„Keine Bußgelder für Radarkameras“

In einem Urteil, das einen Präzedenzfall schaffen könnte, Das Kassationsgericht hat ein Bußgeld „zerrissen“, das mit einer Radarkamera auf der Ringstraße in Treviso verhängt worden war. Der Grund? Die fest installierte Geschwindigkeitsmessausrüstung wurde genehmigt, aber nicht typgenehmigt. Ein Streit, der im Jahr 2023 erhebliche Auswirkungen haben könnte die Gemeinde Treviso kassierte rund acht Millionen Euro aus Bußgeldern, Ein Großteil davon stammt von Radarkameras auf der Ringstraße.

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs hat ein im Jahr 2021 wegen einer der Radarkameras auf der Ringstraße verhängtes Bußgeld endgültig aufgehobender „Red& Speed ​​​​Evo L2“, an einen Autofahrer aus Treviso, der mit 97 pro Stunde die 90er-Grenze überschritt. Die Berufung der Gemeinde, nach Urteilen ersten und zweiten Grades – Friedensrichter und ordentliches Gericht – stimmte der Autofahrer selbst, wurde vom Obersten Gerichtshof mit Beschluss vom 19. April 2024 abgelehnt. „Es ist wahrscheinlich, ja sogar sehr wahrscheinlich, dass die Friedensrichter angesichts dieses Urteils bereits ab morgen die Geldstrafen derjenigen aufheben werden, die Berufung einlegen.“, erklärt ein in die Angelegenheit involvierter Anwalt. Bei alten Bußgeldern müssen die bereits gezahlten Bußgelder allerdings beruhigt sein: „Dann gibt es keinen Einspruchsspielraum.“

In Ca’ Sugana, dem Sitz der Gemeinde Treviso, hat das Urteil zahlreiche Bedenken hervorgerufen. Die Blitzerverwaltung wurde an ein Drittunternehmen ausgelagert, z Jetzt müssen wir klären, ob die Genehmigung in allen Belangen durchgeführt wurde. Andernfalls könnte eine Flut von Beschwerden auf die Gemeinde einprasseln, und zwar mit Recht der Autofahrer. Doch trotz der Autorität des Präzedenzfalls stellt das Urteil „keine Rechtsprechung dar“, erklärt der Anwalt. „Der Präzedenzfall bindet zukünftige Urteile nicht, dies wäre der Fall, wenn er in gemeinsamen Abschnitten erlassen worden wäre. Der Richter der ersten und zweiten Instanz wird dies tun.“ frei sein, davon abzuweichen“.

Anwalt Fabio Capraro, der seit Jahren um die Zustimmung kämpft, freut sich: „Endlich ein Urteil, das bestätigt, wofür wir schon seit Längerem plädieren.“ Das Urteil des Obersten Gerichtshofs stellt einen wichtigen Wendepunkt im Panorama der Verkehrsstrafen in Italien dar. Dies könnte zwar zu erheblichen Einnahmeneinbußen für die Kommunen führen, stellt jedoch einen wichtigen Fortschritt beim Schutz der Rechte der Autofahrer dar.

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