Region Apulien, hier ist Minipia Turismo, alles, was Sie wissen müssen

Region Apulien, hier ist Minipia Turismo, alles, was Sie wissen müssen
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„Aus der Region Apulien kommt nach der erprobten Phase des Austauschs mit allen Beteiligten im Ausschuss für Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft ein Finanzinstrument für den Tourismussektor, mit einer Managemententscheidung der Abteilung für wirtschaftliche Entwicklung, Abteilung Wettbewerbsfähigkeit, Anreize für KMU und Großunternehmen.“ Dienstnummer 276 vom 17. April 2024“.

Dies wurde von Cosimo Borraccino, Berater des Präsidenten der Region Apulien für die Umsetzung des Taranto-Plans, unterstrichen.

„Eine Arbeit von Präsident Emiliano – sagt Borraccino – und von Stadtrat Delli Noci. Die MINIPIA TOURISM, die den alten Titel II Kapitel 6 ersetzt, ist eine mit Spannung erwartete Maßnahme von Hotel- und Nicht-Hotel-Tourismusbetreibern, die ab dem 22. Mai 2019 Anträge einreichen können.

Es wird verwendet, um Folgendes zu erreichen:
•außergewöhnliche Instandhaltungs- und/oder Konsolidierungs-, Restaurierungs- und konservative Sanierungsarbeiten an Objekten von künstlerischem und historisch-architektonischem Interesse;
•Immobilien, die seit mindestens drei Jahren verlassen sind und sich in der Zone „A“ – historisches Zentrum – befinden und ausschließlich für Gastgewerbezwecke genutzt werden sollen;
• Außerordentliche Instandhaltung und/oder Konsolidierung, Restaurierung und konservative Sanierung von ländlichen Gebäuden, Bauernhöfen, Trulli, Türmen, Festungen, historischen Häusern und Bauernhäusern zum Zweck der Umwandlung des Eigentums in
touristische Hoteleinrichtungen und Nicht-Hoteleinrichtungen;
•Neue Hoteltourismusaktivitäten durch die physische und/oder funktionale Wiederherstellung unfertiger Strukturen, die rechtmäßig begonnen wurden und für Gastgewerbeaktivitäten bestimmt sind;
• Sanierung und Sanierung von verlassenen Gebäuden und/oder Gebäuden, die außerordentliche Wartungs-, Restaurierungs- und konservative Sanierungs- oder Gebäuderenovierungsarbeiten benötigen;
•der Bau oder die Modernisierung von Badeanstalten, einschließlich der dafür vorgesehenen Räume
Catering und Verwaltung von Speisen und Getränken auf Parkplätzen und Anlegestellen;
•die Errichtung, Erweiterung, Modernisierung und Renovierung von Campingplätzen (einschließlich Mini-Campingplätzen)
Rastplätze und Campingplätze in Form von „Glamping“ und Touristenlandeplätzen;
•Maßnahmen zur Verbesserung, Erweiterung und Schaffung von Sportinfrastrukturen, einschließlich geeigneter Infrastrukturen
Ausrichtung regionaler, nationaler und internationaler Wettbewerbsveranstaltungen, die von CONI genehmigt und genehmigt wurden
durch den zuständigen Verband;
•Themenparks werden als Strukturen verstanden, die beispielhaft und anderweitig rund um inspirierte Themen konzipiert sind
umfassend, zu Geschichte, Kino, Umwelt und Gesellschaft, Wissenschaft, Fauna und Flora.
Es sollte präzisiert werden, dass Nicht-Hoteleinrichtungen durch die vorgeschlagene Initiative eine Zimmeranzahl von mindestens 5 erreichen müssen.

Das integrierte Mini-Tourismuspaket muss aus produktiven Investitionen bestehen, die in Programme integriert sind
digitaler und technologischer Art, die mindestens einen der folgenden Eingriffe betreffen:
-Digitale, technologische, strategische, organisatorische und Managementinnovation von Tourismusunternehmen;
– Schulungsprojekte zur Qualifizierung von Kompetenzen im Zusammenhang mit digitaler Transformation, nachhaltigem Tourismus, ökologischem Wandel und grüner Umstellung, in engem Zusammenhang mit
Regionale Strategie für intelligente Spezialisierung.
Darüber hinaus können in das geförderte Projekt auch Umweltschutzprogramme einbezogen werden
exklusiv für KMU, außerdem:
-spezialisierte Beratungsprogramme, einschließlich Internationalisierung;
-Kosten für die Teilnahme an Messen.

