Zweijährliche Präventivvereinbarung, das MEF-Dekret zur Berechnungsmethode wird veröffentlicht: ok vom Datenschutzgaranten

Zweijährliche Präventivvereinbarung, das MEF-Dekret zur Berechnungsmethode wird veröffentlicht: ok vom Datenschutzgaranten
Zweijährliche Präventivvereinbarung, das MEF-Dekret zur Berechnungsmethode wird veröffentlicht: ok vom Datenschutzgaranten

Zweijährige Präventivvereinbarungerste Schritte für die Durchführungserlass des MEF auf der Berechnungsmethodik.

Der Datenschutzgarant stimmte dem vom Wirtschaftsministerium übermittelten Plan zu, wenn auch mit einigen Beobachtungen Ziel ist es, einen besseren Schutz der Steuerzahler zu gewährleisten.

Auf jeden Fall ist es ein wichtiger Schrittwenn man bedenkt, dass wir nun am Vorabend der Einführung der Software für den zweijährigen Vergleich mit den Gläubigern angekommen sind, der für geplant ist 15. Juni 2024müssen die konkreten Betriebsregeln noch „geerdet“ werden.

Zweijährliche Präventivvereinbarung, das MEF-Dekret zur Berechnungsmethode wird veröffentlicht: ok vom Datenschutzgaranten

Die Bestimmung, mit der der Datenschutzgarant dem das OK gegeben hat MEF-Dekret enthält die Regeln für Berechnungsmethodik des alle zwei Jahre stattfindenden Vergleichs mit den Vorschlägen der Gläubiger.

Der vom MEF am 17. April 2024 übermittelte Dekretentwurf bezieht sich insbesondere auf die Methodik, auf deren Grundlage die Agentur der Einnahmen den Beschluss formulieren wird Vorschlag für einen alle zwei Jahre stattfindenden Vergleich mit den Gläubigern, deren spezifische Regeln durch Artikel 9, Absatz 1 des Gesetzesdekrets Nr. 13/2024 auf eine spezifische Ministerialbestimmung.

Der Meinung des Datenschutzgaranten passt insbesondere auf die Vorderseite Maßnahmen zum Schutz von Rechten, Freiheiten und berechtigten Interessen des Steuerzahlers im Hinblick auf Entscheidungen, die auf einer automatisierten Verarbeitung basieren, sondern hilft dabei, ein erstes Bild davon zu zeichnen, wie die vorgeschlagene Abrechnung durch das Finanzamt berechnet wird.

Die Revenue Agency kann auf personenbezogene Daten aus Umsatzsteuer-Identifikationsnummern zurückgreifen in den Steuerdatenbanken enthaltene Informationen zur persönlichen Identität und zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, und insbesondere wird es möglich sein, die enthaltenen Informationen zu prüfen:

  • in ISAs;
  • in Steuererklärungen;
  • in den Archiven zu beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerten;
  • in Buchhaltungsunterlagen;
  • in den F24s, die an der Zahlungs- und Entschädigungsfront übermittelt werden;
  • in den Erklärungen des Steuerpflichtigen über das Fehlen von strafrechtlichen Verurteilungen und Straftaten gemäß den Bestimmungen von Artikel 10 der DSGVO, EU-Verordnung 2016/679.

Allerdings werden die in Artikel 9 der Verordnung vorgesehenen Daten nicht verarbeitet, darunter auch solche, aus denen die ethnische Herkunft, politische Meinungen oder religiöse Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen.

Das Finanzamt kann die Daten bis zum Ablauf des Steuerrechts aufbewahren und in jedem Fall bis zur Beilegung etwaiger Streitigkeiten. Anschließend müssen sie gelöscht werden.

Datenschutzgarant – Bestimmung vom 6. Juni 2024
Genehmigung mit Anmerkungen zum MEF-Dekret, das die Berechnungsmethoden für den zweijährlichen Vergleich mit Vorschlägen der Gläubiger enthält

Zweijährlicher Vergleich mit den Gläubigern, wobei die für die Berechnung verwendeten Daten bei Nichteinhaltung ungültig werden

Zu den weiteren in der Bestimmung des Garantiegebers vorgesehenen Punkten zählen die Regelungen zu wer wird nicht mitmachen der Vereinbarung mit dem Finanzamt.

