Cosenza, Corso Vittorio Emanuele konnte nicht wieder für Autos und Fußgänger geöffnet werden. Schließungsanordnung erlassen

COSENZA – Unglaublich, aber wahr, der Corso Vittorio Emanuele muss erneut geschlossen werden, da die Sicherheitsmaßnahmen mit der Installation von Erdrutschüberwachungssystemen und -instrumenten noch nicht abgeschlossen sind. Am 12. Juni letzten Jahres, komplett mit einer kommunalen Vertretung unter der Leitung von Bürgermeister Caruso, Stadträten und Mitgliedern der Mehrheit, Nach fast sechsjähriger Sperrung aufgrund eines Erdrutschs war es wieder für den Verkehr freigegeben worden, Corso Vittorio Emanuele im Stadtteil Portapiana. Die Gemeinde hat wiederholt versichert, dass die Arbeiten unter Wahrung der Sicherheit des Straßenabschnitts abgeschlossen wurden und dass sie zu den von der Verwaltung geplanten Arbeiten zur Minderung der Erdrutschgefahr im historischen Zentrum und in den Weilern gehörten.

Ende gut alles gut? Auf keinen Fall, da diese Straße nicht wieder freigegeben werden konnte.“da die Voraussetzungen für die Eröffnung der Via Vittorio Emanuele II noch nicht gegeben sind, es an Geräten und Instrumenten für die Voranmeldung von Erdrutschphänomenen mangelt, die die öffentliche Sicherheit nicht gewährleisten, und an einer technisch-administrativen Prüfung oder einem Fertigstellungsbericht und Konformität, die seine ordnungsgemäße Installation gemäß dem Projekt bescheinigt. Das steht schwarz auf weiß in einer Verordnung von Direktorin von Sektor 11 Antonella Rino (u.a. auch RUP des Eingriffs bis 02.05.2024) was in der Tat die Anordnung vom 12. Juni storniert mit dem die amtierende Geschäftsführerin mehr als einmal missachtet hatte, was Rino selbst ausdrücklich festgelegt hatte, und so die Wiedereröffnung der Straße ermöglichte.

Der Arbeitsende- und Compliance-Bericht fehlt

Es dreht sich alles um RiAntrag auf Widerruf der Anordnung zur Verwaltung des Katastrophenschutzsektors von 2019 der tatsächlich die Portapiana-Straße nach dem Erdrutsch sperrte. Sobald diese Verordnung aufgehoben wurde, konnte die Straße wieder geöffnet werden. Aber als Antwort auf diese Anfrage hatte der Leiter von Sektor 11 am 10. Juni technisch begründet:die Unmöglichkeit, mit dem Widerrufsantrag fortzufahren„, da der Sicherheitseingriff noch nicht abgeschlossen ist, „Es fehlt noch die ebenfalls im Projekt vorgesehene Installation der Instrumentierung für die Fernsteuerung mithilfe spezieller Sensoren, wesentliche Elemente der Sicherheit und daher vor der Eröffnung der Straße, Steinschlag vom Hang des Colle Pancrazio ausgesetzt.

Ein Umstand, der im Übrigen verhindert, dass Administrative technische Tests (d. h. Arbeitsende und Compliance-Bericht) für die Mangel an Instrumentierung für die im Projekt vorgesehene Vorankündigung und Überwachung, nach Abschluss der Maßnahmen zur hydrogeologischen Risikominderung. Derselbe Manager, der aus persönlichen Gründen einige Tage abwesend sein musste, hatte eine entsprechende ausdrückliche Anweisung hinterlassen, „in der er die Notwendigkeit einer Instrumentierung für die Vorankündigung bekräftigte.“ die Überwachung des als Einsturz klassifizierbaren Erdrutschphänomensdaher mit plötzlichen Auslöse- und Evolutionsmerkmalen, bei deren Fehlen der Schutz der öffentlichen Sicherheit wäre nicht erreicht wordenauch ausdrücklich in der vom Generalsekretär unterzeichneten Note angeführt.

