Urlaub. Verordnung zum Verbot des Anzündens von Feuer und der Benutzung von Öfen

Urlaub. Verordnung zum Verbot des Anzündens von Feuer und der Benutzung von Öfen
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Nachricht (Veröffentlichungsdatum 28. März 2024)

Verbot des Anzündens von Feuer und der Nutzung von Öfen im gesamten Gebiet des Favorita-Parks und des Monte Pellegrino, die das „Monte Pellegrino-orientierte Naturschutzgebiet“ bilden. Dies ist die Zusammenfassung einer heute von der Green and Liveability Area erlassenen Verordnung. Die Verbote gelten anlässlich von Ostern und Ostermontag (31. März und 1. April), zum Tag der Befreiung (25. April) und zum Tag der Arbeit (1. Mai).

Im Favorita-Park werden zwei Abfallbehälter und einer im Bereich Monte Pellegrino für die Abfallentsorgung aufgestellt.

„Die Maßnahme – sagten der Bürgermeister Legalla und der grüne Stadtrat Pietro Alongi. – stellt einen verantwortungsvollen Akt der Höflichkeit und des Respekts gegenüber den Naturgebieten und grünen Lungen unserer Stadt dar. Es besteht die Hoffnung, dass bei den Menschen in Palermo das Verantwortungsbewusstsein zum Ausdruck kommt, das sich bereits im letzten Jahr, beispielsweise anlässlich dieser Feiertage und des Ferragosto, im Vergleich zu den Vorjahren sensibler gezeigt hat.“ .

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