Außerschulische Stunden und begleitende Aktivitäten für Studierende mit Behinderung

Verlängerung der Schulzeiten unter besonderer Berücksichtigung der Möglichkeit für Familien Vereinen Sie persönliche Zeit mit arbeitsbezogener ZeitUnd Berücksichtigung der Bedürfnisse von Schülern mit Behinderungen, um eine vollständige schulische Inklusion zu gewährleisten. Die Stadtverwaltung von Cesena bestätigt und implementiert die in diesen Jahren entwickelten Maßnahmen durch den Dienst Schule und Sportveröffentlicht auf der Website der Institution zwei Mitteilungen an interessierte Stellen des dritten Sektors.

Insbesondere, Die erste öffentliche Bekanntmachung steht im Zusammenhang mit der Mitplanung zum Thema „Außerschulische Dienstleistungen: vorschulische, außerschulische, erweiterte Stundenpläne und schulische Begleitung für behinderte Schüler“.. Die im Verfahren erfassten Aktivitäten sind als Aktivitäten ausgestaltet, die darauf abzielen, das Ausbildungsangebot zu erweitern, Chancengleichheit beim Zugang zum Studium zu gewährleisten und die schulische Inklusion von Studierenden in prekären Situationen zu fördern. Im Einzelnen umfasst die Mitplanung folgende Arten von Aktivitäten: vorschulische, außerschulische, verlängerte Unterrichtszeiten mit Hausaufgabenhilfe, schulische Begleitung von behinderten Schülern, die in den Räumlichkeiten der beteiligten Bildungseinrichtungen durchgeführt werden. Stellen des dritten Sektors, die über die in der öffentlichen Bekanntmachung festgelegten Anforderungen verfügen, können sich um Teilnahme bewerben Interessenten müssen den Teilnahmeantrag bis Freitag, 10. Mai 2024, 12:00 Uhr einreichen.

Die zweite öffentliche Bekanntmachung betrifft die Verwaltung von Heimbegleitungsaktivitäten für Schüler mit Behinderungen und Betreuung und Begleitung von Kindergartenkindern im Schultransport. Bewerben können sich Sozialförderungsvereine und ehrenamtliche Organisationen, die an einer Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung bei der Konzipierung und Umsetzung dieser Maßnahmen zur Gewährleistung gleichberechtigter Zugangschancen zum Studium und zur Förderung der schulischen Inklusion von Studierenden mit Behinderungen interessiert sind. Interessenten müssen den Teilnahmeantrag bis spätestens Freitag, 10. Mai 2024, 12:00 Uhr unter Beifügung ihrer Bewerbungsunterlagen einreichen Projektvorschlag.

Für alle Informationen zu den beiden öffentlichen Bekanntmachungen und um mehr über die auszufüllenden Formulare zu erfahren, können Sie die Website der Gemeinde Cesena besuchen: https://www.comune.cesena.fc.it/tipi_notizia/avvisa /.

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