Beschlagnahmungen, Geldstrafen und Verbote bis zu 250 Euro

Hunde, die ohne Maulkorb und Leine laufen oder am Strand spazieren gehen, Bußgelder werden steigen. Um es vorherzusagen Der neue Entwurf einer städtischen Polizeiverordnung wird in den Ratskommissionen ausgearbeitet und wartet auf die Genehmigung durch den Stadtrat. Strengere Regeln für Besitzer eines Haustiers zum Schutz der Hunde selbst und der Bürger, die sich Räume wie Gärten und Parks teilen. Und größere Aufmerksamkeit für diejenigen, die die grundlegenden Anweisungen nicht befolgen Gehen Sie mit Ihrem vierbeinigen Freund spazieren.

Unterdessen hat die Stadtpolizei im Zuge der Verschärfung der Sommerkontrollen in Stadtparks Sanktionen gegen zwei weitere schuldige Hundehalter verhängt um mit Ihrem Haustier ohne Leine Gassi zu gehen: Die neuen Bußgelder kommen zu den 2 hinzu, die bereits letzte Woche verhängt wurden Pinocchio-Park. Das Bußgeld beträgt vorerst weiterhin 156 Euro. Aber bald wird es einen Anstieg geben. Dies ist in Artikel 28 der städtischen Polizeiverordnung vorgesehen, der konkrete Verbote vorsieht.

„Im Einklang mit den Regeln zum Schutz und zur Gewährleistung des Schutzes von Tieren ist es verboten“, „Haustiere oder streunende Tiere zu belästigen, die Schaden oder Leid verursachen; Haustiere im Stich lassen; Das Führen von Hunden oder anderen Tieren an der Leine aus jedem Fahrzeug; Hunde ohne Leine führen; Hunde, auch wenn sie an der Leine geführt werden, in entsprechend gekennzeichnete Verbotsbereiche einzuführen. Hier ist die Einstufung der Sanktionen entsprechend dem Verstoß gegen die Verbote.

Die neuen Regeln

Erwartet 250 Euro Geldstrafe bei Beschlagnahme des Hundes für diejenigen, die „mit Welpen betteln, die sich nicht in einem guten Gesundheitszustand befinden oder auf jeden Fall offensichtlich misshandelt werden“. Es wird mit einer sehr merkwürdigen Geldstrafe gerechnet, die auf erhöht wird Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens des Hundes. Wer einen Hund hält und „körperliche Betätigung mit regelmäßigem Verlassen der Wohnung und/oder Garage nicht zulässt oder ihn in einem geparkten Auto eingesperrt hält“, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro rechnen.

Eine weitere Regelung zum Schutz von Vierbeinern sieht Artikel 1 Nummer 4 der Verordnung vor, der im Entwurf vorsieht, dass ein Bußgeld von 100 Euro für jeden vorgesehen ist, der „einen Hund hält“. in einer ungeeigneten hygienisch-sanitären Struktur„Nicht für den Hund geeignet, garantiert keinen Schutz vor Witterungseinflüssen.“ Das Bußgeld für jeden, der einen Hund oder ein anderes Haustier „an einer Kette oder einem ähnlichen Gerät“ hält, ist sehr hoch und beträgt zwischen 300 und 2.000 Euro.

Kommen wir zur häufigsten Sanktion in der Hauptstadt: Versäumnis, tierische Abfälle zu sammeln Das verursacht einen Imageschaden auf den Straßen und stellt vor allem im Sommer mit der Hitze ein Gesundheits- und Hygieneproblem dar: Wer einen Hund hält und „den Kot des Tieres nicht aufsammelt“, muss ein Bußgeld von 250 Euro zahlen. Das Gleiche gilt für diejenigen, die „führt einen Hund oder ein anderes Tier an der Leine aus einem Fahrzeug». Das Bußgeld für jeden, der „einen Hund ohne Leine führt und ihm gegebenenfalls einen Maulkorb anlegt“, beträgt ebenfalls 250 Euro. Wer verlässt das Haus? ohne das Stuhlsammelset Hund muss 250 Euro bezahlen.

Hören Sie auf, am Strand spazieren zu gehen

Und dann gibt es noch die sehr örtliche Geldstrafe in Bezug auf die schlechten Gewohnheiten von Hundebesitzern Wandernde Tiere an den Stränden, allzu oft im Sommer in Spazierwege umgewandelt: Die erwartete Geldstrafe beträgt 100 Euro. Das Verbot betrifft insbesondere diejenigen, die „Haustiere ohne Leine und ohne spezielle Ausrüstung zum Entfernen von Kot an städtischen Stränden führen“.

Dennoch gibt es immer noch viele Bereiche, in denen Hunde ohne Leine geführt werden. Denken Sie nur an den Lungomare Trieste und den Lungomare di Torrione. Titel fünf der aktuellen Gemeindepolizeiverordnung, die nun durch die neue Verordnung ersetzt werden soll, weist in Artikel 38 Buchstabe „c“ eindeutig auf die Verpflichtung hin, Hunde an der Leine mitzuführen.

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