Piazza Orsini: Der Parkplatz bleibt geschlossen

Nein zu privaten Einsprüchen, die Einziehungsbestimmung der Gemeinde bleibt gültig

Benevent.

Auf Beschluss der Siebten Abteilung des regionalen Verwaltungsgerichts Kampanien wurde die Berufung von Fivi srl gegen die Gemeinde Benevento zurückgewiesen.
Die Angelegenheit betrifft den Betrieb eines gebührenpflichtigen Parkhauses auf der Piazza Orsini. Die Beschwerdeführer beantragten die Aufhebung und/oder Nichtigkeitserklärung der vom Leiter des 1. Sektors (Allgemeine Angelegenheiten – Institutionelle Dienste) erlassenen Bestimmung vom 8. Januar 2024, die den Verzicht auf das gebührenpflichtige Parken auf der Piazza Orsini sanktionierte. In der Anordnung wurde dem Antrag der Beschwerdeführer auf vorsorgliche Maßnahmen nicht stattgegeben: In der Bestimmung heißt es unter anderem, dass „der nachgewiesene Verstoß gegen die als wesentlich angesehenen Verwaltungsvorschriften, einschließlich der Bedingung, dass keine Änderungen am Zustand der Orte und der … vorgenommen werden.“ Voraussetzung ist, dass das Gemeindeeigentum nicht bewohnt ist. Daher bleibt die von der Gemeinde Benevento getroffene Bestimmung gültig.

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