Erdbeben bei ASE Manfredonia, externe Beratung, Verhaftung von Mitarbeitern: Warum die Ernennung des Vorstands widerrufen wird

Erdbeben bei ASE Manfredonia, externe Beratung, Verhaftung von Mitarbeitern: Warum die Ernennung des Vorstands widerrufen wird
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Manfredonia. Wie erwartet hat der außerordentliche Kommissar der Gemeinde Manfredonia, Dr Rachele Grandolfohat beschlossen, „aus wichtigem Grund und mit sofortiger Wirkung“ die Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsrats von ASE spa zu widerrufen, Centola Michelemit der Rolle des Präsidenten, Leo Maximusmit der Rolle des CEO e Murgolo Luciamit der Rolle des Vizepräsidenten.

UNREGELMÄßIGKEITEN BEI DER EINRUFUNG DER GESELLSCHAFTSVERSAMMLUNG GEMÄSS ART. 29 STATUT
„Immer im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und insbesondere der Kunst. In Art. 29 der Satzung wird auf die ungewöhnliche Vorgehensweise der Gesellschaft hingewiesen, die mit ihrer Anmerkung Nr. 1-89 vom 29.03. hat die ordentliche Aktionärsversammlung für den nächsten 30.04. einberufen, um den Haushaltsentwurf zu genehmigen
Geschäftsjahr, das am 31.12.2023 endete, und zugehörige Anlagen, in dem er erklärt, dem oben genannten Vermerk die Jahresabschlüsse, den Bericht über die Haushaltsführung und den Bericht über die Unternehmensführung beizufügen, die stattdessen, da sie in dem genannten Vermerk nicht enthalten waren, 18 Tage später versandt wurden danach mit Anmerkung n. 1-103 vom 15.04 zuletzt”

Externe Beratung
Die „hochprofessionelle Aufgabe zur Durchführung der Unternehmensberatung im Verwaltungs-, Finanz- und Managementkontrollbereich für einen Zeitraum von 24 Monaten“ wurde omissis, einem Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfer mit Erfahrung in der Unternehmensberatung, Managementkontrolle und Investitionsprojekten, übertragen , insgesamt entfallen €.

Der derzeitige CEO wurde als Mitglied des Verwaltungsrats ausgewählt, richtige Führungsentschlossenheit n. 410 vom 24.03.2023, nämlich als „Experte auf dem Gebiet der Finanzen und Kontrolle insbesondere von börsennotierten Unternehmen“, ein Profil, das dem des bestellten Beraters ähnelt, entfällt daher.
Allerdings Absatz 3 der Kunst. 11 der Verordnung über eine ähnliche Kontrolle der Gemeinde Manfredonia, genehmigt mit DCC Nr. 38 vom 12.10.2016 ss.mm.ii. besagt wie folgt: […] Insbesondere müssen die Beteiligungsunternehmen konkrete Adressen von der erwerben
zuständige kommunale Stellen, vorbehaltlich der Dokumentenprüfung durch die STRUKTUR
betreffend:
Zu. […]
B. Die Vergabe von Aufträgen für freiberufliche Dienstleistungen jeglicher Art,
C. […]
Diese Regelungsvorschrift wird vom aktuellen Vorstand missachtet und weder ex ante noch ex post vorgelegt
die diesbezüglich getroffenen Entscheidungen an die zuständigen Kontrollstellen weiter.
Darüber hinaus wäre zumindest eine vorherige Stellungnahme zu der oben genannten Wahl eingeholt worden
Wenn Sie auf eine solche Beratung zurückgreifen, verfügen Sie über eine vergleichbare Kontrollstruktur und/oder die zuständigen kommunalen Stellen
konnten ihre Meinung zu diesem Thema äußern und möglicherweise die kritischen Fragen im Zusammenhang mit dieser Initiative hervorheben.

ANGESTELLTE
Aus dem bereitgestellten Personalplan geht hervor, dass die Gesamtzahl der Mitarbeiter zum aktuellen Datum n beträgt. 102 Einheiten, davon n. 8 administrative/technische Mitarbeiter und n. 94 Arbeiter. Die Prüfung der eingeholten Unterlagen ergab, dass einige Mitarbeiter, auch neu eingestellte, sowohl befristete als auch unbefristete, mit polizeilichen Vorurteilen belastet sind. „Unter den Angestellten war Omissis (bis zum 29. Februar) und Omissis war der erste Vater des zweiten.“ omissis, den LUL-Gehaltsabrechnungen zufolge scheint er der Stufe 6A zuzuordnen und seit dem 13.12.1988 mit der Qualifikation eines Vorgesetzten eingestellt zu sein, mit einem monatlichen Nettogehalt für den Monat Januar 2024 von € omissis. omissis, aus den LUL-Gehaltsabrechnungen geht hervor, dass er in Stufe J eingestuft und am 31.01.2022 mit der Qualifikation „Arbeiter“ eingestellt wurde, mit einem monatlichen Nettogehalt für den Monat Januar 2024 von € omissis.

