Betrunkenes Mädchen hielt in Minicar an – Pescara

PESCARA. Wegen hoher Alkohol- und Drogenkonzentrationen bei Kontrollen der Verkehrspolizei wurde in einer Nacht sechs der Führerschein entzogen. Unter den angehaltenen Personen befanden sich am Freitag gegen 4.30 Uhr auch ein Minderjähriger, der einen Kleinwagen fuhr und bei dem Alkoholtest positiv getestet wurde, ein weiteres Mädchen mit einem Blutalkoholspiegel von mehr als dem Doppelten des zulässigen Grenzwerts und der Fall eines 40-Jährigen. alte Frau, der ihr Führerschein entzogen wurde, nachdem sie zum zweiten Mal betrunken am Steuer erwischt wurde.
Die Präventionsmaßnahmen und Kontrollen der Staatspolizei in Pescara werden am Wochenende unvermindert fortgesetzt, um die Hauptursachen für Verkehrsunfälle und insbesondere das Fahren unter Alkoholeinfluss und unter Drogeneinfluss zu bekämpfen. Freitagabend die Verkehrspolizei, mit dem Manager Fabio PolichettiZusammen mit dem Gesundheitspersonal der Polizeistation führten sie umfangreiche Kontrollen entlang der Hauptverkehrsadern der Stadt und in den Ausgehvierteln durch. Fahrern, die bei einem Alkohol- und Drogentest positiv getestet wurden, wurde der Führerschein von sechs Fahrern entzogen. Insbesondere befahlen die Beamten gegen 2 Uhr morgens einem Auto, das von einem jungen Mann aus Pescara mit sehr langsamen Reflexen gefahren wurde, anzuhalten, ein Detail, das sofort an seinen kürzlichen Alkohol- und Drogenkonsum denken ließ. Tatsächlich lag der Alkoholtest mit 0,98 g/l über dem zulässigen Grenzwert, während der Drogentest positiv auf Kokain ausfiel. Stattdessen wies ein später kontrolliertes Mädchen einen Wert von 1,35 g/l auf, mehr als das Doppelte des zulässigen Grenzwerts. Unter den Sanktionen befand sich auch eine 40-Jährige, die Auto fuhr, obwohl ihr in der Vergangenheit ihr Führerschein entzogen worden war, weil sie bereits einen Alkoholtest positiv getestet hatte, für den nun der Entzug ausgelöst wird. Darüber hinaus wurde gegen 4.30 Uhr das Anhalten eines Kleinwagens angeordnet, der von einem Minderjährigen gefahren wurde, bei einem Blutalkoholwert von 0,40 g/l (für Neulenker und Minderjährige unter 21 Jahren gilt eine Toleranz von 0). Das Mädchen wird nun nicht mehr in der Lage sein, vor dem 19. Lebensjahr einen Führerschein zu erhalten. Auch an den nächsten Wochenenden werden die Kontrollen der Verkehrspolizei fortgesetzt.

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