Wie in der am 12. Juni veröffentlichten Bestimmung hervorgehoben:

„Die Ergebnisse der in diesem Zusammenhang durchgeführten Verarbeitung werden ausschließlich für die Zwecke der Vereinbarung verwendet und die Nichtannahme des Vorschlags hat keine automatischen negativen Folgen für die interessierten Parteien, insbesondere im Hinblick auf die Bewertung ihrer Steuerhöhe.“ Zuverlässigkeit, die für die Zwecke der Umsetzung der Kunst. 34 des Gesetzesdekrets unterliegen weiterhin spezifischen Risikoanalyseaktivitäten, mit der Klarstellung, dass im Rahmen der Verarbeitung keine abgeleiteten oder abgeleiteten Variablen erstellt werden (Art. 6, Absatz 8).“

Die von der Agentur der Einnahmen erfassten Daten Sie sollten daher nicht für spezifische Kontrollen verwendet werden vorgesehene Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, die den Vorschlag eines zweijährigen Vergleichs mit den Gläubigern im Hinblick auf einen besseren Schutz der durchgeführten Behandlungen nicht akzeptieren werden.

Die Aufgabe übernimmt auch die Agentur der Einnahmen alle notwendigen Maßnahmen ergreifen unrichtige oder veraltete personenbezogene Daten aus den berücksichtigten Daten auszuschließen und muss daher regelmäßig deren Qualität überprüfen, um sicherzustellen, dassKorrektheit, Genauigkeit, Vollständigkeit und Konsistenz“.

Darüber hinaus werden die Daten von Minderjährigen nicht verarbeitet, mit Ausnahme von „emanzipierte Minderjährige, bei denen ausschließlich geschäftliche Tätigkeiten behandelt werden“.

Zweijährliche Präventivvereinbarung, MEF-Dekret mit Vorbehalten genehmigt: die Bemerkungen des Datenschutzgaranten

Die Genehmigung des Entwurfs des Durchführungserlasses durch den Datenschutzgaranten ist ein grundlegender Schritt, um rechtzeitig zu seiner endgültigen Einführung und Veröffentlichung zu gelangen, zumindest für den Beginn der ersten Verfahren zur Berechnung der Zusammensetzungsvorschläge ab dem 15. Juni.

Die Bestimmung datiert vom 6. Juni Es sind jedoch einige Ergänzungen erforderlichinsbesondere über die Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit Verurteilungen oder Urteilen zum Zweck der Sicherstellung der Einhaltung der Grundsätze „Rechtmäßigkeit, Korrektheit und Transparenz sowie Minimierung“.

Darüber hinaus beantragt der Garant die Einbeziehung in den Dekretentwurf:

„Präzisere Festlegung des Tätigkeitsbereichs von Sogei Spa als Manager im Auftrag der Agentur für Einnahmen, Datenverantwortlicher, auch in Bezug auf die Verarbeitung zur Entwicklung der genehmigungspflichtigen Methodik.“

Auch hinsichtlich der Einhaltung des Grundsatzes sind größere Garantien erforderlich Genauigkeit der Datendurch regelmäßige Kontrollen. Aspekte, zu denen daher eine Integration der von der Agentur der Einnahmen erstellten Folgenabschätzung erforderlich ist.

Darüber hinaus gibt es auch kritische Fragen zum heiklen Thema der Datenaufbewahrung. In der Bestimmung werden einige Diskrepanzen zwischen den im Durchführungserlass und den beigefügten technischen Dokumenten festgelegten Regeln hervorgehoben.

Das vom MEF vorgesehene System sieht insbesondere Folgendes vor:

„Die Daten werden sein bis zum 31. Dezember des elften Folgejahres aufbewahrt bis zur Vorlage der Referenzerklärung, oder sie werden bis zum Ablauf der Frist für die Festlegung etwaiger gerichtlicher Verfahren oder die Beantwortung von Anfragen der Justizbehörde aufbewahrt. SOGEI spa löscht die Daten der Jahre, für die die oben genannte Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.“

Der von Sogei erstellte Anhang berichtet über Folgendes:

„Es wird ein Verfahren zur Anonymisierung personenbezogener Daten nach Ablauf der oben genannten Aufbewahrungsfrist eingeführt.“

Im Wesentlichen, wenn im ersten Fall die Löschung aller Daten vorgesehen ist, im anderen Fall Sogei beabsichtigt, sie auch nachträglich anonymisiert zu archivieren. Ein Punkt, der der Bürgschaftsbehörde nicht gefällt, die daher entsprechende Änderungen und die Bereitstellung einer Kündigung fordert vollständig.

Abschließend wird die Folgenabschätzung veröffentlicht auf der Website der Agentur der Einnahmen, um den Steuerzahlern a „Liste der von der Agentur für die Entwicklung der Methodik verwendeten Datenbanken“sicherstellen „ein hohes Maß an Transparenz, das auch das Vertrauen der Steuerzahler in die Nutzung dieses neuen Instruments stärkt“.

Korrekturen und technische Schritte, die eine Überarbeitung des Durchführungserlasses durch das MEF erfordern und nun kurz vor Beginn der alle zwei Jahre stattfindenden Präventivvereinbarung eingetroffen sind.

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