Bezüglich der Unterlassung ist ein Urteil des Gerichts von Foggia – Arbeitssektion, Nr. 1, zu beachten. 2048/22 vom 26.05.2022, mit dem der Antrag auf Anerkennung höherer Aufgaben, also der Stufe 7A, abgelehnt wird. Dieser Satz geht auf einen am 15.06.2020 eingereichten Rechtsbehelf zurück, der sich auf die Anerkennung der ausgeübten übergeordneten Aufgaben, nämlich der des Bereichsleiters und des Dienststellenleiters, bezieht, die für die 7./8. Funktionsebene typisch sind und mit 18.108,51 € beziffert werden auf die Differenz zwischen Stufe 6A und 7A, zuzüglich der auf 12.896,00 € bezifferten Überstunden.

In dem oben genannten Urteil lehnte das Arbeitsgericht von Foggia den Antrag des Omissis ab, da die Erfüllung höherer Pflichten nicht festgestellt wurde und kein Zeuge die Ausführung von Überstunden bestätigte. Daher lehnte Richter Dr. Notarnicola den Antrag des Beschwerdeführers ab und verurteilte ihn zur Erstattung der auf 3.200,00 € bezifferten Kosten zusätzlich zur Erstattung der allgemeinen Kosten, der Mehrwertsteuer und der GAP.

Nach diesem Urteil legte die Klägerin Berufung beim Gericht von Bari – Abteilung für Arbeit und soziale Sicherheit – ein. Vor der Anhörung in der Sache einigten sich die Parteien mit dem Schlichtungsbericht Nr. 10/2024 vom 23.01.2024, mit dem die ASE die Bruttosumme von € omissis an die omissis anerkennt, um den primären wirtschaftlichen Antrag von € omissis als Unterschied in der funktionalen Klassifizierung und € omissis, as zum Schweigen zu bringen
Überstunden, sowie Einstufung in die 7. Stufe mit Wirkung zum 01.01.2024.

Die oben genannten Omissis waren am Ende der durchgeführten polizeilichen Ermittlungen auf Maßnahmen zur Einschränkung der persönlichen Freiheit im März letzten Jahres zurückzuführen: – Omissis wurde wegen der Verbrechen der Unterschlagung, Erpressung, Erpressung, schwerer Körperverletzung, privater Gewalt und Drohungen ins Gefängnis gesteckt; – unterlassen, wurde in Zusammenarbeit mit seinem Vater Michele wegen schwerer Körperverletzung auf Hausarrest beschränkt. omissis wurde unter anderem, wie bereits im Bericht dargelegt, ab etwa dem 1. März in den Ruhestand versetzt, nachdem mit der obersten Leitung eine formelle Einigung über einen Arbeitskonflikt zur Anerkennung von Vorgesetzten erzielt worden war. unterlassen wurde, da es sich um eine Maßnahme handelte, die die persönliche Freiheit einschränkte, wurde er von seinen Pflichten und seinem Gehalt suspendiert. Anzumerken ist, dass die beiden Omissis nach dem Angriff auf einen Mitarbeiter des Unternehmens vom alten Firmenteam auf andere Positionen versetzt oder aus Opportunitätsgründen in den beiden weit entfernten CCRs (Municipal Collection Centers of Manfredonia) untergebracht wurden aus dem Hauptbüro, obwohl dieser Vorfall nicht zur Verhängung von Disziplinarmaßnahmen führte.

Erst nach Vollzug der die persönliche Freiheit einschränkenden Maßnahmen leitete der derzeitige Vorstandsvorsitzende am 22. März ein gesondertes Disziplinarverfahren gegen Omissis einder, obwohl von der Unterlassung bedroht, dennoch zugestimmt hätte, die Vermögenswerte und Mittel des Unternehmens für die oben genannten privaten Zwecke zu verwenden und/oder zu übergeben.“.

