Reduzierung der Wartelisten und Steuererleichterungen für Zusatzleistungen. Dies sind die Anfragen an die Region

Reduzierung der Wartelisten und Steuererleichterungen für Zusatzleistungen. Dies sind die Anfragen an die Region
Reduzierung der Wartelisten und Steuererleichterungen für Zusatzleistungen. Dies sind die Anfragen an die Region

Giuseppe Costanzo, Provinzsekretär der FIALS, wendet sich bezüglich des wichtigen Themas an die Region Basilikata die Reduzierung von Wartelisten und die steuerliche Entlastung von Zusatzleistungen.

Er schreibt in einer Stellungnahme:

„Das Gesetzesdekret Nr. 73, das am 7. Juni 2024 angenommen und im Amtsblatt Nr. 132 desselben Tages veröffentlicht wurde, führt dringende Maßnahmen zur Reduzierung der Wartelisten für Gesundheitsdienstleistungen ein.

Insbesondere führt Artikel 7 eine Ersatzsteuer auf die zusätzlichen Leistungen des Gesundheitspersonals ein, darunter Krankenpfleger, Radiologietechniker und medizinisches Management.

Die Vergütung für diese Leistungen unterliegt nun, wie im nationalen Tarifvertrag des Gesundheitsbereichs für den Dreijahreszeitraum 2019–2021 festgelegt, einer Ersatzsteuer von 15 %.

Dieser Satz gilt auch für die Vergütung für zusätzliche Leistungen des Personals des Gesundheitssektors, neu festgelegt gemäß Gesetz Nr. 213 vom 30. Dezember 2023.

Diese dringend eingeführte Maßnahme zielt darauf ab, die Steuerbelastung zu verringern und Anreize für zusätzliche Arbeit zu schaffen.

Die Ersatzsteuer wird ab dem 8. Juni 2024 von der Quellensteuerstelle erhoben.

In der Praxis müssen alle Entschädigungszahlungen, die ab Ende Juni erfolgen, d. h. solche, die nicht nur im selben Monat, sondern auch in den Vormonaten angefallen sind, mit der neuen Besteuerung erfolgen.“

Giuseppe Costanzo bittet das Die Region Basilikata prüft, ob bei den Gesundheitsunternehmen der Provinz Potenza die Vergütung für zusätzliche Leistungen ab dem oben genannten Datum tatsächlich dem Satz von 15 % unterliegt.

Erklärt Costanzo, Generalsekretär der FIALS:

„Diese Ressourcen, die bisher nach Einkommensklassen mit einem Durchschnittssatz von 27–30 % besteuert wurden, unterliegen nun einem Vorzugssteuersatz von 15 %.

Ziel ist es, bereits erschöpfte Mitarbeiter zu Überstunden zu animieren.

Mit dem neuen Erlass, der am 7. Juni verabschiedet wurde und ab dem darauffolgenden Tag gilt, wollte der Ministerrat die Steuerlast entlasten und damit einen weiteren Anreiz schaffen.

Es handelt sich um eine Maßnahme, die durch Notwendigkeit und Dringlichkeit gekennzeichnet ist.

Deshalb haben wir nachgefragt an das Gesundheitsamt der Region Basilikata, um schnell die Auswirkungen der Anwendung des Gesetzesdekrets zu überprüfen in Gesundheitsunternehmen, mit dem Ziel, Wartelisten zu reduzieren.“

Costanzo besteht darauf Notwendigkeit einer rechtzeitigen und gründlichen Überwachung, um sicherzustellen, dass neue Steuermaßnahmen korrekt umgesetzt werden und kann so die versprochene Entlastung sowohl für das Gesundheitspersonal, einschließlich Krankenpfleger, Radiologietechniker und medizinisches Management, als auch für die Bürger, die auf Dienstleistungen warten, leisten.

„Diese Steuersenkung stellt einen bedeutenden Wendepunkt dar, um das Gesundheitspersonal zu motivieren, zusätzliche Dienstleistungen anzubieten, und trägt wesentlich zur Reduzierung der Wartelisten bei“, schloss Costanzo.

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