Familienbeihilfe, neue Beträge mit Erhöhungen bereit. Was ändert sich ab dem 1. Juli?

Familienbeihilfe, neue Beträge mit Erhöhungen bereit. Was ändert sich ab dem 1. Juli?
Familienbeihilfe, neue Beträge mit Erhöhungen bereit. Was ändert sich ab dem 1. Juli?

Die neuen Einkommensniveaus werden im Juli eintreffen, zusammen mit den entsprechenden BeträgenFamilienbeihilfe (Tabelle hier). Wie üblich wird tatsächlich eines angewendet Aufwertung basierend auf Verbraucherpreisen, was zu entsprechenden Änderungen führte. Die Veränderung des Verbraucherpreisindex wurde von Istat berechnet, wobei das aktuelle Jahr mit dem Vorjahr als Referenz herangezogen wurde.

Die Familienbeihilfe ist im Wesentlichen nichts anderes als eine wirtschaftliche Leistung, die von der Familie gewährt wirdInps gegenüber bestimmten Kategorien von Arbeitnehmern, nämlich Arbeitnehmern und Rentnern aus Beschäftigungsverhältnissen mit geringem Einkommen. Dazu gehören auch Arbeitnehmer, die über eine Tuberkuloseversicherung verfügen.

Wer kann den Scheck verlangen?

In der Lage sein Anfrage Familienbeihilfe erhalten: Arbeitnehmer der Privatwirtschaft, Arbeitnehmer in der Landwirtschaft und Arbeitnehmer geschlossener oder insolventer Unternehmen. Nicht nur. Zur Gruppe gehören auch diejenigen Eigentümer, die in der Lage sind, wirtschaftliche Sozialleistungen für ihre Arbeitnehmer zu erbringen, sowie diejenigen Arbeitnehmer, die anderen Direktzahlungsbedingungen zuzuordnen sind.

Zu sein ausgeschlossensind jedoch: kleine Direktlandwirte, soweit es die Tage der selbständigen Erwerbstätigkeit betrifft; Direktbauern, darunter Siedler und Pächter, und diejenigen, die eine Sonderrente für Selbstständige wie Handwerker oder Händler haben.

Änderungen ab Juli

Die im März 2022 eingeführte Einzel- und Universalbeihilfe für unterhaltsberechtigte Kinder führte zur Aufhebung der Familienbeihilfe (Anf) und der Familienbeihilfe (Af), die sich auf Familien mit Kindern und Waisen bezog. Beide fallen unter den Schutz vonEinzelscheck. Daraus folgt, dass sich die neuen Werte, die wir ab dem 1. Juli sehen werden, nur auf Familien beziehen, die aus Ehepartnern, Geschwistern und Enkelkindern bestehen.

Was die Schwankungen betrifft, so beträgt die von Istat berechnete und zwischen den Jahren 2022 und 2023 ermittelte prozentuale Schwankung etwa + 5,4 %. Dank dieser Daten konnte das Nationale Statistikinstitut Referenztabellen mit den unterschiedlichen monatlichen Beträgen je nach Familieneinheit entwickeln. Die Änderungen bleiben ab gültig1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025.

Einige Beispiele

Werbung annehmen Beispiel Bei einer Familiengemeinschaft mit beiden Ehegatten und ohne Kinder, in der jedoch ein geschäftsunfähiger Bruder, eine geschäftsunfähige Schwester oder ein Neffe anwesend ist, erhöht sich die Höhe der Leistung mit der Zahl der Mitglieder. Bei einem jährlichen Familieneinkommen von bis zu 29.719,02 Euro kommen wir also auf einen Betrag von 107,94 Euro bei drei Mitgliedern, 156,23 Euro bei vier Mitgliedern, 204,51 Euro bei fünf Mitgliedern, 252,80 Euro bei bis zu sechs Mitgliedern und 301,09 Euro bei mehr als 3 Mitgliedern sieben Komponenten. Wenn wir das Jahreseinkommen unter den gleichen Bedingungen erhöhen, sehen wir, dass wir bei einem Einkommen zwischen 45.924,40 und 49.975,72 Euro 14,20 Euro für drei Mitglieder, 53,97 Euro für vier Mitglieder, 116,46 Euro für fünf Mitglieder und 204,51 Euro für sechs Mitglieder haben Mitglieder und 232,93 Euro für sieben.

Wie für die Alleinerziehende Familien (d. h. bestehend aus einem alleinstehenden, ledigen, getrennt lebenden, geschiedenen, verwitweten, verlassenen Ausländer mit einem Ehegatten, der im Ausland lebt, ohne dass eine Vereinbarung getroffen wurde), aber mit einem arbeitsunfähigen Bruder/einer entmündigten Schwester oder einem Neffen, mal sehen, das mit einem jährlichen Mindesteinkommen Bei einem Familieneinkommen von 32.418,31 Euro beträgt die Höhe des Freibetrags für zwei Mitglieder 62,49 Euro. 107,94 Euro für drei, 156,23 für vier, 204,51 für fünf, 252,80 für sechs und 301,09 Euro, wenn Sie mehr als sieben Euro zahlen. Nachdem wir etwa die Hälfte der Tabelle erreicht haben, mit einem jährlichen Familieneinkommen zwischen 48.623,70 und 52.675,82 Euro, bleiben uns bei einer Anzahl von drei Mitgliedern 14,20 Euro. 53,97 Euro für vier. 116,46 für fünf. 204,51 Euro für sechs Mitglieder, 232,93 Euro für sieben oder mehr Mitglieder.

Ein anderes Beispiel. Für die Familien ohne Kinder, bei denen einer der Ehegatten behindert istund es kein anderes behindertes Mitglied gibt, mit einem jährlichen Familieneinkommen von bis zu 29.719,02 Euro, haben wir einen Betrag auf dem Scheck in Höhe von 51,13 Euro für zwei Mitglieder, 90,89 für drei Mitglieder, 130,67 für vier Mitglieder, 170,43 für fünf Mitglieder, 210,20 für sechs Komponenten und 249,96 für sieben und mehr Komponenten.

Bei einem jährlichen Familieneinkommen zwischen 45.924,40 und 49.975,72 Euro beträgt die Höhe des Zuschusses 11,36 Euro für drei Mitglieder, 45,45 Euro für vier Mitglieder, 96,58 Euro für fünf Mitglieder, 170,43 Euro für sechs Mitglieder und 193,16 Euro für sieben und mehr Mitglieder.

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