Manfredonia. Kontrollen, Audits, Industrieplan – aus diesen Gründen wurde die Ernennung von Ase Spa zum Vorstand widerrufen

Manfredonia. Wie erwartet hat der außerordentliche Kommissar der Gemeinde Manfredonia, Dr Rachele Grandolfohat beschlossen, „aus wichtigem Grund und mit sofortiger Wirkung“ die Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsrats von ASE spa zu widerrufen, Centola Michelemit der Rolle des Präsidenten, Leo Maximusmit der Rolle des CEO e Murgolo Luciamit der Rolle des Vizepräsidenten.

DIE GRÜNDE (AUS DEKRET) dekret-cs-20-24-signiert

Das Spa-Unternehmen ASE steht derzeit im Mittelpunkt eines von der Staatsanwaltschaft Foggia geführten Rechtsstreits mit dem Titel „Hands off“. die eine große mediale Wirkung hatte, unter direkter Beteiligung eines ehemaligen Mitarbeiters des Unternehmens und seines Sohnes, eines Mitarbeiters desselben, die Empfänger von Vorsichtsmaßnahmen waren; Dieses Gremium hat aufgrund dieser ernsten Situation neue interne Organisationsmaßnahmen ergriffen, mit dem Ziel, die Dienstleistungen effizienter und transparenter zu gestalten und das Vertrauensverhältnis zwischen den Bürgern und den Institutionen zu stärken. Dazu gehört auch die mit der Region Apulien unterzeichnete Vereinbarung zur Mitbenutzung des leitenden Ingenieurs. Rosa Tedeschi und die Zuordnung des Gardeleutnants zu diesem Gremium in einer übergeordneten Position
Finanzen Paolo Claudio Bisceglia, beides professionelle Persönlichkeiten, die sich in der Verwaltung städtischer Hygienedienste für eine bessere Definition und Regulierung der Beziehungen mit dem Unternehmen ASE spa einsetzen, auch durch die Organisation eines effizienten Leit- und Kontrollsystems.

Mit einem Rücktrittsbericht vom gestrigen 23. April, der im Generalprotokoll der Institution von 19486 enthalten ist, hoben der Geschäftsführer Tedeschi und Leutnant Bisceglia eine Reihe von Verhaltensweisen seitens des Verwalters und des Vorstands als Ganzes hervor, wie auch immer werden im Folgenden erläutert, nur Grund für den Widerruf ihrer Ämter.

INDUSTRIEPLAN 2024-2031 EINGEREICHT VON ASE SPA MIT HINWEIS N.1-316 VOM 27.12.2023.
Aus dem vom Ingenieur erstellten vorläufigen Bericht zum Industrieplan 2024-2031. Tedeschi, auf den er sich in seiner Notiz vom 19.04.2024, Prot.n.18555, bezieht, „zeigt sich, dass neben der Unterschrift eines Unterzeichners des Dokuments, der für die Ausarbeitung und Validierung des übermittelten Dokuments verantwortlich ist, nicht erkannt wurde, die Bedingungen für die Berücksichtigung des von Ase SpA vorgelegten Industrieplans mit Anmerkung Nr. 1-316 vom 27.12.2023, gekennzeichnet durch das Fehlen strategischer Überlegungen zu lokalen Notfällen, die für die Planung eines so langen Zeitraums wie des vorgeschlagenen erforderlich sind, außerdem dadurch gekennzeichnet, dass der Planung die Mindestinhalte für die Durchführung von Leistungsbewertungen fehlen, und bestehend aus a sehr unvollständige technische und wirtschaftliche Dokumentation. Hinzu kommt, dass das Vorliegen eines konkreten Beschlusses der Hauptversammlung gemäß Art. 12 der Satzung, mit der beschlossen wurde, angesichts des Vertragsablaufs einen Industrieplan mit einer Laufzeit von acht Jahren auszuarbeiten, wie er vom CEO vorgeschlagen wurde.

AUSFÜHRUNG DES VERTRAGS – STRAFEN
„Obwohl nie ein Direktor für die Vertragsabwicklung und damit eine Person ernannt wurde, die für die strenge Überwachung der Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen verantwortlich ist, wurden im Jahr 2022 vier Strafen in Höhe von insgesamt 17.300 € verhängt, während im Jahr 2023 Es wurden 4 Strafen in Höhe von insgesamt 37.900 € verhängt. In diesem Zusammenhang ist die Kunst. In Artikel 18 des Vertrags heißt es: „Die Gemeinde kann den Vertrag nach drei Streitigkeiten, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten stattgefunden haben, wegen Nichteinhaltung, die zur Verhängung von Strafen geführt hat, für beendet erklären.“[…]“.

