In seinem Mobiltelefon wurden Nachrichten und Fotos gefunden, die eindeutig seine Neigung zum Herstellen, Besitzen und Verkehren von Betäubungsmitteln belegen. …
Bereits Abonnent? Hier anmelden!
SONDERANGEBOT
FLASH-ANGEBOT
JÄHRLICH
49,99 €
19 €
1 Jahr lang
JETZT WÄHLEN
MONATLICH
4,99 €
1 € PRO MONAT
Für 3 Monate
JETZT WÄHLEN
SONDERANGEBOT
SONDERANGEBOT
MONATLICH
4,99 €
1 € PRO MONAT
Für 3 Monate
JETZT WÄHLEN
Dann nur 49,99 € statt 79,99 €/Jahr
Abonnieren Sie mit Google
In seinem Handy wurden Nachrichten und Fotos gefunden, die die Neigung dazu eindeutig belegen würden Herstellung, Besitz und Verkehr von Betäubungsmitteln.
Ein Indizienrahmen, der die Polizei auf die Wache führte Castellammare di Stabia eine Anordnung zur Unterbringung eines 18-Jährigen in einer Wohngemeinschaft auszuführen. Die Ermittlungen konzentrierten sich insbesondere auf den Zeitraum zwischen September und Februar letzten Jahres, in dem der 18-Jährige mutmaßlich verschiedene Drogenhandelsaktivitäten ausgeübt hatte. narkotische oder psychotrope Substanzen.
Die Ermittlungen, unterstützt durch Haus- und Personendurchsuchungen, die mit Hilfe des Personals und der Drogenspürhunde der Hundeabteilung der Sarno carabinieri durchgeführt wurden, ermöglichten es, eine beträchtliche Menge davon zu finden Menge verschiedener Betäubungsmittel bereits verpackt und verkaufsfertig. Darüber hinaus hätte das von der Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen zum Mobiltelefon des 18-Jährigen beauftragte IT-Technikberatungsunternehmen mehrere Gespräche aufgedeckt, bei denen es um den angeblichen Verkauf von Drogen gegangen wäre.
Die Untersuchung brachte auch Fotos und Videos ans Licht, auf denen zahlreiche Personen zu sehen waren Marihuana-Pflanzen und andere grün gefärbte Substanzen. Nach Angaben der Polizei ging der junge Mann dazu über, das Betäubungsmittel aufzuteilen, um nicht mit größeren und damit belastenderen Ladungen von der Polizei erwischt zu werden. Der 18-Jährige wurde in einer von der Jugendstrafanstalt ermittelten Wohngemeinschaft untergebracht.
© ALLE RECHTE VORBEHALTEN
Lesen Sie den vollständigen Artikel unter
Der Morgen