340 Kilo Drogen im Hafen von Civitavecchia blockiert

340 Kilo Drogen im Hafen von Civitavecchia blockiert
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Finanzpolizei – Das Betäubungsmittel hätte über 3 Millionen Euro eingebracht – Zwei Kuriere festgenommen

Civitavecchia – Finanzpolizei, von der Zollbehörde blockiert, über 340 Kilo Drogen im Hafen von Civitavecchia blockiert, zwei Kuriere festgenommen.


Civitavecchia – Finanzpolizei – 300 Kilo Drogen im Hafen blockiert


„Zwei Ladungen Haschisch und Marihuana, die im Begriff waren, in das Staatsgebiet eingeführt zu werden – so die Finanzabteilung – wurden von den Finanziers des Provinzkommandos von Rom und vom Personal der Zoll- und Monopolbehörde von Civitavecchia abgefangen und verhaftet Fahrer zweier aus Barcelona (Spanien) kommender Sattelschlepper – ein Portugiese und ein Italiener – wegen des mutmaßlichen Verbrechens des internationalen Drogenhandels.

Mit Unterstützung von Ice und Jackpot fanden die beiden an die Civitavecchia-Gruppe, die Fiamme Gialle, gelieferten Hunde zusammen mit den Beamten des örtlichen Zollamts bei Routinekontrollen an aus Spanien ankommenden Fahrzeugen zahlreiche Pakete Marihuana und Hunderte Blöcke Haschisch versteckt zwischen den Paletten mit Obst und Gemüse.



Sobald die Medikamente die Drogenhandelszentren erreicht hätten, hätten sie Einnahmen von über 3 Millionen Euro eingebracht.

Die Deckladung, Hunderte Kisten mit frischem Obst und Gemüse, wurde auf Ersuchen der örtlichen Staatsanwaltschaft an in der Stadt tätige Freiwilligenvereine gespendet, um sie an Bedürftige weiterzugeben.

Das Strafverfahren befindet sich in der Vorermittlungsphase und bis zum endgültigen Urteil gilt für die beiden Festgenommenen die Vermutung, nicht schuldig zu sein.

Die beiden Operationen – die das Ergebnis der gewinnbringenden Synergie zwischen der Behörde und der Zoll- und Monopolbehörde sind und letztendlich durch das kürzlich zwischen den beiden Institutionen unterzeichnete Memorandum of Understanding gestärkt wurden – sind Teil des umfassenderen Mechanismus zur Bekämpfung des illegalen Handels im Hafen und Flughafendrehkreuze der Hauptstadt”.


Unschuldsvermutung

Im italienischen Strafsystem gilt die Unschuldsvermutung bis zur endgültigen Verurteilung. Es gilt die Unschuldsvermutung, die auf Artikel 27 der italienischen Verfassung basiert, wonach eine Person „nicht als schuldig gilt, bis sie rechtskräftig verurteilt ist“.

10. Mai 2024

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