Cosenza hat die neue Verordnung für Abfallwirtschaft und Stadthygiene verabschiedet. Was sagt es voraus?

Cosenza hat die neue Verordnung für Abfallwirtschaft und Stadthygiene verabschiedet. Was sagt es voraus?
Cosenza hat die neue Verordnung für Abfallwirtschaft und Stadthygiene verabschiedet. Was sagt es voraus?

COSENZA – Sieben Jahre nach seinem Inkrafttreten hat der Stadtrat von Cosenza dem Gesetz zugestimmt neue Verordnung zur städtischen Abfallbewirtschaftung und Hygiene 2017 vom damaligen Stadtrat genehmigt, dann aufgehoben und ersetzt. Eine notwendige Änderung und eine neue kommunale Regelung allerdings Umsetzung europäischer Abfallrichtlinien mit einigen wichtigen Änderungen und so weiter Es wird keine Erhöhung der Kosten für die Gemeindeverwaltung bei der Finanzverwaltung mit sich bringen. Ein Job wurde gestartet und abgeschlossen von Stadträtin Alessandra Bresciani Wer in der Kammer alle Artikel gelesen hat, aus denen sich die Verordnung zusammensetzt, ist eine grundlegende Grundlage für die Umsetzung des städtischen Abfallsammelplans, der mit dem Ratsbeschluss vom 9. August 2022 genehmigt wurde. „Eine mühsame Arbeit – sagte Bresciani – auch von einem Teil der verschiedene Kommissionen und von Sektor 8 geleitet vonUmweltstadtrat Giovanni Ramundo wodurch die verschiedenen Artikel der genehmigten Verordnung umgesetzt werden konnten.“

die neue Verordnung zur Abfallwirtschaft und Stadthygiene

Die Verordnung verfolgt ein Hauptziel Eine Reihe von Regeln, beginnend mit der Regel, die die Sicherheit, das Wohlergehen und den Schutz der Gemeinschaft und des Einzelnen gewährleistet, ohne Verfahren oder Methoden anzuwenden, die der Umwelt schaden könnten. Dort schrittweise Reduzierung der Abfälle, die mit einer aufgeschobenen Tür auf Deponien verbracht werden und damit verbundene Reduzierung der Entsorgungskosten, zum einen Abfallklassifizierung und Versandartum eine unterschiedliche Bewirtschaftung verschiedener Abfallarten zu gewährleisten und deren Verwertung zu fördern.

Entsorgung von Sonder-, Gefahr- und Friedhofsabfällen

Noch einmal: NeinMaßnahmen zur Gewährleistung einer klaren und effektiven Entsorgung von Sonder-, Sonder- und Friedhofsabfällen. Regeln für die Anlieferung von Abfällen an i kommunale SammelstellenMaßnahmen, die für die o.g. erforderlich sindOptimierung der Formen der Anlieferung, Sammlung und des Transports von Verpackungsabfällenich, alles das Sanktionssystem zur Verfolgung von irregulärem Verhalten von Bürgern und Nutzern auch im Transferbetrieb. Schließlich mehr Prävention, Vorsichtsmaßnahmen, Zusammenarbeit, Zusammenarbeit und Stärkung aller an Produktion, Vertrieb usw. BeteiligtenVerbrauch von abfallerzeugenden Gütern und das Kriterium „Verursacher zahlt“..

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