hatte Beträge von zwei Mitarbeitern der Zivilinvalidenkommission abgezogen

hatte Beträge von zwei Mitarbeitern der Zivilinvalidenkommission abgezogen
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Es handelt sich um den Grundsatz, der vom Arbeitsgericht von Trani sanktioniert wurde, das mit zwei in den letzten Tagen ergangenen Urteilen, die nur wenige Tage auseinander lagen (das erste von Dr. Marco Sabino Loiodice, das zweite von der Sektionsvorsitzenden Angela Arbore), das Urteil verurteilte Gesundheitsunternehmen, die zu Unrecht gekürzten Beträge an zwei ehemalige Mitglieder der Civil Disability Commissions zu zahlen.

Die beiden ehemaligen Mitarbeiter von ASL Bat, verteidigt von den Anwälten Antonio Norscia und Domenico Storelli, erhielten somit die volle Anerkennung der Kredite, für die sie bei der Arbeitsabteilung des Gerichts Tranese Berufung eingelegt hatten, und zwar für Ereignisse aus dem Jahr 2011 und den folgenden Jahren Gemäß dem Finanzgesetz von 2010 kürzte die ASL Bat auf der Grundlage einer fehlerhaften Auslegung, die sich positiv auf die Kassen des Unternehmens auswirkte, die Entschädigung, die allen Mitgliedern der zivilen Behinderten- und Blindenkommission sowie Gehörlosen zusteht, sowohl im Gesundheits- als auch im Verwaltungsbereich und dumm.

Für das Gericht ist „die vorgenommene Kürzung rechtswidrig“. Für Richter Loiodice: „kein regionaler Akt zur Umsetzung der Grundsätze der Koordinierung der öffentlichen Ausgaben gemäß Art. 6 des Gesetzesdekrets Nr. 78 von 2010, umgewandelt in das Gesetz 122/2010, in Bezug auf insbesondere die damit verbundenen Aufgaben.“ an die Zivilinvalidenkommission.“

Richter Arbore vertritt für eine ähnliche Situation die gleiche Meinung, wonach „die Kürzungen nicht direkt von den Stellen des Nationalen Gesundheitsdienstes durchgeführt werden konnten und können, da sie nicht den gleichen unmittelbar verbindlichen Charakter hatten und auf jeden Fall Sie fallen außerhalb eines Gesamtplans zur Reduzierung der Kosten und Ausgaben der ASL Bat und ergeben sich nicht aus einer einheitlichen Finanzplanung zur Ausgabenreduzierung, die von der Gesundheitsbehörde selbst genehmigt wurde. Die Reduzierung um 10 % – fügt der Richter hinzu – erfolgte auf der Grundlage von a reine und diskretionäre Anmerkung des persönlichen Bereichs des Gesundheitsunternehmens, nicht Teil einer Gesamtoperation zur Harmonisierung und Reduzierung der Kosten, die der ASL Bat entstehen.“

Aufgrund der Urteile erhalten die beiden Mitarbeiter des Gesundheitsunternehmens (inzwischen im Ruhestand) alle von der ASL BAT unrechtmäßig abgezogenen Beträge abzüglich Neubewertung und Zinsen zurückerstattet. Darüber hinaus wurde der Organisation die Zahlung der Anwaltskosten auferlegt.

Die beiden Urteile des Gerichts Tranese stehen in Kontinuität zu einem früheren Urteil der Arbeitsabteilung des Berufungsgerichts von Bari aus dem Jahr 2020 (das durch die Rechtskraft abgedeckt ist) zugunsten eines anderen Arbeitnehmers, der von denselben Anwälten verteidigt wurde.

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