Fußball-Europameisterschaft, Außenbesichtigung in Siena gestattet

Die Bürgermeisterin von Siena, Nicoletta Fabio, hat durch eine Verordnung beschlossen, vom 14. Juni 2024 bis zum 14. Juli 2024 anlässlich der Spiele der Fußball-Europameisterschaft und für die für die Übertragung des Spiels unbedingt erforderliche Zeit ausnahmsweise zuzulassen der Spiele selbst, an die Manager von Gastronomiebetrieben, die bereits über öffentliche Landkonzessionen verfügen, die Übertragung von Live-Übertragungen mittels Monitoren und Fernsehgeräten, in Abweichung von den Vorschriften der Stadtpolizei von Siena.

Die Branchenverbände Confesercenti und Confcommercio haben im Namen einiger Manager die Möglichkeit der Installation von Bildschirmen oder Fernsehern gefordert, um den Kunden die Live-Übertragung der Spiele der Fußball-Europameisterschaft zu ermöglichen, die von Freitag, 14. Juni, bis Sonntag, 14. Juli, in Deutschland stattfinden . In Anbetracht der Notwendigkeit, mögliche gefährliche Situationen aufgrund einer übermäßigen Überfüllung des Stadions durch die Förderung der Anwesenheit von Menschen im Freien zu verhindern, hat die Verwaltung beschlossen, die Live-Übertragung der Spiele im Fernsehen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Räumlichkeiten zuzulassen.

In der Verordnung der Gemeinde Siena über die Fußball-Europameisterschaft wird sie als „Übertragung von Fußballspielen“ bezeichnet […] muss innerhalb des Konzessionsgebiets und unter Einhaltung folgender Bedingungen stattfinden: Die Nutzung von Monitoren und Fernsehgeräten in den Verwaltungseinrichtungen muss auf die Dauer der Live-Fernsehübertragung und in jedem Fall spätestens um Mitternacht beschränkt sein; Der Anschluss an die elektrische Anlage zur Aufstellung des Gerätes im Außenbereich muss unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften erfolgen; die Betreiber von Gastronomiebetrieben dürfen keine finanzielle Vergütung in Form einer Eintrittskarte oder einer Erhöhung der Getränkepreise verlangen; Es ist absolut verboten, die normale Anordnung der Möbel zu verändern (z. B. Tische zu verschieben oder Stühle auszurichten). die Verwendung anderer als der bereits am Gerät selbst installierten Verstärker ist verboten; die Lautstärke muss eingedämmt und auf Verlangen der Aufsichtsbehörden unverzüglich gesenkt werden; Singen, Tanzen oder Schreien zur Störung der öffentlichen Ruhe sind nicht gestattet; Jede Form der Ansammlung oder Versammlung, auch gelegentlich, ist verboten.“ Bei Nichteinhaltung werden Zuwiderhandlungen mit rechtlichen Sanktionen geahndet.

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