LR 20/2003 – Öffentliche Bekanntmachung für die Einrichtung „Regionales Register von Einrichtungen, die in Partnerschaft, internationaler Zusammenarbeit und Förderung der Kultur der Menschenrechte tätig sind“ – Jahr 2024 – Europapuglia

LR 20/2003 – Öffentliche Bekanntmachung für die Einrichtung „Regionales Register von Einrichtungen, die in Partnerschaft, internationaler Zusammenarbeit und Förderung der Kultur der Menschenrechte tätig sind“ – Jahr 2024 – Europapuglia
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Mit Beschluss des Direktors der Abteilung Forschung und internationale Beziehungen vom 26. März 2024, Nr. 129, veröffentlicht in BURP n. Mit Art. 26 vom 28. März 2024 wurde die öffentliche Bekanntmachung „Aufforderung zur Einreichung von Registrierungsanträgen“ herausgegeben, die auf die Erstellung des regionalen Registers der in Partnerschaft, internationaler Zusammenarbeit und Förderung der Kultur der Menschenrechte tätigen Organisationen abzielt – Jahr 2024, auf das in der Art . 9 des LR 20/2003 „Partnerschaft für Zusammenarbeit“, mit beratender Funktion für den Regionalrat.

Gemäß der Bekanntmachung können folgende Antragsteller (öffentliche und private) eine Registrierung beantragen: Öffentliche Körperschaften, lokale Körperschaften, Nichtregierungsorganisationen, in regionalen Registern eingetragene Verbände, Schul-/Universitätseinrichtungen, private Körperschaften, zwischenstaatliche Körperschaften, Forschungseinrichtungen, Berufsverbände und Orden, Handelsverbände, Ausbildungsinstitute, Kreditinstitute, Gewerkschaftsorganisationen, Unternehmen und Genossenschaften.

Anforderungen an private Einrichtungen:

  • Zu ihren Zielen zählt auch die Entwicklungszusammenarbeit.
  • über einen operativen Hauptsitz auf dem Gebiet Apuliens mit dokumentierter Tätigkeit in Apulien seit mindestens 2 Jahren verfügen;
  • sich nicht aufgrund eines früheren oder laufenden Streits in einem Interessenkonflikt mit der Behörde der Region Apulien befinden.

Bewerber müssen einen Antrag auf Registrierung bei der Region Apulien – Abteilung für wirtschaftliche Entwicklung – Abteilung Forschung und internationale Beziehungen einreichen, und zwar ausschließlich elektronisch über den Online-Dienst, der auf verfügbar ist https://moduli.regione.puglia.it/in allen Teilen ausgefüllt und mit allen erforderlichen Anhängen versehen, unter Androhung der Unzulässigkeit des Verfahrens, durch Zugriff über SPID, CIE oder CNS, ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im offiziellen Bulletin der Region Apulien (BURP). ) und bis spätestens 28. April 2024, 23:59 Uhr.

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