Ischia. Missbräuche auf den Straßen der Region Kampanien landen vor Gericht: Die Metropole verhängt eine Geldstrafe gegen die Gemeinde, die lokale Behörde ist dagegen

Ischia. Missbräuche auf den Straßen der Region Kampanien landen vor Gericht: Die Metropole verhängt eine Geldstrafe gegen die Gemeinde, die lokale Behörde ist dagegen
Ischia. Missbräuche auf den Straßen der Region Kampanien landen vor Gericht: Die Metropole verhängt eine Geldstrafe gegen die Gemeinde, die lokale Behörde ist dagegen

Im endlosen Streit an der Küste von Casamicciola Terme und auf den Provinzstraßen verhängt die Metropole Neapel eine Geldstrafe von etwas mehr als tausend Euro (Puff!), die lokale Behörde ist dagegen, wie sich unsere Leser an die städtische Straßenverwaltung erinnern werden Der Ing. Giancarlo Sarno hat zusammen mit der Region Kampanien, der die besagten zur Gemeinde Casamicciola Terme gehörenden Gebiete gehören, die laufenden Arbeiten am Küstenabschnitt und auf den Straßen unterhalb der Gemeinde auf der Insel Ischia als illegal eingestuft. einen erbitterten Streit eröffnen. Heute kommen auch die Bußgelder, sicherlich lächerliche Beträge, die aber einen Eindruck von der Lage vermitteln. Der Stadtrat hat gestern Abend um 20.00 Uhr in Abwesenheit der Haushaltsrätin Ilaria Ferrandino und des offiziellen Sekretärs den Einspruch gegen die Berichte über die Beurteilung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung Nr. 39 – Chron Reg. eingelegt. Nr. 263/2024 und Nr. 40 – Chron. Nr. 264/2024, herausgegeben von der Metropolregion Neapel – Straßengebiet – Straßentechnische Direktion. Zwei Berichte, einer für die Arbeiten auf See und der andere für die Eingriffe an der Via della Lava, in Richtung Piazza Bagni, der Straße, die von der Straße betroffen ist die Überschwemmungen von 2099 und 2022. Wie aus den öffentlichen Dokumenten hervorgeht, wurde es am 20. Mai 2024 per beglaubigter E-Mail benachrichtigt (Prot. Body No. 10498 – Offizielles Register der Metropole Neapel U.0077253 vom 18.05.2024). ), dem Bürgermeister und der Gemeinde Casamicciola Terme Bericht über einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung Nr. 39 Reg. Nr. 263/2024, in dem der Verstoß gegen die in Art. 3 genannte Regel bestritten wurde. 21, Absätze 1 und 4 des Sicherheitsrates und eine Geldstrafe von 606,20 € wurde wegen eines angeblichen Verstoßes verhängt („… eröffnete eine Straßenbaustelle auf der Fahrbahn zum Bau von Verkehrsinseln ohne vorherige Genehmigung der Behörde, die …“ besitzt die Straße”), was am 18.05.2024 um 10.00 Uhr in Casamicciola Terme, SP Nr. 506 „Casamicciola – Piazza Bagni“. Am 21. Mai 2024 wurde es dem Bürgermeister per beglaubigter E-Mail (Prot. Body No. 10651 – Offizielles Register der Metropole Neapel U.0078515 vom 21.05.2024) mitgeteilt und die Gemeinde Casamicciola Terme meldet einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung Nr. 40 Reg. Nr. 264/2024, in dem der Verstoß gegen die in Art. 3 genannte Regel bestritten wurde. 21, Absätze 1 und 4 des Sicherheitsrates und eine Geldstrafe von 606,20 € wurde wegen eines angeblichen Verstoßes verhängt („… eröffnete eine Straßenbaustelle auf der Fahrbahn zum Bau von Verkehrsinseln ohne vorherige Genehmigung der Behörde, die …“ besitzt die Straße”), was am 20.05.2024 um 11.00 Uhr in Casamicciola Terme (NA) bei km 26+805 der SP ex SS N. 270 der grünen Insel geschehen wäre. Es handelt sich also um ca. 1.212,4 Euro, über die die Anfechtung vor Gericht eröffnet wurde und die mit der Zahlung bzw. dem Gerichtsurteil die fraglichen Missbräuche tatsächlich beheben konnten oder nicht. Wir werden sehen. In der Zwischenzeit erkannte die Gemeinde die Notwendigkeit an, gegen das oben genannte Protokoll, das als rechtswidrig erscheint, Berufung einzulegen, lehnte alle gestellten Anträge ab und führte die Gründe der Behörde hinsichtlich der Unzulässigkeit und Unbegründetheit der erhobenen Einwände in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht an Mit den gemeldeten Berichten hat der Gemeinderat daher beschlossen, gegen die Berichte über die Beurteilung der betreffenden Verstöße Berufung einzulegen und den Leiter der Territorialdienste des Gebiets II damit zu beauftragen, die mit diesem Beschluss verbundenen und sich daraus ergebenden Maßnahmen zu erlassen, einschließlich der Identifizierung der professionell, Unterzeichnung der Auftragsbeschreibung und der Ausgabenzusage.

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