Unter Bezugnahme auf die Schlussfolgerungen des oben genannten Berichts ist klarzustellen, dass der berechtigte Grund für die Abberufung des Direktors nicht nur in Tatsachen liegen kann, die eine erhebliche Nichterfüllung der sich aus dem Amt ergebenden Verpflichtungen darstellen, sondern auch in Tatsachen, die das pactum fiduciae untergraben, wenn es objektiv geeignet ist, das zum Zeitpunkt der Ernennung gesetzte Vertrauen in die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Direktors zu zerstören (siehe Cass. 23. März 2017, Nr. 7475; Cass. 15. Oktober 2013, Nr. 23381; Cass. 12. September 2008, Nr. 23557). Unter den im oben genannten Bericht hervorgehobenen Verhaltensweisen ist das durchgeführte Verhalten besonders schwerwiegend
vom Verwalter, der nicht nur angesichts der ernsten Situation der Illegalität, die innerhalb der Organisation des Personals des Unternehmens herrschte, hilflos blieb (wie in einem Artikel in „L’Immediato“ angegeben, der unter dem folgenden Link L’Ase di Manfredonia verfügbar ist, hieß es „ AFE-Azienda Omissis Ecologica“ Doch die Politik hat die Unterlassungen nie gestoppt – Immediato ist in dieser Hinsicht sinnbildlich: „Ich möchte zunächst sagen, dass der wahre Name von ASE Spa AFE Spa ist, Azienda omissis Ecologica, dies, um Sie zu vertreten.“ die Macht von Omissis, letztendlich gehörte das Unternehmen ihm. Dies ist die schockierende Aussage, die ein Mitarbeiter des von der Gemeinde verwalteten Umweltdienstleistungsunternehmens Manfredonia den Ermittlern vorgelegt hat und die in der vorsorglichen Anordnung des Untersuchungsrichters Omissis gemeldet wurde. beschloss jedoch, den von Herrn angestrengten Arbeitskonflikt beizulegen. omissis, trotz der Niederlage des letzteren im erstinstanzlichen Urteil, gemäß den oben beschriebenen wirtschaftlichen und regulatorischen Bedingungen, wodurch faktisch Pakte und Vereinbarungen geschaffen wurden, die außerhalb jedes Paradigmas der Legalität mit Subjekten, einschließlich politischen, zustande kamen, von denen eines durch vorsorgliche Maßnahmen erzielt wurde Maßnahme (vor allem dadurch, dass vermieden wird, dem Unternehmen die Gerichtskosten zahlen zu müssen, zu deren Zahlung es in erster Instanz verurteilt worden war), wie die „Hands off“-Untersuchung ergab.

Auszüge aus der Anordnung zur Anwendung einer persönlichen Sicherungsmaßnahme vermitteln ein klares Verständnis dieses schwerwiegenden Umstands: „Der andere Streitpunkt, mit dem sich der Kläger befasste, betraf seine Niederlage im Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht von Foggia gegen ASE SpA wegen der Anerkennung höherer Pflichten und der daraus resultierenden Verurteilung zur Zahlung der Kosten des Klägers.“ Insbesondere machte der Omissis geltend, dass er dem Unternehmen die ihm auferlegten Prozesskosten nicht erstattet habe, da dies zuvor noch kein anderer Mitarbeiter in vergleichbaren Fällen getan habe … Aus einem Abschnitt, der in besagter gerichtlicher Bestimmung berichtet wurde: „Ich bin aufrichtig zu Ihnen… zu mir, auch wenn sie mir nicht die siebte Stufe und mehr geben… Ich verzichte auf die Sache… das Wichtigste ist, dass danach.“ …..oder wer auch immer… Ich verpflichte mich, dass sie meinen Sohn mindestens auf die zweite…die dritte Ebene bringen…”.

In diesem Zusammenhang muss betont werden, was aus dem oben genannten Bericht von Direktor Tedeschi und Leutnant Bisceglia hervorgeht, nämlich dass Herr omissis, dem die derzeitige Geschäftsführung im Rahmen der genannten Schlichtungsvereinbarung wirtschaftliche Vorteile und die Einstufung in die siebte Stufe zuerkannte, wurde ins Gefängnis gesteckt für die Straftaten Unterschlagung, Erpressung, Erpressung, schwere Körperverletzung, private Gewalt und Drohungen, die unter Bezugnahme auf Verhaltensweisen im Rahmen der Arbeitsbeziehung mit ASE spa bestritten werden; Es ist auch erforderlich, konkrete Nachweise darüber zu erbringen, dass der Vorstand, wie in der Satzung vorgesehen, anstelle des Versammlungsorgans unmittelbar Beschlüsse über die Vergütung des Verwaltungsorgans fasst und Ausgabengrenzen zugunsten von festlegt der Verwalter über den gesetzlich festgelegten Höchstbetrag hinaus.

Kurz gesagt handelt es sich dabei um Entscheidungen, die nicht nur gegen das Gesetz verstoßen, sondern auch außerhalb einer korrekten Beziehung zwischen den Organen und sogar dadurch, dass dem Verwaltungsrat Befugnisse übertragen werden, die die Satzung der Hauptversammlung zuweist. Konkret handelt es sich bei dem „gerechten Grund“ für den Widerruf daher um Umstände, die eine den Direktoren zuzuschreibende Nichteinhaltung und Verhaltensweisen derselben umfassen, wie etwa diejenigen, zu denen wir konkrete Beweise vorlegen wollten, die das Vertrauen der Aktionäre in die Eignung untergraben und Fähigkeiten der derzeitigen Verwaltungsbehörde, umso gravierender in einem kritischen Kontext, wie die oben erwähnte gerichtliche Untersuchung zeigt
untergräbt das Vertrauen der Bürger in die Institutionen bis hin zum Bruch.

Es bestehen die Voraussetzungen für die Abberufung der derzeit im Amt befindlichen Direktoren, wodurch eine Unternehmensstruktur gewährleistet wird, die eindeutig im Widerspruch zur Vergangenheit stehtum die Interessen der teilnehmenden öffentlichen Einrichtungen zu schützen und ausschließlich darauf abzielen, die wesentlichen Bedürfnisse der Referenzgemeinschaften unmittelbar und unmittelbar zu befriedigen.“

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