» Teramo: Öffentliche Bekanntmachung zur Beantragung der Beihilfe für sehr schwere Behinderungen

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Stadtrat De Sanctis: „Unterstützung für Familien, die diese Fragilitäten jeden Tag erleben“

Die Stadträtin für Sozialpolitik Ilaria De Sanctis teilt mit, dass die Fristen für die Einreichung von Anträgen auf Gewährung von Zuschüssen zugunsten von Menschen mit sehr schwerer Behinderung und lebenswichtiger Abhängigkeit offen sind.

Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist die Verfügbarkeit des Familienhelfers, der dafür sorgt, dass die Person zu Hause dauerhaft auf lebenswichtige Abhängigkeit angewiesen ist. Diese Verfügbarkeit wird durch direkte Unterstützung durch die Familieneinheit selbst oder durch den Einsatz von Assistenten erreicht.

Für die Zulassung zur Leistung werden die Anträge von der UVM (Multidimensional Evaluation Unit) des Gesundheitsbezirks bewertet. Die Rangliste wird auf der Grundlage der Bewertung des klinischen und gesundheitlichen Aspekts erstellt, der den Pflegebedarf in Bezug auf die Beeinträchtigung der funktionalen Autonomie des Antragstellers bestimmt, und auf der Grundlage der vom ISEE für soziale Gesundheit definierten Einkommensbedingung.

Die Bemessung der monatlichen Beträge des Pflegegeldes für Schwerstbehinderte erfolgt gemäß den „Anwendungsrichtlinien des Regionalplans für Nichtselbstständigkeit 2022-2024“ der Region Abruzzen. Die Höhe des Pflegegeldes wird durch die Summe der Punkte ermittelt, die nach der Bewertung der in der Bekanntmachung angegebenen Parameter vergeben werden.

Die Gemeinde Teramo zahlt den Probanden entsprechend der möglichen Rangfolge Zahlungen, deren Höhe die bioklinischen, sozialen, familiären und einkommensbezogenen Elemente berücksichtigt, die das „Pflegebudget“ bilden, das Teil des erstellten „individuellen Pflegeplans“ ist erfolgt im Anschluss an die Bedarfsermittlung gemäß den in der Bekanntmachung festgelegten Kriterien.

Der ordnungsgemäß ausgefüllte und mit den erforderlichen Anhängen versehene Antrag muss auf die in der Bekanntmachung angegebene Weise gesendet oder zugestellt werden. Die Fristen für die Einreichung sind auf den 8. Juli 2024, 13 Uhr, festgelegt.

Die Einzelheiten und das Antragsformular finden Sie auf der Website der Gemeinde in der Rubrik „Mitteilungen der Sektoren“ oder beim Büro für soziale Aktivitäten in der Via D’Annunzio.

Stadträtin Ilaria De Sanctis betont: „Dies ist eine Maßnahme zur Unterstützung von Familien, die täglich den notwendigen und unvermeidlichen Zustand der Fragilität erleben, aber es ist auch und vor allem eine Methode, die eingeführt wurde, um zu verhindern, dass die Person mit Behinderungen das unvermeidliche Schicksal ihres Ziels erfährt.“ in Strukturen, die zwar engagiert, aber niemals die Wärme und Dimension ersetzen können, die sie in ihrem eigenen Zuhause und mit den engsten Menschen erfahren und empfangen.“

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