Offene Pensionskasse, boomende Renditen. Hier finden Sie die Gebrauchsanweisung

Offene Pensionskasse, boomende Renditen. Hier finden Sie die Gebrauchsanweisung
Offene Pensionskasse, boomende Renditen. Hier finden Sie die Gebrauchsanweisung

Im Jahresbericht der Pensionskassenaufsicht (Covip) wurden die guten Leistungen der Fonds im Jahr 2023 bekräftigt. Am besten schnitten die offenen Fonds ab: Die Aktienlinie erwirtschaftete eine jährliche Rendite von über 11 %.

Während die Mitgliedschaft in einem geschlossenen (oder ausgehandelten) Fonds nur Mitarbeitern des jeweiligen Produktionssektors offensteht, kann jeder einem offenen Pensionsfonds beitreten. Der Offene Pensionsfonds ist eine Form der privaten Zusatzvorsorge, die von Banken, Versicherungen, Vermögensverwaltungsgesellschaften (SGR) und Wertpapiermaklergesellschaften (SIM) gegründet wurde. Offene Pensionsfonds werden in Form eines vom Unternehmen, das sie gegründet hat, getrennten und autonomen Vermögens errichtet und sind für die Auszahlung von Leistungen an die Mitglieder bestimmt. Die Vermögenswerte können nicht zur Befriedigung der Ansprüche etwaiger Gläubiger der Gesellschaft im Falle deren Insolvenz verwendet werden.

MITGLIEDSCHAFT UND LEISTUNG

Der Beitritt zu einer offenen Pensionskasse bedeutet, dass Sie einen Teil Ihrer Ersparnisse zur Ergänzung Ihrer Rente verwenden Grundrente und erhalten auch eine Zusatzrente reversibel (zu Gunsten Ihres Ehepartners oder anderer von Ihnen benannter Begünstigter). Die Mitgliedschaft kann individuell oder kollektiv erfolgen.

Öffentliche Bedienstete können offenen Fonds nur individuell beitreten, ebenso Selbstständige und Freiberufler.

Sie können sich auch registrieren finanziell abhängige Familienangehörige.

Die Mitgliedschaft kann direkt am Sitz des Unternehmens, das die Pensionskasse gegründet hat, oder über die von diesem beauftragten Vermittlungsstellen und bei Sammelmitgliedschaften auch in Ihrem Unternehmen erfolgen. Eine Anmeldung über ist ebenfalls möglich Netzwenn die Gründungsgesellschaft dies vorsieht.

Jedes Mitglied verfügt über ein individuelles Rentenkonto, auf das seine Beitragszahlungen fließen, das bei einer autorisierten Depotbank (einer Bank oder einer Investmentgesellschaft) geführt und an den Finanzmärkten angelegt wird, mit dem Ziel, Renditen zu erzielen, die das zurückgestellte Kapital im Laufe der Zeit erhöhen.

Auf diese Weise wird es möglich, ergänzende Rentenleistungen gegenüber der obligatorischen Sozialversicherung zu erhalten. Die Höhe dieser Leistungen hängt ab von:

  • Gesamtbetrag der gezahlten Beiträge

  • Dauer des Beitragszeitraums

  • nachhaltige Kosten

  • Renditen, die durch Investitionen auf den Finanzmärkten erzielt werden.

Bei Pensionierung und unter der Voraussetzung, dass das Mitglied mindestens fünf Jahre lang im Fonds mitgewirkt hat, kann das Mitglied Folgendes erhalten:

  • das gesamte angesammelte Kapital Rente

  • bis zu maximal 50 % des angesammelten Betrags als Kapital und der Rest als Rente;

  • die ganze Stellung in Großbuchstabenaber nur, wenn 70 % des angesammelten Betrags Ihnen ein Jahreseinkommen von weniger als 50 % des Sozialgeldes bescheren.

Mögliche Vorschüsse und Rücknahmen

Die Zusatzrente kann sowohl auf den Ehegatten als auch auf eine andere angegebene Person umkehrbar sein. Es ist auch möglich, das Kapital ganz oder teilweise vor dem Renteneintrittsalter abzuheben, um unerwartete Ereignisse abzudecken. Insbesondere können Sie einen Vorschuss erhalten, wenn Sie Folgendes unterstützen müssen:

  • dokumentierte außergewöhnliche Gesundheitsausgaben im Zusammenhang mit Eingriffen und Therapien aufgrund sehr schwerwiegender Erkrankungen (einschließlich der Ihres Ehepartners oder Ihrer Kinder);

  • Dokumentierter Kauf und Umbau des ersten Wohnhauses

  • persönliche und familiäre Gründe.

Es ist auch möglich, Ihre einzelne Position ganz oder teilweise einzulösen, wenn:

  • dauerhafte Invalidität oder Arbeitslosigkeit für mehr als 48 Monate, Rücktritt oder Entlassung, Tod des Mitglieds

  • Arbeitslosigkeit von mindestens 12 Monaten (und höchstens 48 Monaten), Rückgriff des Arbeitgebers auf Abfindung, ordentliche oder außerordentliche Abfindung.

STEUERVORTEILE

Wer einer Zusatzrentenkasse beitritt, kann eine Reihe von Steuervorteilen erhalten, wie zum Beispiel:

  • Abzugsfähigkeit der gezahlten Beiträge bis zu einem Betrag von 164,57 Euro pro Jahr vom Einkommen

  • Höchstsatz von 20 % statt 26 % auf die Rendite der Finanzverwaltung

  • Vorzugssatz, der zwischen 15 % und 9 % variiert, abhängig von den Jahren der Teilnahme an der Zusatzrentenkasse und dem Kapital

  • Vorzugssatz, der je nach Anzahl der Teilnahmejahre zwischen 15 % und 9 % variiert, für Vorschüsse oder Rückzahlungen der einzelnen Position zur Deckung unerwarteter persönlicher oder familiärer Ausgaben.

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