Latina / Anwendung der Sondermaßnahme zur Überwachung der öffentlichen Sicherheit bei einem 49-Jährigen

Latina / Anwendung der Sondermaßnahme zur Überwachung der öffentlichen Sicherheit bei einem 49-Jährigen
Latina / Anwendung der Sondermaßnahme zur Überwachung der öffentlichen Sicherheit bei einem 49-Jährigen

LATINA – Am 9. Mai Latina, die Carabinieri der örtlichen Betriebsabteilung-Ermittlungseinheit haben einen Erlass über die Anwendung der besonderen Überwachungsmaßnahme der öffentlichen Sicherheit durch die Kriminalabteilung III, Spezialabteilung-Maßnahmen, mitgeteilt des Zivil- und Strafgerichtshofs von Rom, auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft von Latina, an einen 49-jährigen Pontinergilt als gefährlich als eine Person, die gewöhnlich mit den Erträgen aus kriminellen Aktivitäten lebt und sich der Begehung von Straftaten widmet, die die öffentliche Sicherheit und Ruhe gefährden.

Die Ermittlungstätigkeit, die von den Carabinieri der Ermittlungseinheit unter der Leitung der Pontinischen Staatsanwaltschaft durchgeführt wurde, ermöglichte den Nachweis, wie der Mann, da er erst ein Erwachsener war, fast ohne Unterbrechung war eine Person, die an kriminellen Aktivitäten wie Eigentums- und Drogendelikten beteiligt war.

Der Die Bestimmung verpflichtet den Jugendlichen, die Gemeinde seines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in den nächsten zwei Jahren nicht zu verlassena, zwischen 21.30 Uhr und 6.30 Uhr die Wohnung nicht zu verlassen, sofort mit der Arbeitssuche zu beginnen und keinen Umgang mit Personen zu haben, die verurteilt wurden und Präventionsmaßnahmen unterliegen. Die Maßnahme befindet sich in der Vorsorgephase, so dass für die von der Maßnahme betroffene Person der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt.

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