Schmuggel von Luxusautos, Beschlagnahmung von 800.000 Euro durch die Finanzabteilung von Varese

Schmuggel von Luxusautos, Beschlagnahmung von 800.000 Euro durch die Finanzabteilung von Varese
Schmuggel von Luxusautos, Beschlagnahmung von 800.000 Euro durch die Finanzabteilung von Varese

Sie mieteten Luxusautos aus der Schweiz, indem sie Zollkontrollen umgingen und Steuern, die für Operationen dieser Art erhoben werden, um von den Ersparnissen für die Staatskasse zu profitieren und dem Wettbewerb einen schweren Schlag zu versetzen. Aber Finance hat das „Supercar“-Geschäft für sich entdeckt die sich um einen Händler in der Gegend von Gallarate drehte und zuschlug.

Ergebnis: 5 Sport- und Luxuswagen im Wert von 800.000 Euro wurden beschlagnahmt.

Aus den von den in der Gegend tätigen Patrouillen gesammelten Informationen ging hervor, dass es sich bei den fünf Luxusautos (Porsche Macan, Porsche 911 Carrera 4s Und Mercedes-Klasse G63 AMG V8, Lamborghinis Huracan Und McLaren 570S) wurde den zuständigen Zollbehörden von den Autovermietungsfirmen, denen sie gehörten, nichts vorgelegt, was den Verkehr dieser Fahrzeuge unter vollständiger Umgehung der Grenzzölle ermöglichte, die sich insgesamt auf mehr belaufen 250 Tausend Euro. Die Verantwortlichen

Die Verantwortlichen wurden wegen Verstößen gegen das Konsolidierte Zollgesetz an die Staatsanwaltschaft in Busto verwiesen.

DIE REGELN
Für Zwecke des Straßenverkehrswenn das im Ausland zugelassene Fahrzeug auf italienischem Staatsgebiet gefahren wird
Bei einer in Italien ansässigen Person, die nicht Eigentümer des Fahrzeugs ist (sog. „Benutzer“), muss dem ausländischen Verkehrsdokument ein vom Eigentümer mit einem bestimmten Datum unterzeichnetes Dokument beigefügt sein, aus dem hervorgeht, in welchem ​​Titel der Fahrer das Fahrzeug nutzt Fahrzeug und die relative Dauer. Dieses Dokument muss im Fahrzeug selbst aufbewahrt werden. Wenn die Verfügbarkeit des im Ausland zugelassenen Fahrzeugs durch eine in Italien ansässige juristische oder natürliche Person 30 Tage im Kalenderjahr überschreitet, auch wenn dies nicht kontinuierlich der Fall ist, müssen der Titel und die Dauer der Verfügbarkeit des Fahrzeugs vom Benutzer im REVE registriert werden Liste, d. h. das beim PRA (Public Automotive Registry) eingerichtete Foreign Vehicle Registry.
Stattdessen auf der Zollseite, kann das Auto von Grenzabgaben (Zölle und Mehrwertsteuer) befreit zirkulieren, wenn der Antrag auf vorübergehende Ausfuhr bei der zuständigen Zollstelle gestellt wurde, die sechs Monate dauert und nach deren Ablauf die Ware in das Nicht-EU-Gebiet zurückkehren muss. Das Verfahren der vorübergehenden Verwendung wird daher durch Vorlage der Zollanmeldung für die vorübergehende Einfuhr oder eines Carnet ATA beim Zoll bei Ankunft der Waren genehmigt. Voraussetzung für die Bewilligung ist die Möglichkeit der Identifizierung der vorübergehend eingeführten Waren anhand von Marken, Seriennummern, Seriennummern, Fotos sowie eine Garantie für die mit den vorübergehend zugelassenen Waren verbundenen Zölle.

DIE SCHÄDEN FÜR DEN MARKT
„Das festgestellte betrügerische Verhalten ist besonders marktverzerrend, da es durch die Unterlassung der Zahlung von Grenzzöllen (Einfuhrzölle und Mehrwertsteuer) und durch die Ausübung eines unlauteren Wettbewerbs gegenüber anderen Wirtschaftsteilnehmern im Rahmen einer größeren Wettbewerbsfähigkeit, die sich daraus ergibt, eine unangemessene Steuerersparnis ermöglicht niedrigere Kosten für Nicht-EU-Autos aufgrund der günstigeren Steuersysteme dieser Länder“, Kommentar des Kommandos der Fiamme Gialle von Varese.

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