PAT * MORI (TN) – SEKUNDARSCHULE: ZANOTELLI, „13 MILLIONEN FÜR DEN NEUEN SCHULPLATZ, WICHTIGE INVESTITION FÜR DIE GEMEINDE“

PAT * MORI (TN) – SEKUNDARSCHULE: ZANOTELLI, „13 MILLIONEN FÜR DEN NEUEN SCHULPLATZ, WICHTIGE INVESTITION FÜR DIE GEMEINDE“
PAT * MORI (TN) – SEKUNDARSCHULE: ZANOTELLI, „13 MILLIONEN FÜR DEN NEUEN SCHULPLATZ, WICHTIGE INVESTITION FÜR DIE GEMEINDE“

16.02 – Montag, 17. Juni 2024

Mori-Sekundarschule, über 13 Millionen für den neuen Schulkomplex. Der Provinzrat bestätigte in seiner heutigen Sitzung auf Vorschlag der Kommunalrätin Giulia Zanotelli die Finanzierung von 10.044.000 Euro für den Bau der neuen Sekundarstufe I „B. Malfatti“ von Mori, bezogen auf die „Funktionseinheit 1“ des neuen Schulgebäudes. Der Beitrag, dessen Auszahlung in der Verantwortung der Cassa del Trentino liegt, wird durch 3.009.000 Euro für Maßnahmen zur Minderung des Erdbebenrisikos ergänzt.

Die vorläufige, endgültige und Ausführungsplanung der Arbeiten wird vom APOP – Civil Works Service – durchgeführt, der von der Gemeinde Mori beauftragt wurde. „Der Weg, der zum Bau der neuen Schule in Mori führen wird, beginnt. Wir sind zufrieden, denn es ist eine wichtige Investition für die Zukunft dieser Gemeinde“, sagte Zanotelli.

Nach fast zehn Jahren kam es im Dezember letzten Jahres zu einer Reihe von Erweiterungen und komplexen Schritten, bei denen auch die Stellungnahme der Abteilung für Analyse und Bewertung öffentlicher Investitionen (NAVIP) zur Überprüfung der Finanzierbarkeit der Arbeiten durch öffentlich-private Partnerschaftsinstrumente zum Ausdruck gebracht wurde Die Gemeinde Mori hat das Exekutivprojekt genehmigt, das sich auf 14 Millionen 980.000 Euro beläuft und zu dem der technisch-administrative Ausschuss für öffentliche Arbeiten und Katastrophenschutz bereits eine positive Stellungnahme abgegeben hat. Neben der Provinz wird sich auch die Vallagarina-Gemeinschaft mit 1,4 Millionen Euro aus dem Strategischen Fonds an der Finanzierung beteiligen und die Gemeinde Mori für den verbleibenden Teil. Die Meldefrist für die betreffenden Arbeiten wurde innerhalb von fünf Jahren ab dem Datum der Genehmigung der Maßnahme festgelegt.

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