Für produktive Investitionen werden die Leistungen innerhalb der folgenden Grenzen gewährt:
a) für große Unternehmen 35 %,
b) für mittlere Unternehmen 45 %,
c) für Kleinunternehmen 55 %.

Im Rahmen der Produktiven Investitionen sind förderfähig:
-Kauf von Firmengrundstücken und deren Gestaltung im Rahmen von 10 % des Betrags
produktiver Investitionen; für Standorte in einem degradierten Zustand und für solche, die zuvor genutzt wurden
für industrielle Nutzungen, zu denen auch Gebäude gehören, erhöht sich dieser Grenzwert auf 15 %;
– Bau- und ähnliche Arbeiten (einschließlich Kauf der Immobilie);
-Kauf von Maschinen, Anlagen, Einrichtungsgegenständen und verschiedenen Geräten, brandneu und im Einklang mit den Vorgaben von Industrie 4.0 und dem europäischen Green Deal;
-mobile Fahrzeuge nur, wenn sie absolut funktionsfähig und für die ausgeübte förderfähige Tätigkeit relevant sind
von der Firma;
-vorläufige Machbarkeitsstudien und Kosten für Planung und Bauleitung sowie ein beeidigter technischer Kostenvoranschlag über die Machbarkeit des Baus und die zu erwartenden Kosten, auch für eventuellen Umweltschutz, durch einen zugelassenen Techniker.

Folgendes ist jedoch nicht förderfähig:
– reine Ersatzkosten;
-Notargebühren sowie Gebühren im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben;
-Ausgaben im Zusammenhang mit dem Kauf gebrauchter Maschinen und Geräte;
– Ausgabentitel, die in bar beglichen werden;
-Betriebsaufwand;
-Ausgaben im Zusammenhang mit dem Kauf von Vorräten;
-Aufwände, die bei internen Bearbeitungsaufträgen anfallen, auch wenn sie aktiviert und unabhängig sind
die Branche, in der das Unternehmen tätig ist;
– Ausgabentitel, bei denen der Gesamtbetrag der förderfähigen Güter weniger als 500,00 Euro beträgt;
– Beratungstätigkeit zur Vorbereitung des Förderantrags und der Berichterstattung;
-Ausgaben im Zusammenhang mit dem Kauf mobiler Fahrzeuge, wenn diese nicht unbedingt für die Tätigkeit geeignet sind;
-Mehrwertsteuer und alle anderen Steuern oder Abgaben, außer in Fällen, in denen sie vom Begünstigten nicht erstattungsfähig sind.
-alle nicht aktivierten Aufwendungen mit Ausnahme der Aufwendungen im Zusammenhang mit der Innovationsberatung, z
Schulungen und zum Erwerb von Dienstleistungen;
-die Kosten für die Charakterisierung und Sanierung verschmutzter Gebiete.

Um den Antrag einzureichen, muss das vorschlagende Unternehmen die auf der Website verfügbare Online-Plattform aktiviert haben
https://pugliasemplice.sistema.puglia.it/ Ihr Profil beginnt mit der Zusammenstellung des Projektvorschlags
ein Übungscode wird zugewiesen; Sobald die obligatorischen zusammenfassenden Daten eingegeben wurden, schließt das vorschlagende Unternehmen ab
Ausfüllen Ihrer Bewerbung – direkt oder über einen akkreditierten und speziell beauftragten Ansprechpartner
auf der Plattform für den Einzelprojektvorschlag – und beantwortet den Ex-ante-Fragebogen.

Die Durchführung des Moderationsprojekts kann ab der Mitteilung des Ergebnisses eine maximale Dauer von 24 Monaten haben
Die Prüfungen sind positiv, der Begünstigte kann jedoch einen oder mehrere Anträge auf Verlängerung der Projektabschlussfrist stellen, sofern der Antrag angemessen ist
motiviert und vor Ablauf der Frist für den Abschluss eingereicht werden.

Für mehr Informationen:
Region Apulien – Abteilung für wirtschaftliche Entwicklung
Abschnitt „Wettbewerbsfähigkeit“ – Anreizservice für KMU und Großunternehmen
Corso Sonnino, 177 – 70121 Bari.
PEC:[email protected].
Internetseiten:
www.regione.puglia.it; https://pugliasemplice.sistema.puglia.it/; www.pugliasviluppo.eu”.

Tags: #Minipia #Turismo

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