Arbeitgeber können dies überprüfen die den Mitarbeitern zur Verfügung gestellten Hilfsmittel (z. B. Computer, Tablets, Telefone und Telepass) zur Ausführung ihrer Aufgaben, ohne dass eine vorherige Zustimmung der Gewerkschaften oder eine Genehmigung der Arbeitsaufsichtsbehörde eingeholt werden muss. Dazu gehört die Möglichkeit, im Firmenwagen ein GPS zu installieren, um den Mitarbeiter zu überwachen und beispielsweise zu überprüfen, ob er Routen befolgt, die nichts mit seinen beruflichen Aufgaben zu tun haben.

Der Einsatz von GPS ist zulässig, wenn es um die Erfassung von Daten über die Arbeitsleistung geht oder wenn besondere gesetzliche Bestimmungen dies erfordern (z. B. für den Transport von Wertgegenständen). In diesen Fällen ist keine Genehmigung der Gewerkschaft oder der Arbeitsaufsichtsbehörde erforderlich. Wenn die Geolokalisierung jedoch anderen Zwecken dient, beispielsweise versicherungstechnischen oder organisatorischen Zwecken, ist die Vereinbarung der Gewerkschaft bzw., falls diese nicht vorhanden ist, die Genehmigung des ITL und die Gewährleistung der Vertraulichkeit für die Arbeitnehmer zwingend erforderlich.

Arbeitnehmer haben das Recht, auf die vom Arbeitgeber erhobenen Daten zuzugreifen durch Kontrollinstrumente. Im Jahr 2023 verhängte der Privacy Guarantor eine Sanktion gegen ein Unternehmen, das seinen Mitarbeitern keine über Firmen-Smartphones gesammelten Geolokalisierungsinformationen zur Verfügung stellte. Die Arbeitnehmer hatten diese Informationen angefordert, um die Richtigkeit ihrer Gehaltsabrechnungen zu überprüfen, das Unternehmen reagierte jedoch nicht angemessen.

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