Colleferro. Die vier wegen des Schulkantinenvertrags Festgenommenen sind alle frei. Das Freiheitsgericht von Rom hob den Beschluss des Untersuchungsrichters von Velletri auf

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COLLEFERRO – Im Anschluss an die Anhörung, die gestern, am 19. März, in der Abteilung für die Überprüfung von Maßnahmen, die die persönliche Freiheit einschränken, des Gerichtshofs von Rom (gemeinhin „ Gerichtshof der Freiheit) hoben die Richter den Beschluss des Untersuchungsrichters des Gerichts von Velletri auf, der die vorsorgliche Maßnahme des Hausarrests gegen Mitglieder der Bewertungskommission der Ausschreibung für die Vergabe von Schulkantinendiensten für die Kinder- und Grundschulen angeordnet hatte der Gemeinde Colleferro.

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Nach der Anordnung der Richter können die Verdächtigen nun an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, während das Gerichtsverfahren seinen Lauf nimmt.

Aus formaler Sicht wird nun der Staatsanwalt den Antrag auf Einweisung in den Prozess formulieren (oder auch nicht), und der Richter der Vorverhandlung muss mit einem Beschluss seine Meinung dazu äußern, ob dem Antrag stattgegeben werden sollte bzw. ob Es gibt keinen Ort, an dem man fortfahren kann.

Die Verdächtigen – Antonella Pacella und Mauro Casinelli (Angestellte der Gemeinde Colleferro), werden vom Anwalt verteidigt. Maurizio Frasacco und Fiorella Fantini werden vom Anwalt verteidigt. Stefano Perica und Laura Cannone werden vom Anwalt verteidigt. Giovambattista Maggiorelli – Nach der Untersuchung mit dem Titel „Reunion“, die von der Anti-Verkostungs- und Gesundheitseinheit der Hauptstadt durchgeführt wurde, werden ihnen ideologische und materielle Falschheit sowie die Störung der Auktionsfreiheit vorgeworfen [qui l’articolo •>].

So der Pool der Strafverteidiger: „Wir freuen uns, dass der Gerichtshof der Freiheit, wie wir argumentiert haben, die fehlerhafte Natur der Festnahmen anerkannt hat.“ In Wirklichkeit haben unsere Mandanten nichts mit den mutmaßlichen Verbrechen zu tun …“

Comunicato pubblicato ai fini dell’esercizio del diritto di cronaca costituzionalmente garantito e nel rispetto dei diritti della/e persona/e indagata/e, la/le quale/i, in considerazione dell’attuale fase di indagini preliminari, è/sono da presumersi innocente/i fino alla sentenza irrevocabile che ne accerti la colpevolezza.    

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