Zwei Türsteher wurden mit Sanktionen belegt, weil sie sich nicht in die entsprechenden Listen eintragen ließen, und der Besitzer wurde wegen eines verrufenen Lokals suspendiert

Die Staatspolizei von Marsalagemäß den spezifischen Anweisungen des Polizeipräsidiums von Trapani, im Rahmen der angestrebten Dienstleistungen Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten bei öffentlichen Unterhaltungsveranstaltungen, sanktionierte TP, weil es als Inhaber einer öffentlichen Sicherheitslizenz für eine öffentliche Veranstaltung in Marsala nicht nur die Präfektur zuvor über den Einsatz von Sicherheitsdienstpersonal informierte, sondern auch zwei Personen einsetzte, die nicht in den entsprechenden Listen aufgeführt waren von autorisiertem Personal, sogenannten „Türstehern“.

Bekanntermaßen nehmen die Verantwortlichen für die Kontrolle von Unterhaltungs- und Unterhaltungsaktivitäten sowohl an öffentlich zugänglichen Orten als auch in öffentlichen Einrichtungen Kontrollaufgaben wahr, führen Überwachungstätigkeiten durch und sorgen für die Sicherheit innerhalb der Räumlichkeiten.

Diese Personen müssen über eine angemessene professionelle Vorbereitung verfügen und, wie erwähnt, in den bei den Präfekturen geführten Listen eingetragen sein.

Die Nichteinhaltung der Anforderungen zur Ausübung dieser Tätigkeiten stellt einen Verwaltungsverstoß dar und die vorgesehenen Sanktionen betreffen sowohl den Arbeitgeber als auch den Vorgesetzten.

In diesem Sinne wurde eine ähnliche Sanktion gegen die beiden während der Veranstaltung anwesenden Sicherheitskräfte AM und CA verhängt, die den Gottesdienst ohne die erforderliche Genehmigung durchführten und daher nicht in den Präfekturlisten eingetragen waren.

Die angefochtenen Verwaltungssanktionen sehen die Zahlung eines Betrags in Höhe von 1.500,00 Euro bis 5.000,00 Euro vor, was in gekürzter Höhe 1.666,67 Euro beträgt.

Am Mittwoch, 22. Mai, Mitarbeiter der Verwaltungspolizeiabteilung und des Büros für allgemeine Prävention und öffentliche Rettung des Polizeipräsidiums von Trapani haben die vom Polizeikommissar von Trapani gemäß Artikel 100 des TULPS erlassene Bestimmung gegen MA (geb. 1988), Besitzer eines in Trapani ansässigen Verkaufslokals für Lebensmittel und Getränke, umgesetzt.

Die fragliche Bestimmung, mit der die Aussetzung der Tätigkeit für zehn Tageergibt sich aus einem erkannten und aktuellen Situation einer konkreten Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit.

Aus den zahlreichen Kontrollen der Polizeibeamten und den Verwaltungskontrollen des PAS-Abteilungsteams ging hervor, dass es sich bei den Räumlichkeiten um einen Ort regelmäßiger Begegnungen und des häufigen Aufenthalts von Personen handelte, die unter zahlreichen polizeilichen Vorurteilen litten, sowie von ebenfalls verurteilten Personen von damit verbundenen Straftaten, die darüber hinaus mehrfach zu Unruhen in der Wohngegend geführt hatten, bis zu dem Punkt, dass sie eine echte Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit darstellten.

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