Der Kommissar unterzeichnet dreizehn Präventionsmaßnahmen

Der Kommissar unterzeichnet dreizehn Präventionsmaßnahmen
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Der Polizeikommissar von Caltanissetta Pinuccia Albertina Agnello erließ nach einer Untersuchung durch die örtliche Antikriminalitätspolizeibehörde dreizehn Bestimmungen zur Umsetzung von Präventionsmaßnahmen gegen Personen, die für schwerwiegendes asoziales Verhalten verantwortlich waren. Sieben Bestimmungen betreffen die Abmahnung von Personen, die häusliche Gewalt, Drohungen, Schläge und Körperverletzungen gegenüber Mitbewohnern und ehemaligen Partnern begangen haben. Es wurden fünf mündliche Verwarnungen gegen Personen ausgesprochen, die aus unterschiedlichen Gründen Straftaten im Zusammenhang mit dem Handel mit Betäubungsmitteln, dem Tragen von Waffen oder beleidigenden Gegenständen, dem Diebstahl und dem Widerstand gegen einen Amtsträger begangen hatten. Gegen einen 39-Jährigen aus Niscemi wurde eine städtische Warnung ausgesprochen, der betrunken in einer Bar in diesem Zentrum Gewalttaten begangen hatte. Außerdem wurde ihm für einen Zeitraum von zwei Jahren der Zutritt zu und der Aufenthalt in öffentlichen Geschäften im historischen Zentrum verboten. Darüber hinaus verhängte die Justizbehörde auf Vorschlag des Polizeikommissars auch eine Maßnahme, um eine besondere Überwachung der öffentlichen Sicherheit gegen eine Person zu verhindern, die wiederholt Misshandlungen zusammenlebender Familienmitglieder begangen hatte. Mit den vom Polizeikommissar erlassenen Präventionsmaßnahmen wurden alle oben genannten Personen aufgefordert, ihr Verhalten zu ändern

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