Feuerwerk im Castelfidardo-Stadion, Daspo für zwei – Nachrichten Ancona-Osimo – CentroPagina

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Feuerwerk im Castelfidardo-Stadion, Daspo für zwei – Nachrichten Ancona-Osimo – CentroPagina

ANCONA – Der Polizeikommissar von Ancona, Cesare Capocasa, hat im Rahmen der Aktivitäten zur Verhinderung von Gewalt bei Sportveranstaltungen zwei Daspo unterzeichnet, Maßnahmen, die den Zugang zu Orten im Staatsgebiet verbieten, an denen alle Sportveranstaltungen oder Fußballveranstaltungen jeglicher Kategorie stattfinden. organisiert von Sportverbänden sowie vom italienischen Nationalen Olympischen Komitee anerkannten Gremien und Organisationen, darunter der Fußballnationalmannschaft.

DER Daspo Gegen zwei Fans der Trodica-Fußballmannschaft wurden Strafverfahren angeordnet, die für schwere Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verantwortlich gemacht wurden. Bei den Preisträgern handelt es sich um zwei Männer im Alter von 42 und 25 Jahren, die im vergangenen Mai im städtischen Stadion „Mancini“ in Castelfidardo anlässlich des Fußballspiels zwischen den Mannschaften anwesend waren „Vigor Castelfidardo“ und „Trodica“, Gültig als Play-off-Halbfinale der Fußballmeisterschaft der Promotion-Kategorie. Bei den Filtervorgängen wurde festgestellt, dass sie im Besitz von Feuerwerkskörpern waren.

Der Junge wurde im Besitz eines pyrotechnischen Geräts namens „Handfackel“ und eines Pakets mit drei „weißen Rauchbomben“ gefunden, während die andere Person im Besitz einer „Handfackel“ war. Grund, warum sie wegen Verstoßes gegen das Gesetz Nr. 401/89, das den Zugang zu Sportveranstaltungen regelt, an die Justizbehörde verwiesen wurden.

Gemäß den Bestimmungen des Polizeikommissars haben die beiden Fans für einen Zeitraum von einem Jahr keinen Zutritt zu den Orten, an denen Sportveranstaltungen stattfinden. Zuwiderhandlungen werden mit einer Freiheitsstrafe von einem bis drei Jahren und einer Geldstrafe von 10.000 Euro bis zu 40.000 Euro geahndet.

Der Polizeikommissar von Ancona: „Das Engagement der Staatspolizei stellt weiterhin sicher, dass Sportveranstaltungen im Interesse der gesamten Gemeinschaft im Einklang mit dem Gesetz abgehalten werden und spielerische Momente der Unterhaltung ohne Probleme der Sicherheit und/oder der öffentlichen Ordnung gewährleistet sind.“ ».

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