„Geschlagen und unterernährt.“ Neugeborenes stirbt im Kinderbett mit verdächtigen Brüchen: Horror in Pavia

„Geschlagen und unterernährt.“ Neugeborenes stirbt im Kinderbett mit verdächtigen Brüchen: Horror in Pavia
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Anfangs schien es sich um einen „Babytod“ aufgrund natürlicher Ursachen zu handeln, doch dann beschloss die Staatsanwaltschaft von Pavia, gegen die Eltern des Neugeborenen zu ermitteln Misshandlung. Das kleine Mädchen, das im November 2021 starb, kam mit einer schweren Atemwegskrise und schwerer Unterernährung ins Krankenhaus San Matteo. Die Autopsie ergab dann Läsionen an einigen Stellen des Körpers, die fast alle mit den Rippen korrespondierten und aus unterschiedlichen Zeiten stammten. Daher die Hypothese, dass das kleine Mädchen das Opfer von „systemische Gewalt” – schreibt - – ​​​​von der Mutter und dem Vater, einer oder beiden. Der Prozess gegen das Paar, das sich für die abgekürzte Prozessformel entschieden hat, wird im kommenden Juni beginnen.

Der Tod des kleinen Mädchens

Die Tragödie ereignete sich am Morgen des 18. November 2021 in einer Wohnung am Stadtrand von Garlasco in Pavia. Es war die Mutter des Neugeborenen, die den Rettungsdienst alarmierte, als sie bemerkte, dass ihre kleine Tochter schwanger geworden war zyanotisch und er atmete nicht mehr. Trotz des rechtzeitigen Eingreifens des Krankenwagens kam das kleine Mädchen in kritischem Zustand in die Notaufnahme von San Matteo. Er starb kurz darauf an einer schweren Atemwegserkrankung.

Die Autopsie und verdächtige Verletzungen

Den Ärzten im Krankenhaus von Pavia fiel sofort auf, dass sich das kleine Mädchen in einem ernsten Zustand befand Unterernährungund wiegt weitaus weniger, als es hätte sein sollen. Daher der praxisgemäße Bericht an die Staatsanwaltschaft Pavia. Das Ergebnis der Autopsie des kleinen Körpers des Neugeborenen markierte einen Wendepunkt in den Ermittlungen. Die Autopsieuntersuchung ergab verdächtige Verletzungen – es gibt Berichte über Brüche und Anzeichen von Schlägen – und eröffnete damit das hypothetische Szenario einer Misshandlung.

Die Familie

Ehrlich gesagt muss klargestellt werden, dass der familiäre Kontext keine besonderen Verdächtigungen oder Bedenken hervorruft. Der Vater des Babys, ein Ausländer, ist im Baugewerbe beschäftigt. Während die Mutter, 30 Jahre alt, Hausfrau ist. Darüber hinaus gibt es keine Situationen sozialer Degradierung oder wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Das Paar hat auch eine weitere Tochter, La Erstgeborener, die das Jugendgericht bis zur rechtlichen Entwicklung auf die Gemeinschaft übertragen wollte. Es muss auch gesagt werden, dass bei dem kleinen Mädchen keine Vorfälle von Misshandlungen oder Schlägen festgestellt wurden. Die anderen Verwandten – Onkel, Großeltern und Schwager – haben sich der Zivilklage angeschlossen. Die Anwältin der beiden Eltern, Elena Callegari, verzichtete auf eine Aussage.

Die Wahl des verkürzten Verfahrens könnte, wenn die Ermittlungen keine unwiderlegbaren Beweise ergeben, zum Freispruch der Angeklagten führen.

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