Mit der Sanierungsprämie 2024 bezahlen Sie auch den Architekten: Machen Sie keine Fehler und Sie erhalten eine schöne Summe zurück

Mit der Sanierungsprämie 2024 bezahlen Sie auch den Architekten: Machen Sie keine Fehler und Sie erhalten eine schöne Summe zurück
Mit der Sanierungsprämie 2024 bezahlen Sie auch den Architekten: Machen Sie keine Fehler und Sie erhalten eine schöne Summe zurück

Nicht jeder weiß, dass der Renovierungsbonus weit über die reinen Bauarbeiten hinausgeht: Hier sind alle Kosten aufgeführt, die erstattet werden können.

In den letzten Monaten wurde viel über die Sanierungsprämie gesprochen, die Maßnahme, die Ihnen einen 50-prozentigen Abzug bis zu einer maximalen Ausgabe von 96.000 Euro für Wohnimmobilien (sowohl für Einfamilienhäuser als auch für Eigentumswohnungen) ermöglicht. in zehn Jahresraten gleicher Höhe aufzuteilen. Doch welche Ausgaben sind eigentlich abzugsfähig? Die Antwort ist alles andere als offensichtlich. Und zwar einmal Für die Steuerzahler gibt es eine angenehme Überraschung.

Die Agentur der Einnahmen stellt klar: Bei außerordentlichen Instandhaltungsarbeiten an einer Eigentumswohnung zur Wohnnutzung muss die Vergütung, die dem Gutachter für die Ausarbeitung der Bekanntmachung über den Beginn der Arbeiten gezahlt wird Asseverata (Cila), die der Gemeinde als Sicherheitskoordinatorin bei der Planung und Ausführung der Arbeiten und als Bauleiterin vorzulegen ist, kann mit 50 % abgezogen werden.

Renovierungsbonus und Profithonorar: Gebrauchsanweisung

Die Kosten im Zusammenhang mit den Honoraren technischer Fachkräfte gehören praktisch zu denen, die dank des Sanierungsbonus von 50 % mit einem Höchstbetrag von 96.000 Euro abgezogen werden können (bis zum 31. Dezember 2024, danach sollten sie wieder auf 36 % zurückgehen). gemäß den neuen Bestimmungen des Superbonus-Dekrets und vorbehaltlich weiterer Änderungen ab 2028 auf 30 % sinken). Der Verweis bezieht sich auf die Honorare, die an Fachleute für die Planung und andere professionelle Dienstleistungen gezahlt werden, die für die Wiederherstellungsmaßnahmen des baulichen Erbes erforderlich sind. auch wenn die Kosten bereits vor Beginn der Arbeiten angefallen sind.

Der Renovierungsbonus beträgt 50 % mit einem Höchstbetrag von 96.000 Euro bis zum 31. Dezember 2024 (Designmag.it)

Darüber hinaus ist es möglich, die Kosten für die Zahlung von Steuern (Mehrwertsteuer und Stempelsteuer) sowie die Gebühren abzuziehen, die für die Erteilung von Konzessionen, Genehmigungen und für die Erklärung des Beginns der Arbeiten erforderlich sind. Zusamenfassend, Für diejenigen, die ein Gebäudesanierungsprojekt unterstützen müssen, sind Einsparungen garantiertunbeschadet aller Voraussetzungen für den Zugang zu der Leistung.

Die Agentur der Einnahmen möchte Sie insbesondere daran erinnern, dass der Steuerzahler, um in den Genuss des Abzugs zu kommen, die erforderlichen Formalitäten erfüllt haben und über die entsprechenden Unterlagen verfügen muss (im Einzelnen in der Bestimmung des Direktors der Agentur der Einnahmen vom 2. November 2011). aufbewahrt und auf Verlangen bei den zuständigen Stellen ausgestellt. Die Ersparnis ist also beträchtlich, wenn es Ihnen gelingt, die Voraussetzungen für die Beantragung des Bonus zu erfüllen.

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