Santa Teresa, öffentliche Bekanntmachung zur Ernennung der Vertreter der Provinz im Rechnungsprüfungsausschuss

Santa Teresa, öffentliche Bekanntmachung zur Ernennung der Vertreter der Provinz im Rechnungsprüfungsausschuss
Santa Teresa, öffentliche Bekanntmachung zur Ernennung der Vertreter der Provinz im Rechnungsprüfungsausschuss

BRINDISI – Öffentliche Bekanntmachung ernennt Vertreter der Provinz Brindisi in den Rechnungsprüfungsausschuss des Beteiligungsunternehmens Santa Teresa spa und ernannt den alleinigen Wirtschaftsprüfer desselben Beteiligungsunternehmens. Die Gebietsleiterin 1 der Provinz Brindisi, Dr. Fernanda Prete, gibt bekannt, dass das Verfahren aktiviert wurde für:

  1. die Ernennung seiner Vertreter im Prüfungsausschuss des Beteiligungsunternehmens Santa Teresa SpA;
  2. die Bestellung des alleinigen Abschlussprüfers desselben Beteiligungsunternehmens.

Alle Voraussetzungen für die Nominierung, die erforderlichen Unterlagen, die Bedingungen und die Art und Weise der Einreichung der Bewerbung sind auf der Website der Provinz Brindisi unter folgendem Link verfügbar:

https://www.provincia.brindisi.it/index.php/progetti/avviblico-nomina-representatives-della-provincia-di-brindisi-in-seno-al-collegio-sindacale-della-societa-partecipata-santa- teresa-spae-ernennung-des-alleinigen-revisors-der-selbst-investierten-gesellschaft

Die Rechnungsprüfer und der Rechnungsprüfer bleiben für drei Geschäftsjahre im Amt und enden mit dem Tag der Sitzung, die zur Genehmigung des Haushaltsplans für das dritte Geschäftsjahr des Amtes einberufen wird. Die oben genannte Ernennung darf derselben Person nicht mehr als zweimal übertragen werden.

Der Bewerbungsantrag muss bis spätestens 6. Juni 2024 bei der Provinz Brindisi eingegangen sein.

Teilnahmeanträge, die auf einfachem Papier verfasst und an den Präsidenten der Provinz gerichtet sind, müssen ausschließlich per zertifizierter E-Mail an die zertifizierte E-Mail-Adresse der Provinz Brindisi weitergeleitet werden: [email protected]. Für die Gültigkeit der elektronischen Einreichung muss der Kandidat seinerseits ein zertifiziertes elektronisches Postfach nutzen. Die Adresse des PEC-Postfachs des Absenders muss zwingend eindeutig dem angehenden Kandidaten zuzuordnen sein.

Die Frist für die Einreichung von Bewerbungen ist verbindlich. Daher werden Bewerber, deren Bewerbungen nach der festgelegten Frist eingehen, nicht zum Verfahren zugelassen.

Der Antrag wird angenommen, wenn alle erforderlichen Unterlagen beiliegen. Die Integration fehlender Dokumente ist nicht gestattet.

Für weitere Informationen können Sie sich an die Leitung des Bereichs 1 der Institution – Bereich Allgemeine Angelegenheiten, Via A. De Leo, 3 (2. Stock des Gebäudes) 72100 – Brindisi wenden und um dringende Klarstellungen bitten, diese an das folgende PEC zu senden Adresse: [email protected].

Wer möchte, kann die vollständigen Richtlinien für die Ernennung, Benennung und Abberufung von Vertretern der Provinz lesen, die im speziellen Abschnitt der Website www.provincia.brindisi.it „TRANSPARENTE VERWALTUNG“ veröffentlicht sind.

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