Das Gericht in Brindisi bestätigt die Aussetzung der Inhaftierung der Ocean Viking

Das Gericht in Brindisi bestätigt die Aussetzung der Inhaftierung der Ocean Viking
Descriptive text here

BARI – Die Richterin des Gerichts in Brindisi, Roberta Marra, bestätigte die Aussetzung der Wirksamkeit der behördlichen Festnahme- und Inhaftierungsanordnung für die Ocean Viking, die am 9. Februar nach der Ankunft des SOS Mediterranee-Schiffs im Hafen von Brindisi angeordnet wurde.

Die Anwälte der NGO, Dario Belluccio und Francesca Cancellaro, hatten als vorsorgliche Maßnahme gegen die Verwaltungshaft, die auf einem Verstoß gegen das „Piantedosi-Dekret“ beruhte, eine „inaudita alte parte“-Beschwerde eingelegt. Die Berufung wurde angenommen und auch mit der Anordnung der letzten Stunden nach den beiden Anhörungen, die am 14. März und 5. April stattfanden, bestätigt.

Während der beiden Anhörungen wurden auch mögliche Aspekte der Verfassungswidrigkeit des Piantedosi-Dekrets, das die Verwaltung von Rettungsaktionen auf See regelt, erörtert. Mindestens vier davon wurden von den Anwälten der NGO illustriert.

In der Anordnung, mit der die Aussetzung der Wirksamkeit der Inhaftierung bestätigt wird, stellt der Richter fest, dass „der Mieter von der Liste der formellen Empfänger der Verwaltungssanktion ausgeschlossen wurde und dieser daher keinen Einspruch gegen etwaige Sanktionsmaßnahmen einlegen kann.“ als illegitim gilt, verdient eine weitere Untersuchung, um das Vorliegen eines Profils verfassungsrechtlicher Illegitimität zu überprüfen.

Am Ende der Anhörung am 5. April hatte Richter Marra jedoch 60 Tage Zeit für die Vorlage weiterer Schriftsätze zur zweifelhaften Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes gegeben; Anschließend wird entschieden, ob die Ausnahmen von der Legitimität und damit die mögliche Weiterleitung dieser Profile (oder anderer, die sich möglicherweise ergeben) an das Verfassungsgericht akzeptiert werden sollen, oder ob die vorgebrachten Anträge abgelehnt werden sollen.

Tags:

NEXT Pesaro 2024 präsentiert die Karte der Handwerksbetriebe