Zweijähriger Kompositionsvertrag: subjektiver Umfang und interessierte Kunden

Zweijähriger Kompositionsvertrag: subjektiver Umfang und interessierte Kunden
Zweijähriger Kompositionsvertrag: subjektiver Umfang und interessierte Kunden

Il Gesetzesverordnung 13/2024 führte das „vereinbarter Zweijahreshaushalt“. Ziel dieses Instituts ist es, die spontane Erfüllung deklarativer Pflichten zu fördern und anzustreben kleinere Steuerzahlerwas auch immer sie sind Inhaber eines gewerblichen Einkommens und einer selbständigen Tätigkeit die sich aus der Ausübung von Künsten und Berufen ergeben, die im Hoheitsgebiet des Staates ansässig sind.

Aus subjektiver Sicht unterscheidet die Referenzdisziplin zwischen:

Im Zusammenhang mit Steuerzahler, die den ISAs unterliegenwird die Möglichkeit des Zugangs zur Zweijahresvereinbarung Kunden interessieren, die in Bezug auf den Steuerzeitraum, der demjenigen vorausgeht, auf den sich der Vorschlag bezieht:

  • nicht Ha Steuerschulden;
  • oder, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen, hat Schulden mit einem Gesamtbetrag von 5.000 Euro oder mehr wurden zurückgezahlt für von der Agentur der Einnahmen verwaltete Steuern, einschließlich Zinsen und Strafen, oder für Sozialversicherungsbeiträge, die mit einem unwiderruflichen Urteil oder mit nicht mehr anfechtbaren Steuerurkunden endgültig festgestellt wurden. Die gedeckten Schulden werden nicht auf die oben genannte Grenze angerechnet Aussetzungs- oder Ratenzahlungsmaßnahmen bis die entsprechenden Leistungen gemäß den jeweils anwendbaren Bestimmungen verfallen.

Es sollte betont werden, dass die betreffende Gesetzgebung auch einige davon umfasst Ursachen der Ausgrenzungwessen subjektiver Spielraum wird erweitert um Entwurf eines korrigierenden Gesetzesdekretsvom Ministerrat in der vorläufigen Prüfung am 20.6.2024 genehmigt, darunter:

  • in Bezug auf den Steuerzeitraum vor dem Steuerzeitraum, auf den sich der Vorschlag bezieht, Folgendes erreicht haben: Einkommen oder Einkommensanteile, wie auch immer benannt, ganz oder teilweise, in einem Umfang von mehr als 40 % befreit, ausgeschlossen oder nicht mit der Steuerbemessungsgrundlage konkurrierend Einkünfte aus der Ausübung einer gewerblichen oder künstlerischen Tätigkeit;
  • Mitgliedschaft für die erste Steuerperiode, die von der Vereinbarung abgedeckt wird, an Pauschalregelung;
  • durchgeführt haben, in erstes Jahr auf die sich die vorgeschlagene Vereinbarung bezieht, Operationen Fusion, Spaltung, Einbringung oder Änderungen der Unternehmensstruktur durch Personengesellschaften oder Künstler- oder Berufsvereinigungen.

Ebenso innerhalb der Pauschalsteuerzahlerdie Möglichkeit, auf den Zweijahresvertrag zuzugreifen, wird die Kunden interessieren, die es hat nicht Ha Steuerschulden, d.h. hat Schulden mit einem Gesamtbetrag von 5.000 Euro oder mehr wurden zurückgezahlt für von der Agentur der Einnahmen verwaltete Steuern, einschließlich Zinsen und Strafen, oder für Sozialversicherungsbeiträge, die mit einem unwiderruflichen Urteil oder mit nicht mehr anfechtbaren Steuerurkunden endgültig festgestellt wurden. Sie konkurrieren nicht Bis zur vorgenannten Grenze sind die Schulden vorbehaltlich Aussetzungs- oder Ratenzahlungsmaßnahmen bis zum Ablauf der entsprechenden Leistungen gemäß den jeweils geltenden Bestimmungen.

Sie bleiben ausgeschlossen aus dem Verfahren vereinbart Biennale, Steuerzahler, die haben in der vorangegangenen Steuerperiode mit der Geschäftstätigkeit begonnen haben worauf sich der Vorschlag bezieht.

Das erwähnte Entwurf eines korrigierenden Gesetzesdekretsvom Ministerrat am 20.6.2024 in vorläufiger Prüfung genehmigt, sieht dann vor, dass in Einkommen aus selbständiger Tätigkeit Wie in der zweijährigen Vereinbarung vorgesehen, werden die nach der Vereinbarung erhaltenen Gebühren nicht veranlagt Übertragung von Kunden oder immateriellen Elementen im Zusammenhang mit künstlerischer oder beruflicher Tätigkeit.

Darüber hinaus legt die gleiche Bestimmung fest, dass die vorgeschlagenes Geschäftseinkommen an den Steuerpflichtigen identifiziert wird ohne Betrachten Sie die Werte relativ zu Kreditverluste.

Abschließend ist hervorzuheben, dass die DM 14.6.2024 genehmigte die technische und methodische Anmerkung auf deren Grundlage die Agentur der Einnahmen formuliert den vorgeschlagenen Vergleich.

Diese Methodik wurde unter Bezugnahme auf erstellt spezifische wirtschaftliche Aktivitätenberücksichtigt Wirtschafts- und Markttrends, individuelle Rentabilität und sektorale Daten, die aus den ISAs abgeleitet werden, und die Ergebnisse ihrer Anwendung sowie die spezifischen Grenzen, die die Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten vorsieht.

Gemäß den Bestimmungen derArtikel 4, Ministerialerlass 14.6.2024entfaltet die Vereinbarung keine Wirkung mehr für diejenigen Steuerzahler, die sie umsetzen niedrigere tatsächliche Einkommen oder niedrigere tatsächliche Nettoproduktionswertedie den in der Verordnung vorgesehenen Prozentsatz überschreitet Artikel 19, Absatz 2e 30, Absatz 2, D.Lgs. 13/2024im Vergleich zu denen, die in der Vereinbarung selbst geregelt sind, sofern Spezifikationen vorliegen außergewöhnliche Umstände.

Darüber hinaus ist dieArtikel 5, Ministerialerlass 14.6.2024, sieht vor, dass die Agentur der Einnahmen zum Zwecke der Anpassung der vorgeschlagenen Vereinbarung in Bezug auf Steuerperiode aktuell am 31.12.2024berücksichtigt möglich außergewöhnliche Ereignisse, die der Steuerpflichtige mitteilt um festzustellen, wie Die vorgeschlagene Vereinbarung ist pünktlich.

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