Im Krankenhaus aufgrund einer Infektion gestorben: Der Richter ordnet die Super-Expertise an – Teramo

Im Krankenhaus aufgrund einer Infektion gestorben: Der Richter ordnet die Super-Expertise an – Teramo
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TERAMO. Der Richter folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft: Ein Supergutachten werde klären, ob für den Tod des 66-Jährigen aus Teramo medizinische Verantwortlichkeiten vorlagen Fernando D’Ostilioder am 30. Mai letzten Jahres im Mazzini-Krankenhaus starb, wo er über einen Monat lang stationär behandelt worden war.
Im Rahmen der Ermittlungen (den Ergebnissen der Autopsie zufolge war der Tod durch eine Infektion verursacht worden, die nach einigen chirurgischen Eingriffen aufgetreten war) werden zehn Ärzte untersucht. Die Begutachtung erfolgte nach der beweiskräftigen Vorfallsformel und somit im Beisein von von allen Parteien benannten Beratern. Der Richter Roberto Veneziano zum Gerichtsmediziner ernannt Claudio Rigo von Venedig, zuvor Gesundheitsmanager von Juventus, e Saverio Donato Pianalto aus Padua, auf Bauchchirurgie spezialisierter Chirurg. Die Sorgerechtsverhandlung findet im Juni statt. Der Antrag auf eine Beweisverhandlung an den Ermittlungsrichter kommt vom Staatsanwalt Monia Di Marco und wurde eingereicht, nachdem die zum Zeitpunkt der Autopsie angeordnete Beratung in den letzten Tagen zurückgegeben worden war und daher als nicht wiederholbare Beurteilung im Beisein von Beratern erfolgte, die von den Verdächtigen und der Familie des Mannes ernannt wurden. Laut dieser Beratung hätte es keine medizinische Haftung gegeben. So lesen wir in diesem Zusammenhang in dem Dokument: „Die Nichtzurückführung von D’Ostilios Tod auf kriminell fahrlässiges Verhalten der Ärzte, die ihn betreuten; Es treten weder diagnostische noch therapeutische Auslassungen oder Verzögerungen auf, die in den deterministischen Prozess von D’Ostilios Tod einbezogen werden könnten. Das Gutachten des Beraters der Geschädigten (Angehörigen der Opfer) vertritt eine andere Meinung, wonach vielmehr fahrlässiges Verhalten vorliege. Unterschiedliche und widersprüchliche Schlussfolgerungen: daher die neue medizinisch-rechtliche Bewertung. D’Ostilio, ein bekannter ehemaliger Team-Mitarbeiter, starb im Mazzini-Krankenhaus in Teramo, nachdem er sich mehreren chirurgischen Eingriffen unterzogen hatte. Er war wegen einer Nierenerkrankung ins Krankenhaus eingeliefert worden und hatte sich anschließend während seines mehr als einmonatigen Krankenhausaufenthalts einigen Operationen unterzogen.
Nach seinem Tod reichten seine Familienangehörigen Beschwerde ein, woraufhin die Ermittlungen mit der Beschlagnahme medizinischer Unterlagen und einer Autopsie begannen. Gerade im Vorgriff auf eine nicht wiederholbare Untersuchung wie die Autopsie wurden die zehn Bürgschaftsbescheide an möglichst viele Krankenhausärzte verschickt, die sich um den Patienten gekümmert hatten: eine Maßnahme, die gerade notwendig war, um es jedem zu ermöglichen, seine eigenen Berater zur Teilnahme an der Untersuchung zu benennen. D’Ostilios Familienangehörige werden durch den Anwalt vertreten Paola De Federicis. Die Verdächtigen werden von Anwälten unterstützt Augusto La Morgia, Alessandro Recchiuti, Adriana Di Felice, Enrico Della Cagna, Antonio Lessiani, Tommaso Navarra, Gaetano Biocca, Gianfrancesco Iadecola, Giuseppe Di Domenico. (dp)
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