„Notwendigkeit der Fertigstellung des im Projekt vorgesehenen fehlenden Warnsystems“

Darüber hinaus habe dieselbe Geschäftsführerin „nach einem Telefongespräch erfahren, dass sie entgegen den von ihr mit Vermerk 50941 vom 10.06.2024 mitgeteilten Beschlüssen in ihrer Eigenschaft als Stellvertreterin des Unterzeichners, der im Urlaub abwesend war, einen Verwaltungsauftrag vorbereitete.“ auf Widerruf der bisherigen Nr. 45/2019“ mit einer echten Zustellungsanordnung angewiesen, „aus den in der oben genannten Mitteilung vom 10.06.24 aufgeführten Gründen nicht mit der Formalisierung derselben fortzufahren.“ Im Wesentlichen wird es weiterhin wiederholt die Notwendigkeit, das im Projekt vorgesehene Warnsystem in seinem fehlenden Zustand zu vervollständigen, bevor mit der Wiedereröffnung des Straßennetzes begonnen wirdwobei es sich um das Vorankündigungssystem handelt ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrssicherheit die damit erreicht werden soll, kann durch keine Maßnahme der regelmäßigen Sichtkontrolle durch Mitarbeiter oder durch eine andere Maßnahme ersetzt werden.“

Stattdessen wurde die Verordnung von 2019 widerrufen, die die Wiedereröffnung des Corso Vittorio Emanuele für den Verkehr und Fußgänger ermöglichte.Beauftragung des städtischen Polizeikommandos mit der täglichen Durchführung der in der Verordnung vorgeschriebenen Kontrollen, in Ermangelung der erwarteten instrumentellen Projektsteuerung“. Aber das gleiche städtische Polizeikommando hatte die technische Inkompetenz und die Unfähigkeit des PM-Kommandos festgestellt, die in der Verordnung vorgeschriebenen Kontrollen täglich durchzuführenin dem auch „die vorhersehbaren betrieblichen Schwierigkeiten der erforderlichen visuellen Kontrolle detailliert beschrieben und die Notwendigkeit hervorgehoben werden, die Verordnung in dem Teil der oben genannten Vorschriften zu ändern, der an das PM-Kommando gerichtet ist“.

„Die Einsturzgefahr bleibt bestehen“

Die Schließungsanordnung des Managers unterstreicht dies Das im Projekt vorgesehene Überwachungssystem spielt eine grundlegende Rolle bei der Gewährleistung der Sicherheit und der Minderung des Risikos, dass die jeweilige Art von Erdrutschphänomenen als Einsturz eingestuft wird Cdie im Gegensatz zu Erdrutschen aufgrund ihrer Plötzlichkeit keine visuell erfassbaren Warnzeichen darstellen..

Das schwerwiegende Ereignis vom 16.12.2019 lässt weiterhin auf die Möglichkeit weiterer Ablösungen von Steinmaterial schließen auf dem Fundament der bereits zerfallenen Umfassungsmauer der Burg platziert, und ab dem mittelalterlichen Turm mit inkonsistentem Steinmaterial und in instabilem Gleichgewicht, allesamt Artefakte, die archäologischen Beschränkungen unterliegen.“ Und doch das „Derzeit scheint das oberste Interesse am Schutz der öffentlichen Sicherheit nicht ausreichend gewahrt zu seinunter Berücksichtigung des Mangels an technisch-administrativen Tests aufgrund des Fehlens der im Projekt vorgesehenen Vorbereitungen und Lieferungen, beispielsweise des Systems zur Vorankündigung plötzlicher und unerwarteter Ereignisse wie des Einsturzes von Steinmaterial vom Hang des Colle Pancrazio, der auf die Via Vittorio Emanuele II hinausragtder in der Lage ist, die schwerwiegendsten und gefährlichsten Materialfälle vorherzusagen.


Da die Voraussetzungen für die Öffnung der Straße Via Vittorio Emanuele II zum Zeitpunkt des Erlasses der oben genannten Verordnung und bis heute nicht gegeben waren, mangelt es an Vorrichtungen und Instrumenten zur Warnung vor Erdrutschphänomenen, die den Schutz der Öffentlichkeit nicht gewährleisten Sicherheit und in Ermangelung einer verwaltungstechnischen Prüfung oder des Abschlusses der Arbeiten und eines Konformitätsberichts, der die ordnungsgemäße Installation gemäß dem Projekt bescheinigt, wobei klargestellt wird, dass die bereits mit der Verwaltungsverordnung Nr. erteilten Bedingungen, Umstände und Anordnungen weiterhin gültig bleiben. 45/2019 und n. 46/2019″.

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