Die öffentliche Bekanntmachung für den Bau neuer öffentlicher Wohngebäude wurde auf BURT veröffentlicht, mit einem anfänglichen Budget von 10 Millionen Euro, das auf bis zu 29,5 Millionen aufgestockt werden kann. Eine Maßnahme, die zu den Maßnahmen gehört, die im im vergangenen März genehmigten regionalen Wohnungsbauplan vorgesehen sind.
„Die Nachfrage nach Sozialwohnungen bleibt immer sehr hoch“, erklärt Präsident Eugenio Giani, „und dieser im Wohnungsbauplan enthaltene Eingriff stellt einen erheblichen Versuch dar, das Angebot an Sozialwohnungen zu erhöhen und eine teilweise Antwort auf den wachsenden Bedarf an Zugang zu geben.“ Wohnraum der schwächsten sozialen Gruppen. Ein wichtiges Signal in einer Phase, in der die fortschreitende Verarmung eines Großteils der Bevölkerung spürbar ist, verbunden mit einem wachsenden Spekulationsdruck auf den Wohnungsmarkt, insbesondere in Gebieten mit höherer Bevölkerungsdichte. All dies angesichts des mangelnden Interesses der Regierung an dieser Art von kritischem Thema.“
In den gleichen Tenor ist auch der Kommentar der Stadträtin für Sozialpolitik und Wohnungsbau Serena Spinelli. „Die Wohnungskrise stellt eine Priorität dar und als Region Toskana führen wir die im regionalen Wohnungsbauplan vorgesehenen Maßnahmen fort, während es auf nationaler Ebene noch keine Spur von Investitionen in den öffentlichen Wohnungsbau gibt.“ Mit dieser Maßnahme, die zu dem hinzukommt, was für die Erhaltung des bestehenden Erbes vorgesehen ist, stellt die Region den Gemeinden Ressourcen zur Verfügung, um das Erbe des öffentlichen Wohnungsbaus zu verbessern.“
Die Intervention, die den Bau von etwa 150–200 Wohnungen in 4–5 Jahren ermöglichen soll, wird mit Mitteln des Entwicklungs- und Kohäsionsfonds in Höhe von 10 Millionen Euro finanziert, die auf bis zu 29.500.000 aufgestockt werden können Durch die Nutzung regionaler Ressourcen können die in der Rangliste aufgeführten toskanischen Gemeinden neue ERP-Wohnungen schaffen, sowohl durch neue Baumaßnahmen als auch durch den Abriss und Wiederaufbau bestehender Wohnungen.
Die Bekanntmachung, die sich an die toskanischen Gemeinden richtet, die über die ERP-Vermögensverwalter tätig werden, kann im BURT vom 25. September 2024 eingesehen werden.