Venetien zittert unter dem Urteil des Obersten Gerichtshofs

Das Urteil des Kassationsgerichts erschüttert die Venetien. Die Protagonisten sind Radarkameras und die Tausenden von Sanktionen gelöscht werden. Palazzaccio akzeptierte den Einspruch eines Anwalts gegen eine Geldstrafe und argumentierte, dass Radarkameras genehmigt und auch genehmigt werden sollten. In Wirklichkeit ist dies jedoch nicht der Fall, da viele venezianische, insbesondere aus Treviso, keine Genehmigung haben. Und deshalb kann jeder, der ein Bußgeld erhält, beim Friedensrichter die Aufhebung des Bußgeldes beantragen. Und nicht nur das: Wenn der Blitzer, der ihn ausgelöst hat, nur zugelassen, aber nicht zugelassen ist, können Sie gewinnen und Ihr Geld zurückbekommen.

Leere Kartons?

Den Daten aus dem Jahr 2022 zufolge kamen von den insgesamt 2,7 Milliarden Bußgeldern, die von Autofahrern gezahlt wurden, 51 Millionen aus Venetien und 16 Millionen wurden mit Veloxen eingezogen. Treviso sammelt jedes Jahr 4 Millionen. All dies könnte zu einem Cashflow-Problem für die Kommunen führen, insbesondere für die kleineren. „Seit 2020 erteilt das Ministerium nur noch Genehmigungen und betrachtet die beiden Verfahren für Sanktionszwecke als gleichwertig“, erklärt der Direktor der örtlichen ANCI Carlo Rapicavoli gegenüber Corriere del Veneto. „Die Kommunen waren aufgrund der Hinweise der zuständigen Minister berechtigterweise der Meinung, dass sie in Ordnung seien. Doch das jüngste Urteil widerlegt die vom Ministerium stets vertretene Interpretation.“

Das rechtliche Hin und Her

Der Fall, über den der Justizpalast entschieden hat, betrifft einen Anwalt, der auf der Ringstraße mit einer Höchstgeschwindigkeit von 97 Kilometern pro Stunde gefahren ist. Der Friedensrichter und die ordentliche Justiz hatten die These des Anwalts zur Autorisierung und Genehmigung akzeptiert. Die Gemeinde legte Berufung beim Obersten Gerichtshof ein. Das angefochtene Urteil unterschied zwischen den beiden Verfahren. „Die Zulassung erfordert keinen Vergleich des Prototyps mit als grundlegend angesehenen Merkmalen oder mit besonderen Anforderungen, während die Zulassung die Serienreproduktion eines im Labor getesteten Geräts gestattet“, schreiben die Richter.

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