Öffentliche Bekanntmachung zur Erstellung einer „Long-List“ von Fachexperten im sozialpädagogischen Bereich

Öffentliche Bekanntmachung zur Erstellung einer „Long-List“ von Fachexperten im sozialpädagogischen Bereich
Öffentliche Bekanntmachung zur Erstellung einer „Long-List“ von Fachexperten im sozialpädagogischen Bereich

Der Leiter des Sektors VII gibt bekannt, dass ein Verfahren zur Erstellung einer „Langliste“ von Fachexperten im sozialpädagogischen Bereich angekündigt wurde, mit dem Ziel, den Bildungseinrichtungen mit kommunaler Zuständigkeit Aufgaben für die Umsetzung zu übertragen sozialpädagogische Projekte der jeweiligen Bildungseinrichtungen.

Die „Long-List“ der auf die Behandlung von Minderjährigen spezialisierten Experten/Fachkräfte wird sich aus den folgenden Fachkräften zusammensetzen:

– Psychologe

– Sozialarbeiter

– Erzieher

– Pädagoge

– Kulturvermittler

Musiktherapeut

Kandidaten, die die Voraussetzungen erfüllen, können ihre Kandidatur äußern für maximal n.2 der oben genannten Profile. Die Long List ist 3 Jahre gültig.

Voraussetzungen für die Eintragung in die Longlist :

– italienische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union;

– Alter nicht jünger als 18;

– Ausübung politischer Rechte oder Erklärung der regelmäßigen Anwesenheit auf italienischem Staatsgebiet;

– Bildungsabschluss: Hochschulabschluss und/oder spezifische Qualifikation, die für das Berufsprofil relevant ist, für das die Bewerbung beantragt wird;

– spezifische Berufserfahrung (nachweisbar);

– Fehlen von strafrechtlichen Verurteilungen, Disqualifikationen oder anderen Maßnahmen, die den Zugang zu einer öffentlichen Beschäftigung ausschließen;

– nicht aus einer Beschäftigung in einer öffentlichen Verwaltung entlassen, entschuldigt, für entlassen erklärt oder aus disziplinarischen Gründen entlassen worden sein;

– Seien Sie sich darüber im Klaren, dass gegen Sie kein Strafverfahren läuft (falls nicht, geben Sie das laufende Verfahren an).

Die Eintragung in die „Lange Liste“ für Interessenten erfolgt durch Registrierung auf der eigens dafür eingerichteten IT-Plattform, auf die im Link verwiesen wird ragusa.longlist.it, die für den gesamten in dieser Bekanntmachung festgelegten Zeitraum, beginnend mit, aktiv und über die institutionelle Website der Gemeinde Ragusa zugänglich sein wird 11.06.2024.

Die Frist für die Einreichung Ihrer Bewerbung endet am 26. Juli 2024.

Mehr Details im Anhang ZUbeachten.


LONGLIST-Alarm

Anhang 129,47 KB im PDF-Format


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