AUSLASSUNGEN
„Der analytische Bericht gemäß Art. 13 des Vertrags, der sich auf die Abfallkreislauftätigkeit und andere verwaltete Dienstleistungen bezieht, wurde für das Jahr 2023 nicht übermittelt. Die letzte Übermittlung erfolgte im Februar 2023 und betrifft das Jahr 2022. Der gemäß Art. 5 des Vertrags, mit dem die Nutzerzufriedenheit ermittelt wurde, wurde für das Jahr 2023 nicht übermittelt. Die letzte Übermittlung stammt aus dem Februar 2023 und betrifft das Jahr 2022.

Es gelten die aktuell gültigen RCT- und RCO-Versicherungspolicen mit den gemäß Art. 12 des Vertrags nicht übermittelt werden, ein Fehlen, das die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung gegenüber Dritten erheblich beeinträchtigen kann. Die Liste der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen, für die das Unternehmen Dritte gemäß Art. 11 des Vertrages, wird nicht übermittelt. Nach Kenntnis des Amtes wurden die Strandreinigungs-, Entwesungs- und Nagetierbekämpfungsdienste an Dritte übertragen.“

BEI DER INSPEKTION VOM 15.04.2024 IM STÄDTISCHEN SAMMLUNGSZENTRUM FESTGESTELLTE VERSTÖSSE
Fehlende angemessene Identifizierung und Registrierung eingehender Benutzer. Es gibt keine Überprüfung, ob der Abfall an das Gemeindezentrum von Manfredonia geliefert wird, und daher fallen die Behandlungskosten der Einrichtung an, gehören nur den TARI-Benutzern der Gemeinde Manfredonia. Formulare zur „Identifizierung von Benutzern, die mit dem Transporter zum Sammelzentrum fahren“ sind vollständig ausgefüllt und enthalten keine notwendigen und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Informationen.

Nichteinhaltung der Kunst. 212 co. 8 des Gesetzesdekrets 152/2006 ss.mm.ii. (Gemäß Art. 212, Absatz 8 müssen sich Nicht-Haushaltsnutzer, die ihre Siedlungsabfälle mit eigenen Mitteln bei der städtischen Abfallsammelstelle abliefern möchten, im Register der Transportunternehmen in der Rubrik „Eigene Rechnung“ registrieren lassen.) Beim Entladen der Abfälle in die CCR muss das dem Ministerialerlass vom 8. April 2008, geändert durch den Ministerialerlass vom 13. Mai 2009, beigefügte Formular 1a von den Mitarbeitern des Zentrums ausgefüllt werden, um die von jedem Unternehmen angelieferten Abfälle für die Bestimmung zu quantifizieren der variablen Quote des TARI). Hausabholung bei nicht-häuslichen Nutzern im Hafengebiet. Das Unternehmen übermittelte trotz ausdrücklicher Anfrage keine Angaben zur Liste der bedienten Nutzer und zur Zahlung des TARI durch diese.

ENTSCHÄDIGUNG AN DIE VERWALTUNGSKÖRPERSCHAFT
Mit Protokoll der ordentlichen Versammlung Nr. Mit Beschluss Nr. 1 vom 26.05.2022 wurde beschlossen: das Verwaltungsorgan der firmeninternen Gesellschaft ASE SpA durch Übernahme der kollegialen Struktur des Verwaltungsrats mit drei Mitgliedern neu zu bilden; die Jahresvergütung des neu ernannten Vorstands auf einen Höchstbetrag von € omissis festzusetzen, unter Berücksichtigung der jährlichen Gesamtkosten, die für die Vorstandsvergütung im Jahr 2013 angefallen sind, im Lichte der in dieser Angelegenheit geltenden Bestimmungen und bis zur Herausgabe von die Durchführungsverordnung gemäß Art. 11 Absatz 6 der TUSP; Für die Ernennung des Vorstands benennen Sie Dr. Centola Michele als Präsidentin, Dr. Leone Massimo, der Anwalt. Murgo Lucia, nehmen Sie zur Kenntnis, dass in Bezug auf die Vergütung der Direktoren in Ermangelung des in Absatz 6 der Kunst genannten Ministerialdekrets Folgendes gilt: 11, die Referenz ist immer DL n.95/2012 Art. Gemäß Art. 4 Abs. 4 ist daher festzulegen, dass die jeweilige jährliche Bruttovergütung in € für den Präsidenten und für jeden Direktor in € entfällt, dem Vorstand die Ausarbeitung eines Vorschlags für die Verteilung der Delegationen und etwaige weitere Vergütungen zur Vorlage übertragen werden das Mitglied in einer späteren Sitzung.

