Energiesanierung, 100 Millionen Euro kommen für den dritten Sektor an

Gesetz Nr. 67/2024, kürzlich umgewandelt, mit Änderungen, Gesetzesdekret Nr. 39 vom 29. März 2024, das eine Reihe dringender Maßnahmen zum „Superbonus 110“ enthält und auch gemeinnützige Organisationen einbezieht. Das Thema wurde im Artikel „Superbonus 110%, die neuesten Anzeichen für den dritten Sektor“ diskutiert.

Nachfolgend erfolgt eine Prüfung der neuen Bestimmungen, vorweg eine kurze Zusammenfassung der grundlegenden Merkmale der Leistung.

Bitte beachten Sie, dass die Maßnahme mit Gesetzesdekret 34 von 2020 eingeführt wurde (sog. „Relaunch“).

Die Bestimmungen zum Superbonus

Der komplexe Rechtsrahmen, der die Erleichterung spezifischer Eingriffe in den Bereichen Energieeffizienz, Erdbebenschutz, Installation von Photovoltaikanlagen oder Infrastrukturen zum Laden von Elektrofahrzeugen in Gebäuden regelt, wurde im Laufe der Jahre verschiedenen gesetzgeberischen Eingriffen unterzogen, die darauf abzielten, deren Nutzung einzuschränken ; Schließlich ist für die Jahre nach 2023 eine schrittweise Senkung des Steuersatzes vorgesehen, die Einführung eines Ausnahme von der schrittweisen Senkung des Satzes für ODV, APS und gemeinnützige Organisationen (Art. 2, Absatz 2, Gesetz 38/2023), die weiterhin in den Genuss des Satzes von 110 % kommen können.

Die Voraussetzungen, weiterhin den vollen Satz zu beziehen, beziehen sich sowohl auf den Gegenstand als auch auf den Gegenstand des Eingriffs.

Hinsichtlich der subjektiven Anforderungen muss der Nutzer:

  • es muss ein seinOrganisation des Ehrenamts (ODV) oder einVerband der sozialen Förderung (Aps) eingetragen in den entsprechenden Registern, oder eine gemeinnützige Organisation mit sozialem Nutzen, eingetragen im einheitlichen Register von Nur;
  • muss a durchführen Tätigkeit im Zusammenhang mit Sozial-, Gesundheits- und Wohlfahrtsdiensten;
  • darf den Mitgliedern des Verwaltungsrates keine Vergütung oder Amtsentschädigung gewähren.

Was die objektive Anforderung betrifft, das Gegenstand der Intervention Es muss als Immobilie der Kategorie B/1, B/2 oder D/4 eingestuft sein Eigentum oder sonstiges dingliches Nutzungsrecht (bloßes Eigentum, Nießbrauch) oder ein Vertrag mit zwingender Wirkung (unentgeltliche Leihe) mit einem bestimmten Datum vor dem 1. Juni 2021.

Die Ausgabengrenze wird ermittelt, indem die für einzelne Immobilieneinheiten vorgesehene Einheitsgrenze mit dem Verhältnis zwischen der Gesamtfläche der Immobilie, die den Eingriffen unterliegt und für den Abzug in Frage kommt, und der durchschnittlichen Fläche einer Immobilie multipliziert wird Wohneinheit, wie aus dem Real Estate Report des Real Estate Market Observatory (OMI) hervorgeht.

Die abzugsfähigen Aufwendungen müssen bis zum 31. Dezember 2025 beglichen werden.

Die Agentur der Einnahmen hat mit den Rundschreiben Nr. 3 vom 8. Februar 2023 und Nr. 13 vom 13. Juni 2023 zahlreiche Erläuterungen zur Anwendung der Erleichterung für die oben genannten Unternehmen des dritten Sektors gegeben. Schließlich wurden mit der Antwort Nr. 2 vom 8. Januar 2024 weitere Maßnahmen ergriffen, um die Modalitäten der Anwendung des Superbonus in Bezug auf die Arten von Subjekten und förderfähigen Immobilieneinheiten im Detail zu klären.

Die neuen Funktionen eingeführt

Angesichts eines klaren Regulierungsrahmens, der sowohl durch Regulierungsdokumente als auch durch praktische Dokumente definiert ist, hat der jüngste gesetzgeberische Eingriff die von diesem Beitrag abgedeckten Vorteile „an den Nagel gerissen“. Konkret ist es so Die Möglichkeit, bei Baumaßnahmen für ODV, APS und Non-Profit-Organisationen auf die Möglichkeiten der Diskontierung auf der Rechnung oder der Gutschriftsübertragung zurückzugreifen, wurde abgeschafft es sei denn, die unten aufgeführten zusätzlichen Anforderungen liegen vor.

Es wurde festgestellt, dass um die Gutschrift übertragen oder den Rabatt auf die Rechnung anwenden zu könnenin Bezug auf die oben genannten Themen, Voraussetzung ist ein Bestehen vor dem 30. März 2024 der folgenden zusätzlichen Bedingungen:

  1. die eidesstattliche Mitteilung über den Beginn der Arbeiten wurde vorgelegt (Cila), wenn die Eingriffe erleichtert werden und sich von denen unterscheiden, die von Eigentumswohnungen durchgeführt werden;
  2. der Versammlungsbeschluss zur Genehmigung der Ausführung der Arbeiten wurde angenommen und die eidesstattliche Mitteilung über den Beginn der Arbeiten wurde eingereicht (Cila), wenn die Eingriffe von den Eigentümern der Eigentumswohnungen erleichtert und durchgeführt werden;
  3. der Antrag auf Erwerb der Qualifikation gestellt ist, wenn die Eingriffe erleichtert sind und den Abriss und Wiederaufbau der Gebäude beinhalten;
  4. der Antrag auf Qualifizierung wurde ggf. gestellt, sofern es sich um andere als die vermittelten Interventionen handelt;
  5. die Arbeiten bereits begonnen haben oder, falls die Arbeiten noch nicht begonnen haben, zwischen den Parteien eine verbindliche Vereinbarung über die Lieferung der von den Arbeiten umfassten Waren und Dienstleistungen getroffen und eine Anzahlung auf den Preis geleistet wurde, wenn die Interventionen Sie unterscheiden sich von den geförderten und die Vorlage eines Abschlusses ist für sie nicht erforderlich.

Die Regel warum wurde somit bestätigt Sie müssen Es muss gleichzeitig sowohl das Erfordernis der Vorlage der Cila als auch die fristgerechte Festlegung der schriftlichen Vereinbarung und der Zahlung der Anzahlung bestehen.

Den Erwerbern wurde außerdem das Recht eingeräumt, die Steuergutschriften jeweils für 4 Jahre (Superbonus) und 5 Jahre (Beseitigung architektonischer Barrieren) aufzuteilen, und es war vorgesehen, dass in allen Fällen, in denen eine direkte Verwendung der gewährten Steuerabzüge erfolgt, dies der Fall ist , muss der Abzug auf 10 statt bisher 5 Jahre verteilt werden.

Eine weitere Neuheit ist die Einrichtung eines Fonds von 100 Millionen von Euro Ziel ist es, ODV, APS und gemeinnützigen Organisationen einen Beitrag zu den Kosten zu gewähren, die für Energie- und Struktursanierungsmaßnahmen anfallen. Dieser Fonds kann nicht mit den Leistungen der Superbonus-Gesetzgebung kumuliert werden.

© Titelbild von Vanni Monelli, FIAF-CSVnet-Projekt „Viele für alle. Reise in die italienische Freiwilligenarbeit“

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