Blitzer in Latium, Mobilstationen vom 17. bis 23. Juni 2024 – Il Caffe

Dort Polizei hat die Pressemitteilung veröffentlicht, in der der Kalender bekannt gegeben wird Blitzerstationen (mobil) in dieser Woche am Straßen von Latium:

Radarkameras in Latium vom 17. bis 23. Juni 2024

Mittwoch 19.06.2024
Staatsstraße SS / 2 Cassia VT

Freitag 21.06.2024
Autobahn A / 24 RM

Sonntag 23.06.2024
Autobahn A/12 Rom – Civitavecchia RM

Wir erinnern Sie daran, dass sich dieser Kalender auf die in Latium direkt von der Staatspolizei installierten Radarstationen zur Geschwindigkeitserkennung bezieht, die mobil sind, während diejenigen mit festen Systemen immer aktiv bleiben.

Stationen und Tutoren für stationäre Radarkameras in Latium und darüber hinaus

Um herauszufinden, wo sie sind stationäre Radarkameras auf Autobahnen und Landesstraßen und auf welchen Autobahnabschnitten das System aktiv ist TUTOR Klicken Sie hier.


Auf der Website der Staatspolizei lesen wir:

„Die Landespolizei macht Tag für Tag die Straßenabschnitte öffentlich, auf denen Geschwindigkeitskontrollgeräte in Betrieb sind. Eine Möglichkeit, Autofahrer dazu aufzufordern, ihre Geschwindigkeit unter Einhaltung der Grenzwerte zu drosseln und so Unfälle zu verhindern. Es ist wichtig, die Geschwindigkeit unter Kontrolle zu halten.

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Darüber hinaus veröffentlicht die Verkehrspolizei jede Woche die Einsatzplanung der Geschwindigkeitskontrollen mit mobilen Geräten unter Angabe der Straßen und Tage, an denen die Dienste durchgeführt werden.“


Es gelten die Geschwindigkeitsbegrenzungen

  • An Autobahnen: 130 Kilometer pro Stunde, bei schlechtem Wetter sinkt sie auf 110.
  • auf den Straßen wichtigsten Vorstadtgebiete: 110 Kilometer pro Stunde, bei schlechtem Wetter sinkt sie auf 90
  • auf den Straßen sekundäre und lokale außerstädtische Gebiete: 90 Kilometer pro Stunde
  • in der Stadt die Grenze liegt bei 50 Stundenkilometern; 70 in einigen Abschnitten ausdrücklich angegeben.

Die Sanktionen im Überblick

(aus Art. 142 der Straßenverkehrsordnung):

  • bis zu 10 km/h mehr im Vergleich zur Grenze – Geldstrafe zwischen 41 und 169 Euro
  • über 10 km/h und bis zu 40 km/h mehr – Geldstrafe zwischen 169 und 680 Euro und 3 Punkte Abzug vom Führerschein;
  • über 40 km/h und nicht mehr als 60 km/h – Geldstrafe zwischen 532 und 2.127 Euro, Abzug von 6 Punkten auf dem Führerschein und zusätzliche Sanktion der Aussetzung des Führerscheins von einem bis drei Monaten
  • irgendjemand übertrifft über 60 km/h Das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit wird mit einem Bußgeld zwischen 829 und 3.316 geahndet, mit einem Abzug von 10 Punkten vom Führerschein und der zusätzlichen Strafe eines Führerscheinentzugs von sechs bis zwölf Monaten. Bei wiederholten Verstößen innerhalb von zwei Jahren wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Höhere Beträge, erhöht um ein Drittel, sind vorgesehen, wenn der Verstoß in den Nachtstunden von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr begangen wird

Für Fahranfänger und Berufskraftfahrer werden diese Strafen erhöht.

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