Transparenz, Verpflichtung zur Veröffentlichung der bis zum 30. Juni eingegangenen öffentlichen Gelder: Vorsicht vor Sanktionen

Transparenz, Verpflichtung zur Veröffentlichung der bis zum 30. Juni eingegangenen öffentlichen Gelder: Vorsicht vor Sanktionen
Transparenz, Verpflichtung zur Veröffentlichung der bis zum 30. Juni eingegangenen öffentlichen Gelder: Vorsicht vor Sanktionen

Viterbo – Die Cna hat ihr Portal für Unternehmen zugänglich gemacht


Ein Büro der Cna in Viterbo und Civitavecchia

Viterbo – Wir erhalten und veröffentlichen – Transparenz, die Frist für die Verpflichtung zur Veröffentlichung erhaltener öffentlicher Mittel rückt näher. Wer es noch nicht getan hat, hat nur bis zum 30. Juni Zeit.

Mit dem Wachstumserlass ist die Verpflichtung Anfang 2020 in Kraft getreten. Die Informationspflicht zu öffentlichen Zuwendungen über 10.000 Euro gilt ab diesem Datum auch für Personengesellschaften und Kleinstunternehmen. Und es muss jedes Jahr erneuert werden.

Unternehmen, die nicht der Pflicht zur Abgabe eines Jahresabschlusses unterliegen, Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen müssen die von der öffentlichen Verwaltung erhaltenen Beträge auf ihrer eigenen Website oder der ihres Wirtschaftsverbandes veröffentlichen.

Die Cna stellte ihr Portal umgehend den Unternehmen zur Verfügung. Für diejenigen, die den Transparenz- und Publizitätspflichten nicht nachkommen und verstoßen, belaufen sich die Sanktionen auf 1 % der erhaltenen Gelder, mindestens jedoch auf 2.000 Euro.

Unternehmen, die über kein Webportal zur Erfüllung der Verpflichtung verfügen, können sich unter der Rufnummer 0761/2291 an die Cna von Viterbo und Civitavecchia wenden.

Cna von Viterbo und Civitavecchia

26. Juni 2024

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