von CF
Unzulässige Prüfungskommission, da sie aus einer geringeren Anzahl von Mitgliedern besteht, als in den Ausschreibungsunterlagen vorgesehen ist. Aus diesem Grund hat das regionale Verwaltungsgericht Umbrien mit einem konkreten Urteil die Berufung des zweitplatzierten Unternehmens im Verfahren über 275.000 Euro, teilweise verlängerbar, für die Lieferung von Lampen für die Operationssäle der Krankenhäuser von Foligno und Spoleto angenommen .
Insbesondere bestand die von der örtlichen Gesundheitsbehörde 2 eingesetzte Prüfungskommission, die vor Gericht erschien und eine Reihe von Einwänden vorbrachte, die alle von den Richtern zurückgewiesen wurden, aus drei Mitgliedern und drei Stellvertretern, obwohl es sich in Wirklichkeit um die von der örtlichen Gesundheitsbehörde veröffentlichten Ausschreibungsunterlagen handelte Die Behörde selbst 2 sah eine Kommission mit mindestens fünf Mitgliedern vor. Daher die Aufhebung des Beschlusses, mit dem das Prüfgremium ernannt wurde, und aller daraus resultierenden Handlungen, einschließlich der Vergabe der Lampenlieferungen für die Krankenhäuser von Spoleto und Foligno. Schließlich verurteilte die TAR die örtliche Gesundheitsbehörde 2 zur Zahlung der Anwaltskosten, beziffert auf 2.500 Euro, zuzüglich Anwaltskosten und Zubehör.