Apotheken. Die Anweisungen der Region Lombardei für den Beitritt zu den neuen Telemedizindiensten

Ab dem 10. Juni können sich Apotheken auf dem Portal https://portale.federfarmalombardia.it anmelden und auswählen, welche Dienstleistung sie anbieten möchten. Die ausgewählten Dienstleistungen werden für die Bürger über die Open Pharmacy-App sichtbar sein. Die Leistungen, die ab dem 18. Juni erbracht werden können, sind: Blutdruck-Holter, Herz-Holter und EKG. Der Patient hat nur dann Zugang zum Service, wenn er das von mmg oder pls verschriebene, nicht vom NHS stammende weiße Rezept vorlegt.

06. JUNI – Im Rahmen des im vergangenen Mai verabschiedeten Beschlusses zur Erprobung neuer Apothekendienstleistungen erinnert die Region Lombardei daran

Der erste Dienst, der gestartet wird, wird der Dienst im Bereich Telemedizin sein. Ab dem 10. Juni können sich Apotheken auf dem Portal https://portale.federfarmalombardia.it anmelden und auswählen, welche Dienstleistung sie anbieten möchten. Die ausgewählten Dienstleistungen werden für die Bürger über die Open Pharmacy-App sichtbar sein.

Die Leistungen, die ab dem 18. Juni erbracht werden können, und die damit verbundenen Vergütungen sind wie folgt:
– Holter-Druck: €. 42,20;
– Herz-Holter: €. 63,30;
– EKG: €. 25.00.

Pflichtschulung
Die an der Studie teilnehmenden Apotheken geben in der Registrierungsphase die persönlichen Daten mindestens eines bei der Verordnung registrierten Apothekers an, der für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erbringung telemedizinischer Dienstleistungen verantwortlich ist, und bescheinigen damit, dass die obligatorische Schulung abgeschlossen wurde.
Zur Pflichtschulung gehört die Teilnahme an dem Kurs zur angebotenen Tätigkeit, der unter https://www.fadfofi.com/index/corsi-farmacia-dei-servizi.php abgerufen werden kann.

Akkreditierte Einrichtungen

Die an der Studie teilnehmenden Apotheken wählen während der Registrierungsphase einen Anbieter aus, der „Tele-Reporting durch akkreditierte Gesundheitseinrichtungen (registriert bei ASAN)“ nutzt oder in anderen italienischen Regionen akkreditiert ist, wie den Regionen vom Gesundheitsministerium mitgeteilt wird worüber unten berichtet wird:
– „Die Berichterstattung über eine Fernverbindung muss unbedingt von Ärzten durchgeführt werden, die in Fachzentren oder beim NHS akkreditierten Strukturen tätig sind, sowohl in der Entbindungsregion als auch in anderen Regionen.“

Die von Federfarma Lombardia gesammelten Zertifizierungen werden an das ATS weitergegeben, das „die Einhaltung der Akkreditierungsanforderungen für Gesundheitseinrichtungen überprüfen kann, die sich mit Teleberichterstattung befassen und mit den Apotheken zusammenarbeiten“.

Geeignete und ausgestattete Räume
Jede Apotheke organisiert geeignete und ausgestattete Räume, um die erwarteten telemedizinischen Dienstleistungen gemäß Anhang 1 DGR 848/2023 bereitzustellen.

Referenzziel und Zugriffsmethoden
In der ersten Anwendung richtet sich dieser Service an Patienten in der Lombardei (registriert beim NAR), die an Herz-Kreislauf-Erkrankungen leiden (wir behalten uns das Recht vor, das Ziel im Laufe der Studie zu erweitern).
Der Patient hat nur dann Zugang zum Service, wenn er das vom Hausarzt oder PLS verschriebene, nicht vom NHS ausgestellte weiße Rezept vorlegt.

Es können pro Typ maximal 3 Leistungen, also insgesamt 9 Untersuchungen, durchgeführt werden.

Das ärztliche Rezept (auf einem weißen Rezept) muss sein:
– ordnungsgemäß vom Hausarzt oder PLS unterzeichnet;
– mit Angabe des Telemedizindienstes, dem sich der Patient unterziehen muss
– mit Angabe entweder, dass der Patient an Herz-Kreislauf-Erkrankungen leidet, oder des Ausnahmecodes im Zusammenhang mit der Herz-Kreislauf-Erkrankung.

In der Apotheke
Anschließend geht der Patient mit dem oben beschriebenen Rezept zu einer der registrierten Apotheken und bucht die Leistung in der Apotheke.

Zum Zeitpunkt der Dienstleistung erhebt der Apotheker:
1. die Selbsterklärung des Bürgers, im Besitz einer Ausnahmegenehmigung im Zusammenhang mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu sein;
2. die Selbsterklärung, 3 weitere telemedizinische Leistungen im Projekt Service Pharmacy nicht in Anspruch genommen zu haben (maximal 3 EKG, maximal 3 Druck-Holter, maximal 3 Herz-Holter)
3. Die Datenschutzeinwilligung erfolgt nach dem von der Apotheke ausgewählten Anbieter zur Verfügung gestellten Modell.

Der Apotheker dann:
– stellt eine Verbindung zur Software des Anbieters her, um persönliche Informationen zu erfassen,
– die Geräte installieren, um die angeforderte Dienstleistung auszuführen;
– informiert den Patienten über die Verfügbarkeitszeiten des Berichts;
– Den Bericht unter absoluter Wahrung der Privatsphäre ausdrucken und dem Patienten zustellen und ihn auffordern, ihn seinem Hausarzt beim nächsten Besuch oder in Kürze auf der Grundlage der Ergebnisse vorzulegen;
– erhält die Unterschrift des Patienten auf dem Empfangsbeleg des Berichts;
– archiviert die Selbstauskunft, die Datenschutzeinwilligung und das Rezept für 5 Jahre.

Zur Meldung der erbrachten Leistungen nutzen Apotheken die Plattform https://www.dottorfarma.it.

ARIA wird, wie bereits bei anderen Dienstleistungen üblich, die gemeldeten Dienstleistungen einziehen, die in der Rechnung für SISS-Dienstleistungen enthalten sind.

Die durchgeführten Leistungen werden mit der SISS-Rechnung für September 2024 abgerechnet.

06. Juni 2024
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