Wildes Nachtleben in Ancona, massive Polizeikontrollen im Zentrum

Ancona, 13. Mai 2024 – Auch Dies war ein Wochenende, das von den von arrangierten Kontrollen betroffen war Leiter des Polizeikommissars des Repräsentantenhauses in den Bereichen des Stadtzentrums, in denen die Kontrollen in den Straßen fortgesetzt werden, die für den Zustrom junger und sehr junger Menschen am interessantesten sind, und in denen sich die Bürger neben den organisierten Demonstrationen auch als Täter von Schäden, Gewalttaten, Alkohol- und Drogenkonsumenten wiederfinden Substanzen, Protagonisten einer spürbaren Unannehmlichkeit, die bei Bürgern, die ruhig durch die Straßen der Innenstadt gehen, ein Gefühl der Unsicherheit hervorrufen können.

Auch dieses Wochenende war die Landespolizei wieder vor Ort. Die Kontrollen betrafen auch Buslinien Hauptstraßen, die von den Randgebieten der Stadt aus von jungen Menschen genutzt werden, um in die Innenstadt zu gelangen, und die oft zum Schauplatz von Episoden der Unhöflichkeit werden.

Im gesamten Zentrum sind Polizisten im Einsatz, die durch ihre Patrouillen stets die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gewährleisten.

Während des Samstagsgottesdienstes 132 Personen wurden überprüft, davon waren 64 vorbestraft. Unter ihnen wurde ein 2006 in Tunesien geborener Mann, der in der Nähe der Piazza Cavour identifiziert wurde, eine abgelaufene Aufenthaltserlaubnis hatte und ohne Begleitdokumente in einem Staat der Freiheit wegen der Straftat des illegalen Aufenthalts im Staatsgebiet gemäß Art. 10 bis des Gesetzesdekrets 286/98. In derselben Gegend wurde ein weiterer Mann nigerianischer Herkunft im Alter von etwa 40 Jahren in die Büros in der Via Gervasoni eingeladen, um seine Position auf dem Staatsgebiet zu regeln.

Schließlich fielen zusammen mit den Volanti-Polizisten zwei Probanden auf, die aufgrund des Missbrauchs alkoholischer Substanzen eine veränderte psycho-physische Einstellung hatten. Die beiden, ein im Jahr 1988 geborener Ghanaer und ein im Jahr 1989 geborener Nigerianer, die sich beide legal auf dem Staatsgebiet aufhalten, wurden wegen Trunkenheit gemäß Artikel 688 des Strafgesetzbuchs bestraft, da beide besonders lästig und beleidigend wirkten Punkt, an dem man nicht in der Lage ist, selbstständig aufzustehen.

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