Daraus ergab sich, dass mit dem Vorstandsprotokoll Nr. 1 vom 15.06.2023, Dr. Leone Massimo wurde mit der im oben genannten Protokoll aufgeführten Aufgabenverteilung zum CEO des Unternehmens ernannt und gewährte ihm „eine zusätzliche feste Vergütung im Vergleich zu der von der Versammlung festgelegten Vergütung in Höhe von € 5,00 zuzüglich Gebühren und Kostenerstattung für die Ausübung der Funktionen.“ , zusammen mit einer variablen Vergütung, die im Hinblick auf die Erreichung spezifischer und messbarer Ziele festgelegt wird“, wobei vorläufig anerkannt wird, dass „das Referenzrecht das Gesetzesdekret Nr. 95/2012 Kunst. 4 Absatz 4, der vorsieht, dass der feste Anteil an der Gesamtvergütung aller Vorstandsmitglieder 80 % der im Jahr 2013 entfallenden Kosten in Höhe von € nicht überschreiten darf und die Obergrenze daher derzeit bei entfallenden € liegt.

Mit anschließendem Protokoll des Verwaltungsrates Nr. Mit Beschluss Nr. 2 vom 21.09.2023 wurde unter anderem beschlossen, Herrn Dr. Leone Massimo „einen Leistungsbonus oder eine variable Vergütung in Höhe von Auslassungen (Anm. d. Red., wenn es sich um einen Tippfehler handelt, da der Betrag der Euro-Auslassungen im Vorschlag angegeben ist, abgestimmt auf die im Haushaltsplan vorhandenen Daten)
über Postleitzahl und Mehrwertsteuer hinaus nach der Genehmigung des Haushaltsplans 2023, sofern Folgendes festgestellt wird: 1) Anstieg des Bürgerzufriedenheitsindex für die Dienstleistung im Vergleich zu 2022 gemäß der Umfrage, die von einem externen Unternehmen durchgeführt wurde, das bereits vom vorherigen Verwalter beauftragt wurde; 2) Jahresgewinn vor Steuern, nicht geringer als angegeben.“

Die Gesamtsumme des Betrags, der allein dem Vorstandsvorsitzenden für das Geschäftsjahr 2023 bei Erreichen der gesetzten Ziele der variablen Vergütung zustehen kann, beträgt daher mindestens € p. Bezüglich der Vorstandsvergütung wird auf den Beschluss Nr. 4/2024 des Rechnungshofs – Regionale Kontrollabteilung der Emilia Romagna verwiesen, in dem ausdrücklich klargestellt wird: „Angesichts der genauen Regulierungsindizes, die sich auf … beziehen die „im Jahr 2013 entstandenen Gesamtkosten“ (Art. 4, c. 4 des Gesetzesdekrets Nr. 95/2012) und auf das „Pauschaljahresgehalt“ (Art. 11, c.6, dritter Abschnitt des TUSP). ) und im Lichte der oben genannten Rechtsprechung gilt die prozentuale Grenze von 80 %
bezieht sich sowohl auf feste als auch auf variable Bezüge.

Daher ist die im Protokoll Nr. 12 dargelegte autonome Entscheidung des Verwaltungsrates als falsch anzusehen. 1 vom 15.06.2023, in dem Teil, der sich auf den Referenzstandard beziehtoder das Gesetzesdekret Nr. 95/2012 Kunst. 4 Abs. 4 ist nur auf den festen Teil der Vergütung anzuwenden, mit Ausnahme der Vergütung, die sich auf den variablen Teil bezieht. Daraus folgt, sic rebus stantibus, dass die im Protokoll der ordentlichen Versammlung Nr. festgelegte Höchstgrenze von € omissis als jährliche Vergütung des Vorstands überschritten worden zu sein scheint. 1 vom 26.05.2022, und da der Verwaltungsrat erst am 26.05.2023 gegründet wurde und der CEO erst am ernannt wurde
15.06.2023, kann nicht für das gesamte Jahr 2023 eine Leistungsvergütung in Höhe von € omissis beziehen.

VERSäumnis, bei der Sitzung eine Entschädigung einzureichen

Gemäß den Bestimmungen der Kunst. In Artikel 23 der Satzung mit der Überschrift „Vergütungen und Erstattungen“ heißt es: „Die dem Verwaltungsorgan zustehende Vergütung wird von der Hauptversammlung im Rahmen der durch die Gesetze, Verordnungen, Beschlüsse und Richtlinien der Institutionen vorgegebenen Grenzen festgelegt.“ Diese gesetzliche Bestimmung wird vom derzeitigen Verwaltungsrat missachtet, der der Generalversammlung die Beschlüsse über die Vergütung des CEO weder ex ante noch ex post vorgelegt hat, wie aus dem Protokoll Nr. 3 hervorgeht. 1 vom 15.06.2023 und 2 vom 21.09.2023. (GEHT WEITER).

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