Pressemitteilung: Venetiens Rat genehmigt nationalen Identifikationscode für Touristenvermietungen

(Arv) Venedig 11. Juni. 2024 – Der nationale Identifikationscode und die dazugehörige Datenbank für alle Touristenorte werden auch in Venetien zum Gesetz. Der Regionalrat Venetien hat – mit Stimmenmehrheit und Enthaltung der Opposition – der Mitgliedschaft in der nationalen digitalen Plattform des Tourismusministeriums und dem damit verbundenen System zur Identifizierung von Beherbergungsbetrieben und Kurzzeitmietobjekten für touristische Zwecke zugestimmt. Das Umsetzungsgesetz passt die geltenden venezianischen Tourismusgesetze an die neuen staatlichen Vorschriften an, geht über das derzeitige System des regionalen Identifikationscodes hinaus und wendet in Venetien auch das System des nationalen Portals für Kurzzeitmieten an, das bereits von der Konferenz Staat-Regionen genehmigt wurde und betriebsbereit seit dem 3. Juni letzten Jahres. Das neue System sieht die Zuweisung eines nationalen Identifikationscodes (CIN) für alle Hotel- und Nicht-Hotel-Touristenvermieter vor, einschließlich Bauernhäusern mit Betten und Kurzzeitmieten für touristische Zwecke, sowie die gleichzeitige Registrierung aller Strukturen in der nationalen Datenbank von Rezeption und Touristenvermietung. Der neue nationale Code ersetzt daher den aktuellen regionalen Identifikationscode (CIR). Die Region ist verpflichtet, die bereits vergebenen regionalen Identifikationscodes automatisch anzupassen. Ziel der neuen Landesverordnung ist die Gewährleistung des Wettbewerbsschutzes und der Markttransparenz, die informative, statistische und IT-Koordinierung staatlicher, regionaler und lokaler Verwaltungsdaten, die territoriale Sicherheit und die Bekämpfung irregulärer Formen der Gastfreundschaft.
Eigentümer von Immobilien, die zur touristischen Vermietung bestimmt sind, müssen den nationalen Identifikationscode in ihren Gebäuden und in allen Werbe- und Verkaufsförderungsmitteilungen auf digitalen Plattformen oder Buchungswebsites angeben. Das neue Gesetz harmonisiert auch den venezianischen Regulierungsrahmen mit dem nationalen, auch im Hinblick auf Expositionspflichten, Kontrollen und Sanktionen: Es gelten diejenigen, die in den nationalen Vorschriften vorgesehen sind (von 800 bis 8.000 Euro bei fehlender CIN und von 500 bis zu 5.000 Euro, wenn kein Risiko besteht) und nicht mehr die regionalen (die zwischen mindestens 1.000 und höchstens 5.000 Euro lagen), um keine Ungleichheiten zwischen Betreibern aus verschiedenen Regionen zu schaffen.

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